Fundstellennachweis Brandenburg - Stichwortverzeichnis - Verwaltungsvorschriften
Zurück zur ÜbersichtAuftragswesen
- 70-12 Öffentliches Auftragswesen- Vergabe öffentlicher Aufträge nach Maßgabe der EU-Richtlinien vom 21. Januar 1998
- 70-2 Öffentliches Auftragswesen-Berichtspflicht gemäß Art. 29 der Lieferkoordinierungsrichtlinie 77/62/EWG vom 21.12.1976, geändert durch die Richtlinie 88/295/EWG vom 22.03.1988 vom 20. Januar 1993
- 70-3 Öffentliches Auftragswesen- Berichtspflicht gemäß Art. 30 a Baukoordinierungsrichtlinie 71/305/EWG vom 26.07.1981, zuletzt geändert durch die Richtlinie 89/440/EWG vom 18.07.1989 vom 20. Januar 1993
- 70-5 Öffentliches Auftragswesen - Vergabe von Aufträgen an Justizvollzugsanstalten vom 7. Juli 1997
- 70-6 Öffentliches Auftragswesen- Bekanntmachung zur Vergabe öffentlicher Aufträge nach Maßgabe der EG-Richtlinien vom 18. Januar 1996
- 70-8 Öffentliches Auftragswesen- Bekanntmachung zur Vergabe öffentlicher Aufträge nach Maßgabe der EG-Richtlinien vom 25. Januar 1994
- 70-9 Öffentliches Auftragswesen- Gegenwerte in DM der Schwellenwerte bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nach Maßgabe der EU-Vergaberichtlinien und des WTO-Übereinkommens über das öffentliche Beschaffungswesen vom 13. Januar 2000
- 932-4 Öffentliches Auftragswesen - Nachprüfungsstellen gemäß § 31 VOB/A und Nachprüfungsbehörden gemäß § 31 a VOB/A vom 5. Januar 2001
- 932-6 Öffentliches Auftragswesen - Sonderregelungen zugunsten von Unternehmen aus den neuen Bundesländern bei der Vergabe von öffentlichen Aufträgen nach der Verdingungsordnung für Bauleistungen (VOB) vom 20. Dezember 1993
- 932-7 Öffentliches Auftragswesen - Runderlaß über die Ausnahmeregelungen zugunsten der neuen Bundesländer bei der Vergabe öffentlicher Aufträge nach der Verdingungsordnung für Leistungen - ausgenommen Bauleistungen - (VOL) und Richtlinie für die bevorzugte Berücksichtigung von kleinen und mittleren Unternehmen in Handwerk, Handel und Industrie aus den Ländern Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen sowie aus dem Ostteil von Berlin bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (kmU-Regelung) vom 17. Januar 1994