Landesregierung Brandenburg

Öffentliches Auftragswesen- Bekanntmachung zur Vergabe öffentlicher Aufträge nach Maßgabe der EG-Richtlinien

Aktuelle Fassung

Die Europäische Kommission hat den geltenden Gegenwert der europäischen Rechnungseinheit (ECU) in DM für die ab 1. Januar 1994 bis zum 31. Dezember 1995 geltenden Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge der öffentlichen Auftraggeber sowie der Auftraggeber in den Bereichen der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor wie folgt festgelegt:

  1. Für die Vergabe von öffentlichen Bauaufträgen - Richtlinie 93/37/EWG (Baukoordinierungsrichtlinie) -

    ECU 5.000.000 - 10.000.256,- DM.
  2. Für die Vergabe von öffentlichen Lieferaufträgen - Richtlinie 77/62/EWG, geändert durch die Richtlinie 88/295/EWG bzw. ab 14. Juni 1994 Richtlinie 93/36/EWG (Lieferkoordinierungsrichtlinie) -

    ECU 200.000 - 400.010,- DM
    ECU 750.000 - 1.500.038,- DM.
  3. Für die Vergabe von öffentlichen Dienstleistungsaufträgen - Richtlinie 92/50/EWG (Dienstleistungsrichtlinie) -

    ECU 200.000 - 400.010,- DM
    ECU 750.000 - 1.500.038,- DM.
  4. Für die Vergabe von Liefer- und Bauaufträgen und ab 1. Juli 1994 von Dienstleistungsaufträgen durch Auftraggeber in den Bereichen der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor - Richtlinie 90/531/EWG bzw. ab 1. Juli 1994 Richtlinie 93/38/EWG (Sektorenrichtlinie) -

    ECU 400.000 - 800.021,- DM
    ECU 600.000 - 1.200.031,- DM
    ECU 750.000 - 1.500.038,- DM
    ECU 5.000.000 - 10.000.256,- DM.
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 25. Januar 1994 ABl./94, [Nr. 10], S. 93

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