Landesregierung Brandenburg

Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung setzt sich dafür ein, die digitale Barrierefreiheit für Menschen mit Behinderungen zu gewährleisten. Wir verbessern kontinuierlich die Benutzerfreundlichkeit für alle und wenden die entsprechenden Standards für die Zugänglichkeit an.

Diese Erklärung zur digitalen Barrierefreiheit gilt für die unter www.bravors.brandenburg.de veröffentlichten des Ministeriums der Justiz und für Digitalisierung. Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Website www.bravors.brandenburg.de im Einklang mit den Bestimmungen des Brandenburgischen Behindertengleichstellungsgesetzes (BbgBGG) sowie der Brandenburgischen Barrierefreie Informationstechnik-Verordnung (BbgBITV) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Gemäß § 2 BbgBITV wird angenommen, dass Webauftritte und Apps barrierefrei sind, wenn die Anforderungen der harmonisierten Europäischen Norm (EN) 301 549 (in der aktuellen Version) erfüllt sind. Die EN 301 549 verweist auf die Anforderungen des internationalen Standards der Web Content Accessibility Guidelines der Version 2.1 (WCAG 2.1) mit den Konformitätsstufen A und AA. Diese Anforderungen bilden den Kern der prüfbaren Erfolgskriterien ab.

Bemühungen zur Unterstützung der Barrierefreiheit

Das Ministerium der Justiz und für Digitalisierung ergreift die folgenden Maßnahmen, um die Zugänglichkeit zu gewährleisten:

  • Barrierefreiheit ist Teil unseres Leitbildes.
  • Die Zugänglichkeit ist Teil unserer internen Richtlinien.
  • Die Barrierefreiheit ist in unsere Beschaffungspraxis integriert.
  • Ein Beauftragter für Barrierefreiheit oder Beamter wurden ernannt.
  • Für die Mitarbeiter wird eine kontinuierliche Schulung zur Barrierefreiheit angeboten.
  • Innerhalb des Unternehmens gibt es klare Ziele und Verantwortlichkeiten für die Barrierefreiheit.
  • Formale Methoden zur Qualitätssicherung der Zugänglichkeit existieren innerhalb des Unternehmens.
  • Wir beziehen Menschen mit Behinderungen in unsere Benutzertestprozesse ein. 

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Teilweise konform  

Nicht barrierefreie Inhalte

Trotz unserer Bemühungen können bei den Benutzern einige Probleme auftreten. Bitte kontaktieren Sie uns, wenn Sie einen nicht barrierefreien Inhalt festgestellt haben, der hier nicht aufgeführt ist.

Diese Website ist so konzipiert, dass sie mit allen gängigen Browsern kompatibel ist.

Feedback und Kontaktangaben

Wir freuen uns über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Website. Bitte kontaktieren Sie uns bei Fragen oder Feedback:

Ministerium der Justiz und für Digitalisierung des Landes Brandenburg

Presse- und Öffentlichkeitsarbeit

Heinrich-Mann-Allee 107

14473 Potsdam

Telefon: 0331 866-3005

E-Mail: presse@mdjd.brandenburg.de

Durchsetzungsstelle für digitale Barrierefreiheit

Bei der Beauftragten der Landesregierung für die Belange der Menschen mit Behinderungen ist die Durchsetzungsstelle zur digitalen Barrierefreiheit öffentlicher Stellen für das Land Brandenburg angesiedelt. Gesetzliche Grundlage sind die BbBITV und die Richtlinie (EU) 2016/2102.

Mehr Informationen: https://lasv.brandenburg.de/lasv/de/aufsicht/ueberwachungsstelle-barrierefreies-internet/

E-Mail: durchsetzung.BIT@msgiv.brandenburg.de