Landesregierung Brandenburg

Öffentliches Auftragswesen- Bekanntmachung zur Vergabe öffentlicher Aufträge nach Maßgabe der EG-Richtlinien

Aktuelle Fassung

Die Europäische Kommission hat den geltenden Gegenwert der ECU in DM für die ab 1. Januar 1996 bis zum 31. Dezember 1997 geltenden Schwellenwerte für Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträge der öffentlichen und Sektorenauftraggeber wie folgt festgelegt :

  1. Richtlinie 93/37/EWG (ABl. Nr. L 199) für die Vergabe öffentlicher Bauaufträge

    ECU 5.000.000 - 9.529.019,00 DM
  2. Richtlinie 93/36/EWG (ABl. Nr. L 199) für die Vergabe öffentlicher Lieferaufträge und Richtlinie 92/50/EWG (ABl. Nr. L 209) für die Vergabe öffentlicher Dienstleistungsaufträge

    ECU 200.000 - 381.161,00 DM
    ECU 750.000 - 1.429.353,00 DM
  3. Richtlinie 93/38/EWG (ABl. Nr. L 199) für die Vergabe von Liefer-, Dienstleistungs- und Bauaufträgen in den Bereichen der Wasser-, Energie- und Verkehrsversorgung sowie im Telekommunikationssektor

    ECU 400.000 - 762.322,00 DM
    ECU 600.000 - 1.143.482,00 DM
    ECU 750.000 - 1.429.353,00 DM
    ECU 5.000.000 - 9.529.019,00 DM
  4. WTO-Übereinkommen über das öffentliche Beschaffungswesen bei Liefer-, Bau- und Dienstleistungsaufträgen der öffentlichen Auftraggeber und der Sektorenauftraggeber ohne die Bereiche Schienenverkehr und Telekommunikation

    ECU 137.537 - 262.118,00 DM
    ECU 211.595 - 403.259,00 DM
    ECU 423.191 - 806.518,00 DM
    ECU 5.289.883 - 10.081.479,00 DM
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 18. Januar 1996 ABl./96, [Nr. 6], S. 97

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