Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Strahlenschutzes (Strahlenschutzzuständigkeitsverordnung - StrlZV)

Historische Fassung

Auf Grund des § 5 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 3 und des § 8 Abs. 2 Satz 2 des Landesorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. September 1994 (GVBl. I S. 406), von denen § 12 Abs. 3 durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2001 (GVBl. I S. 282, 283) eingefügt worden ist, und des § 36 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602) in Verbindung mit Artikel 7 des Gesetzes vom 8. Oktober 2001 (GVBl. I S. 146, 149) sowie mit Artikel 14 des Gesetzes vom 18. Dezember 2001 (GVBl. I S. 282, 286) verordnet die Landesregierung:

§ 1
Grundsatz

(1) Diese Verordnung regelt die Zuständigkeiten im Bereich des Schutzes vor ionisierender Strahlung. Sie regelt auch die Zuständigkeiten im Bereich des Schutzes vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung dieser Strahlung am Menschen. Die Zuständigkeiten zum Vollzug der zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bestehenden immissionsschutzrechtlichen Regelungen richten sich nach der Immissionsschutzzuständigkeitsverordnung.

(2) Für die in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten Verwaltungsaufgaben sind die dort bezeichneten Behörden und Einrichtungen sachlich zuständig.

§ 2
Übertragung einer Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 36 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wird gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten für den Strahlenschutz auf das für Atomaufsicht und Strahlenschutz zuständige Mitglied der Landesregierung übertragen.

§ 3
Übergangsregelung, Ermächtigung

(1) Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung noch nicht abgeschlossene Verwaltungsverfahren werden von der Behörde, von der sie begonnen wurden, oder, sofern diese nicht mehr besteht, von der Behörde, die das Verfahren übernommen hat, zu Ende geführt.

(2) Zuständigkeitszuweisungen nach dieser Verordnung gelten entsprechend für unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft, die inhaltlich einer Regelung in dem geregelten Sachbereich entsprechen.

§ 4
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung treten die Nummern 4 bis 9 der Anlage zur Immissionsschutzzuständigkeitsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1997 (GVBl. II S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Oktober 2001 (GVBl. I S. 146, 148) sowie durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 2001 (GVBl. I S. 282, 284), außer Kraft.

Anlage

I. Übersicht zu nachfolgendem Verzeichnis

  1. Atomgesetz
  2. Strahlenschutzverordnung
  3. Ausführungsgesetz zum Verifikationsabkommen
  4. Röntgenverordnung
  5. Strahlenschutzvorsorgegesetz
  6. Atomrechtliche Deckungsvorsorge-Verordnung
  7. Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
  8. UV-Schutz-Verordnung

II. Erläuterungen zum nachfolgenden Verzeichnis

Im Verzeichnis werden folgende Abkürzungen verwandt:

MASGFMinisterium für Arbeit, Soziales, Gesundheit, Frauen und Familie
MIKMinisterium des Innern und für Kommunales
MdJEVMinisterium der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz
LAVGLandesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
LBGRLandesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
OrdBOrdnungsbehörde
PPPolizeipräsidium
Lfd. Nr.VorschriftVerwaltungsaufgabeZuständige Behörde
1Atomgesetz
1.1§ 4a Absatz 3 Satz 2Bescheinigung über die Deckungsvorsorge für den erhöhten HaftungshöchstbetragMdJEV
1.2§ 7 Absatz 1 und 5 Satz 1Entscheidung über die Genehmigung zur Errichtung, zum Betrieb, zum sonstigen Besitz und zur wesentlichen Änderung von Anlagen zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter KernbrennstoffeMdJEV
1.3§ 7 Absatz 3Entscheidung über die Genehmigung zur Stilllegung der Anlagen aus Nummer 1.2, zum sicheren Einschluss der endgültig stillgelegten Anlagen oder zum Abbau der Anlagen oder von AnlagenteilenMdJEV
1.4§ 7a Absatz 1Entscheidung über den Erlass eines VorbescheidesMdJEV
1.5§ 9 Absatz 1Entscheidung über die Genehmigung zur Bearbeitung, Verarbeitung und sonstigen Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb der in § 7 des Atomgesetzes bezeichneten AnlagenMdJEV
1.6§ 9a Absatz 3Einrichtung und Betrieb einer LandessammelstelleLAVG
1.7§ 9bEntscheidung über die Planfeststellung und über die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung, den Betrieb oder die wesentliche Änderung von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver AbfälleMdJEV
1.8§ 17 Absatz 1 bis 5Erteilung nachträglicher Auflagen, Rücknahmen einer Genehmigung oder einer allgemeinen Zulassung, Widerruf einer Genehmigung oder einer allgemeinen ZulassungBehörde, die die Genehmigung oder allgemeine Zulassung erteilt hat
1.9Aufsicht
1.9.1§ 19
  1. über Anlagen im Sinne des § 7 des Atomgesetzes
MdJEV
(Das MdJEV kann im Einzelfall das LAVG beauftragen.)
  1. über die Verwendung von Kernbrennstoffen im Sinne des § 9 des Atomgesetzes
MdJEV
  1. über die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen außerhalb der staatlichen Verwahrung im Zusammenhang mit einer Anlage nach § 7 des Atomgesetzes oder mit einer Verwendung im Sinne des § 9 des Atomgesetzes
MdJEV
  1. über den Umgang mit radioaktiven Stoffen im Sinne der Strahlenschutzverordnung, sofern es sich um eine nach §§ 7 oder 9 des Atomgesetzes erteilte Genehmigung handelt, die sich auf den Umgang mit radioaktiven Stoffen gemäß § 7 der Strahlenschutzverordnung erstreckt
LAVG
  1. über die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen außerhalb der staatlichen Verwahrung ohne Zusammenhang mit einer Anlage nach § 7 des Atomgesetzes oder mit einer Verwendung im Sinne des § 9 des Atomgesetzes
MdJEV
  1. über den Umgang und Verkehr mit sonstigen radioaktiven Stoffen im Sinne der Strahlenschutzverordnung und Aufsicht über den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen im Sinne der §§ 11 und 12 und über den Umgang und Verkehr mit Vorrichtungen im Sinne des § 25 der Strahlenschutzverordnung
LAVG/LBGR
  1. Anordnungen zur Abwehr von Gefahren durch ionisierende Strahlen
LAVG/LBGR im Rahmen der nuklearspezifischen Gefahrenabwehr
  1. über die Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen und Kernbrennstoffen
im Rahmen ihrer Überwachung des Verkehrs auf Straßen und Binnenwasserstraßen: PP/für die Beförderung von Kernbrennstoffen: MdJEV/im Übrigen: LAVG/LBGR
  1. über den Betrieb von Röntgeneinrichtungen
LAVG/LBGR
  1. über Zusatz von Produkten
die für das Produkt zuständigen Überwachungsbehörden
1.10§ 34 Absatz 2 Nummer 1 bis 4Freistellungsverpflichtung, Entgegennahme von Anzeigen und Mitteilungen, Verlangen von Auskünften, Erteilung von Weisungen, Zustimmung zur Anerkennung oder Befriedigung von SchadensersatzansprüchenMdJEV
1.11§ 46Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeitensoweit nicht nach § 46 Absatz 3 eine andere Behörde zuständig ist, sind die in der Nummer 1.9.1 bestimmten Behörden bei Verstößen gegen Vorschriften, deren Einhaltung sie zu überwachen haben, zuständig
2Strahlenschutzverordnung
2.1Aufgaben der zuständigen Behörden nach Teil 1
2.2Aufgaben der zuständigen Behörden und zuständigen Stellen nach Teil 2
2.2.1Kapitel 1
2.2.1.1§ 4 Absatz 1Überprüfung der RechtfertigungLAVG/LBGR/MdJEV im Zusammenhang mit Anlagen nach § 7 AtG oder Tätigkeiten nach den §§ 9, 9a AtG
2.2.2Kapitel 2
2.2.2.1Abschnitt 1
2.2.2.1.1§ 7 Absatz 1Entscheidung über die Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen und mit Kernbrennstoffen im Sinne des § 2 Absatz 3 AtGLAVG/LBGR/MdJEV im Zusammenhang mit Anlagen nach § 7 AtG oder Tätigkeiten nach den §§ 9, 9a AtG
2.2.2.2Abschnitt 2
2.2.2.2.1§ 11 Absatz 1 bis 3Entscheidung über die Genehmigung zur Errichtung, zum Betrieb und zur Anwendung von AnlagenLAVG
2.2.2.2.2§ 12 Absatz 1Entgegennahme von AnzeigenLAVG
2.2.2.2.3§ 12 Absatz 2Untersagung des Betriebes einer AnlageLAVG
2.2.2.2.4§ 14 Absatz 5Entscheidung über die Genehmigung des befristeten ProbebetriebesLAVG
2.2.2.3Abschnitt 3
2.2.2.3.1§ 15 Absatz 1Entscheidung über die Genehmigung für die Beschäftigung in fremden Anlagen oder EinrichtungenLAVG/LBGR
2.2.2.4Abschnitt 4
2.2.2.4.1§ 16 Absatz 1Entscheidung über die Genehmigung zur Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen und Kernbrennstoffen im Sinne des § 2 Absatz 3 AtGLAVG/LBGR
2.2.2.4.2§ 16 Absatz 4Verlangen des Vorzeigens des Genehmigungsbescheides bei der Beförderungim Rahmen ihrer Überwachung des Verkehrs auf Straßen und Binnenwasserstraßen: PP/für die Beförderung von Kernbrennstoffen und Großquellen: MdJEV/im Übrigen: LAVG/LBGR
2.2.2.4.3§ 17 Absatz 3Ausstellen der BescheinigungMdJEV
2.2.2.5Abschnitt 7
2.2.2.5.1§ 27 Absatz 7Bestimmung der Stelle zur Abgabe einer bauartzugelassenen VorrichtungLAVG
2.2.2.6Abschnitt 9
2.2.2.6.1§ 29Erteilung der Freigabe für Inhaber von Genehmigungen im Sinne der §§ 7, 9, 9a AtGMdJEV
2.2.2.6.2§ 29Erteilung der Freigabe für Inhaber von Genehmigungen im Sinne der §§ 7 und 11 StrlSchVLAVG/LBGR
2.2.2.6.3§ 29 Absatz 7 Satz 1Freigabe von Amts wegenLAVG/LBGR
2.2.3Kapitel 3
2.2.3.1Abschnitt 1
2.2.3.1.1§ 30 Absatz 1 Satz 1Anerkennung von StrahlenschutzkursenLAVG
2.2.3.1.2§ 30 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 4 Satz 2Prüfung und Bescheinigung der Fachkunde und Kenntnissedie gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Stellen / im Übrigen: LAVG/LBGR
2.2.3.1.3§ 30 Absatz 2 Satz 1Anerkennung geeigneter Kurse oder anderer FortbildungsmaßnahmenLAVG
2.2.3.1.4§ 30 Absatz 2 Satz 2 und 3Entgegennahme bzw. Anforderung der Fortbildungsnachweisedie gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Stellen / im Übrigen: LAVG/LBGR
2.2.3.1.5§ 30 Absatz 2 Satz 4 und 5 und Absatz 4 Satz 2Entzug der Fachkunde/Kenntnisse, Erteilung von Auflagen zur Fortgeltung, Überprüfung der Fachkunde/Kenntnissedie gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Stellen / im Übrigen: LAVG/LBGR
2.2.3.2Abschnitt 2
2.2.3.2.1§ 31 Absatz 1 Satz 3 und Absatz 4Entgegennahme der Mitteilung über die Person sowie der Mitteilung der Bestellung und des Ausscheidens des StrahlenschutzbeauftragtenLAVG/LBGR/MdJEV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.2.2§ 32 Absatz 1 und 2Treffen der Feststellung einer Nichteigenschaft des Strahlenschutzbeauftragten gegenüber dem Strahlenschutzverantwortlichen; Entgegennahme der Mitteilung des StrahlenschutzverantwortlichenLAVG/LBGR/MdJEV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.3Abschnitt 3
2.2.3.3.1§ 36 Absatz 2Gestatten von AusnahmenLAVG/LBGR
2.2.3.3.2§ 36 Absatz 3 Satz 1 und 2Bestimmung weiterer Bereiche als Strahlenschutzbereiche oder Zulassung der Geltung der Schutzbereiche nur während der Einschaltzeiten der Anlagen oder VorrichtungenLAVG/LBGR
2.2.3.3.3§ 37 Absatz 1 Satz 2Gestatten des Zutrittes anderer Personen zu StrahlenschutzbereichenLAVG/LBGR
2.2.3.3.4§ 38 Absatz 4Verlangen der Vorlage der Aufzeichnungen über die UnterweisungLAVG/LBGR
2.2.3.3.5§ 40 Absatz 1Zulassung von AusnahmenLAVG/LBGR
2.2.3.3.6§ 40 Absatz 2 Satz 1Registrierung der StrahlenpässeLAVG/LBGR
2.2.3.3.7§ 40 Absatz 2 Satz 3Anerkennung von AufzeichnungenLAVG/LBGR
2.2.3.3.8§ 40 Absatz 5Anordnung zur Feststellung von Inkorporationen bei nicht beruflich strahlenexponierten PersonenLAVG/LBGR
2.2.3.3.9§ 41 Absatz 1 Satz 2Bestimmung des Verfahrens zur DosisermittlungLAVG/LBGR
2.2.3.3.10§ 41 Absatz 1 Satz 3Festlegung einer ErsatzdosisLAVG/LBGR
2.2.3.3.11§ 41 Absatz 1 Satz 4Bestimmung von MessstellenLAVG
2.2.3.3.12§ 41 Absatz 3 Satz 5Anordnung zum MessverfahrenLAVG/LBGR
2.2.3.3.13§ 41 Absatz 4 Satz 2Gestatten von größeren ZeitabständenLAVG/LBGR
2.2.3.3.14§ 41 Absatz 7 Satz 4Anforderung der Ergebnisse der MessstelleLAVG/LBGR
2.2.3.3.15§ 42 Absatz 1 Satz 4Verlangen zur Vorlage der Aufzeichnungen und Bestimmung der Stelle zu deren HinterlegungLAVG
2.2.3.3.16§ 42 Absatz 1 Satz 6Bestimmung der Stelle zur Aufbewahrung der AufzeichnungenLAVG
2.2.3.3.17§ 42 Absatz 2Entgegennahme der MitteilungLAVG/LBGR
2.2.3.3.18§ 44 Absatz 1 Satz 4Festlegung der Kontaminationskontrolle beim Verlassen des ÜberwachungsbereichesLAVG/LBGR
2.2.3.3.19§ 44 Absatz 3 Satz 3Festlegung von zusätzlichen Maßnahmen für ÜberwachungsbereicheLAVG/LBGR
2.2.3.3.20§ 45 Absatz 2 Satz 1Gestatten von Ausnahmen für Personen unter 18 JahrenLAVG/LBGR
2.2.3.4Abschnitt 4
2.2.3.4.1§ 47 Absatz 2 Satz 3Prüfung der Nachweise über Einhaltung der GrenzwerteLAVG/LBGR
2.2.3.4.2§ 47 Absatz 3Festlegung von Aktivitätskonzentrationen oder AktivitätsmengenLAVG/LBGR/MdJEV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.4.3§ 47 Absatz 4 Satz 1Verzicht der Festlegung von Aktivitätskonzentrationen und AktivitätsmengenLAVG/LBGR/MdJEV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.4.4§ 47 Absatz 4 Satz 2Treffen anderer Festlegungen für zulässige AktivitätskonzentrationenLAVG/LBGR/MdJEV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.4.5§ 47 Absatz 5Hinwirken auf Einhaltung von Grenzwerten für PersonenLAVG/LBGR
2.2.3.4.6§ 48 Absatz 1 Satz 1 und 2Entgegennahme der Mitteilung und Befreiung von der MitteilungspflichtLAVG/LBGR
2.2.3.4.7§ 48 Absatz 2 Satz 1Anordnung von Messungen, der Aufzeichnung von Messergebnissen, der Vorlage der Messergebnisse bei der zuständigen Behörde und der Zugänglichkeitsmachung für die ÖffentlichkeitLAVG/LBGR
2.2.3.4.8§ 48 Absatz 2 Satz 2Bestimmung der MessstelleLAVG/LBGR
2.2.3.4.9§ 48 Absatz 3Anordnung der Ermittlung zusätzlicher Daten und der jährlichen Mitteilung dieser an die zuständige BehördeLAVG/LBGR
2.2.3.5Abschnitt 5
2.2.3.5.1§ 50 Absatz 1 Satz 2Festlegung von SchutzmaßnahmenMdJEV
2.2.3.5.2§ 51 Absatz 1Entgegennahme von MitteilungenMdJEV, MASGF, LAVG, falls erforderlich die für den Katastrophenschutz zuständigen Behörden, OrdB
2.2.3.5.3§ 51 Absatz 2Unterrichtung der BevölkerungMdJEV, MASGF, MIK
2.2.3.5.4§§ 52 und 53Aufgaben der zuständigen Behörden bei der Vorbereitung der Brandbekämpfung und der Schadensbekämpfung
  1. Planung von Maßnahmen zur Brandbekämpfung nach § 52
OrdB/LBGR als Träger des Brandschutzes
  1. Entgegennahme von Nachweisen über die Einsatzfähigkeit von Personal und Hilfsmitteln nach § 53 Absatz 1
MdJEV/ LAVG/ LBGR entsprechend ihrer Aufsichtszuständigkeit nach Nummer 1.9.1
  1. Unterrichtung der zu Rettungsmaßnahmen eingesetzten Personen über die Risiken nach § 53 Absatz 3
MdJEV/LAVG/LBGR entsprechend ihrer Aufsichtszuständigkeit nach Nummer 1.9.1
  1. Entgegennahme von Informationen und Beratung nach § 53 Absatz 2
OrdB
2.2.3.6Abschnitt 6
2.2.3.6.1§ 55 Absatz 1Zulassung einer höheren DosisLAVG/LBGR
2.2.3.6.2§ 55 Absatz 3Festlegung höherer Dosisgrenzwerte für Personen zwischen 16 und 18 JahrenLAVG/LBGR
2.2.3.6.3§ 56Zulassung einer weiteren StrahlenexpositionLAVG/LBGR
2.2.3.6.4§ 57 Satz 2Zulassung von AusnahmenLAVG/LBGR
2.2.3.6.5§ 58 Absatz 1Zulassung abweichender StrahlenexpositionenLAVG/LBGR
2.2.3.6.6§ 59 Absatz 3Entgegennahme der Mitteilung über die ermittelte Körperdosis bei RettungspersonalLAVG/LBGR
2.2.3.7Abschnitt 7
2.2.3.7.1§ 60 Absatz 3Abkürzung der UntersuchungsfristLAVG/LBGR
2.2.3.7.2§ 60 Absatz 4Anordnung von Maßnahmen der arbeitsmedizinischen VorsorgeLAVG/LBGR
2.2.3.7.3§ 61 Absatz 3 Satz 1Entgegennahme der ärztlichen BescheinigungLAVG/LBGR
2.2.3.7.4§ 61 Absatz 3 Satz 2Verlangen der Vorlage der ärztlichen BescheinigungLAVG/LBGR
2.2.3.7.5§ 61 Absatz 4Entscheidung hinsichtlich des Ersatzes der ärztlichen BescheinigungLAVG/LBGR
2.2.3.7.6§ 62 Absatz 1Entscheidung über die ärztliche BescheinigungLAVG/LBGR
2.2.3.7.7§ 63 Absatz 2Anordnungen hinsichtlich der weiteren Beschäftigung als beruflich strahlenexponierte PersonLAVG/LBGR
2.2.3.7.8§ 64 Absatz 1Ermächtigung von ÄrztenLAVG
2.2.3.7.9§ 64 Absatz 4Verlangen der Vorlage der GesundheitsaktenLAVG
2.2.3.8Abschnitt 8
2.2.3.8.1§ 66 Absatz 1 Satz 1 und 2Bestimmung von Sachverständigen und Festlegung der AnforderungenLAVG
2.2.3.8.2§ 66 Absatz 3Verlängerung der Frist für die ÜberprüfungLAVG/LBGR
2.2.3.8.3§ 66 Absatz 4Bestimmung der Prüfung der Dichtheit von UmhüllungenLAVG/LBGR
2.2.3.8.4§ 66 Absatz 6Entgegennahme der Prüfbefunde und der Mitteilung festgestellter Undichtheiten und Verlangen der Vorlage der PrüfbefundeLAVG/LBGR
2.2.3.8.5§ 67 Absatz 2Verlangen der Vorlage der Aufzeichnungen über Funktionsprüfungen und Wartungen und Bestimmung einer HinterlegungsstelleLAVG/LBGR
2.2.3.8.6§ 70 Absatz 1Entgegennahme der Mitteilungen über Gewinnung, Erzeugung, Erwerb, Abgabe und den sonstigen Verbleib sowie über den Bestand an radioaktiven StoffenLAVG/LBGR
2.2.3.8.7§ 70 Absatz 2Entgegennahme der Mitteilungen über den tatsächlichen Verbleib freigegebener StoffeLAVG/LBGR
2.2.3.8.8§ 70 Absatz 5Befreiung von der Buchführungs- und MitteilungspflichtLAVG/LBGR
2.2.3.8.9§ 70 Absatz 6Verlangen auf Hinterlegung der Unterlagen und Bestimmung einer Stelle für die Aufbewahrung bei Beendigung der TätigkeitLAVG/LBGR
2.2.3.8.10§ 70a Absatz 2Mitteilung an das Register über hochradio-aktive Quellen, Entgegennahme von InformationenLAVG/LBGR
2.2.3.8.11§ 71 Absatz 1 und 2Entgegennahme der Mitteilungen über das Abhandenkommen oder den Fund radioaktiver Stoffedie unter Nummer 1.9.1 genannten Behörden, PP, OrdB im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr
2.2.3.8.12§ 71 Absatz 4Treffen einer Entscheidung oder Anordnungdie unter Nummer 1.9.1 genannten Behörden, PP, OrdB im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr
2.2.3.9Abschnitt 9
2.2.3.9.1§ 72 Satz 1 bis 3Entgegennahme der Mitteilungen über die jährliche Abfallmenge für die Dauer der Betriebszeit, deren Fortschreibung oder deren wesentlicher ÄnderungLAVG/LBGR
2.2.3.9.2§ 73 Absatz 2Anfrage auf Bereitstellung der Angaben aus einem elektronischen Buchführungssystem und Zustimmung zum SystemLAVG/LBGR
2.2.3.9.3§ 74 Absatz 1 Satz 1Anordnung der Art der Verpackung und Behandlung radioaktiver AbfälleLAVG/LBGR
2.2.3.9.4§ 75 Absatz 2 Satz 1 und 4Entgegennahme der Mitteilung über die Beförderung radioaktiver AbfälleLAVG/LBGR
2.2.3.9.5§ 75 Absatz 3Entgegennahme der Mitteilungen über UnstimmigkeitenLAVG/LBGR
2.2.3.9.6§ 76 Absatz 3 und 5Zulassung anderer radioaktiver Abfälle und Zulassung der Ablieferung radioaktiver Abfälle an die LandessammelstelleLAVG
2.2.4Kapitel 4
2.2.4.1Abschnitt 1
2.2.4.1.1§ 82 Absatz 3Anforderung zur Übersendung der Arbeitsanweisungendie gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Behörden/ im Übrigen LAVG
2.2.4.1.2§ 83 Absatz 1 Satz 1 und 3Bestimmung ärztlicher Stellen und Festlegung der Art und Weise der Prüfungen und Entgegennahme der Mitteilungen der ärztlichen StellenMASGF
2.2.4.1.3§ 83 Absatz 1 Satz 4Entgegennahme der MitteilungMASGF
2.2.4.1.4§ 83 Absatz 4Entgegennahme des Abdruckes der Anmeldung bei der ärztlichen StelleLAVG
2.2.4.1.5§ 83 Absatz 5Verlangen der Vorlage der Aufzeichnungen über ÜberwachungsmaßnahmenLAVG
2.2.4.1.6§ 85 Absatz 3Verlangen der Hinterlegung der Aufzeichnungen bei einer bestimmten Stelle, Bestimmung der StelleMASGF
2.2.4.1.7§ 85 Absatz 6Verlangen der Vorlage des BestandsverzeichnissesLAVG
2.2.4.2Abschnitt 2
2.2.4.2.1§ 87 Absatz 5Verlangen der Vorlage der UnterlagenLAVG
2.2.4.2.2§ 89 Absatz 1 und 2Entgegennahme der Mitteilungen und des vorzulegenden AbschlussberichtesLAVG
2.2.4.2.3§ 90Anordnung der Untersuchung durch einen ermächtigten ArztLAVG
2.3Aufgaben der zuständigen Behörden nach Teil 3
2.3.1Kapitel 2
2.3.1.1§ 95 Absatz 2 Satz 1Entgegennahme der AnzeigeLAVG
2.3.1.2§ 95 Absatz 2 Satz 4Festlegung abweichender WerteLAVG
2.3.1.3§ 95 Absatz 3Registrierung der StrahlenpässeLAVG
2.3.1.4§ 95 Absatz 5 Satz 2Zulassung einer weiteren beruflichen StrahlenexpositionLAVG
2.3.1.5§ 95 Absatz 6 Satz 2Zulassung von AusnahmenLAVG
2.3.1.6§ 95 Absatz 10 Satz 4Festlegung von Messmethoden und -verfahren, Bestimmung von MessstellenLAVG
2.3.1.7§ 95 Absatz 11 Satz 5Entgegennahme der ärztlichen BescheinigungLAVG
2.3.1.8§ 95 Absatz 12 Satz 2Verlangen der Vorlage von NachweisenLAVG
2.3.1.9§ 96 Absatz 2 Nr. 1 Buchstabe cVerlangen zur Vorlage der Aufzeichnungen oder Bestimmen der Stelle für die Hinterlegung der AufzeichnungenLAVG
2.3.1.10§ 96 Absatz 2 Nr. 2Entgegennahme der MitteilungLAVG
2.3.1.11§ 96 Absatz 3 Satz 1Entgegennahme der Angaben bzw. Bestimmung einer Stelle für die EntgegennahmeLAVG
2.3.1.12§ 96 Absatz 4Anordnung von MaßnahmenLAVG
2.3.1.13§ 96 Absatz 5Treffen von AnordnungenLAVG
2.3.2Kapitel 3
2.3.2.1§ 97 Absatz 3Entgegennahme der Nachweise und Festlegung der Messverfahren und sonstiger AnforderungenLAVG
2.3.2.2§ 98 Absatz 1 Satz 1Entscheidung über AntragLAVG
2.3.2.3§ 98 Absatz 2 Satz 3Bewertung DeponierfähigkeitLAVG
2.3.2.4§ 98 Absatz 3 Satz 2 bis 4Entgegennahme der Erklärung, des Nachweises über die Information der Abfallbehörde und Herstellung des Einvernehmens mit der AbfallbehördeLAVG
2.3.2.5§ 99Entgegennahme der Anzeige und Anordnung von SchutzmaßnahmenLAVG
2.3.2.6§ 100 Absatz 1Entgegennahme der MitteilungLAVG
2.3.2.7§ 100 Absatz 2Verlangen zur Vorlage des RückstandskonzeptesLAVG
2.3.2.8§ 100 Absatz 3Verlangen der Vorlage des Rückstandskonzeptes zu einem früheren Zeitpunkt und über die Anforderungen zu Form und InhaltLAVG
2.3.2.9§ 100 Absatz 4Verlangen der Vorlage der JahresbilanzLAVG
2.3.2.10§ 101 Absatz 2Entgegennahme der AnzeigeLAVG
2.3.2.11§ 101 Absatz 3Entscheidung über die Befreiung von Pflichten nach Absatz 1LAVG
2.3.2.12§ 102Treffen von AnordnungenLAVG
2.3.3Kapitel 5
2.3.3.1§ 104Entgegennahme der MitteilungLAVG
2.4Aufgaben der zuständigen Behörden nach Teil 4
2.4.1§ 106 Absatz 1Entscheidung über die Genehmigung zum Zusetzen radioaktiver Stoffe/zur Aktivierung
  1. bei Arzneimitteln
LAVG
  1. im Übrigen
MdJEV
2.5Aufgaben der zuständigen Behörden nach Teil 5
2.5.1Kapitel 1
2.5.1.1§ 112 Absatz 2 Satz 1 Nr. 2Übermittlung von Daten an das StrahlenschutzregisterLAVG/LBGR
2.5.1.2§ 112 Absatz 2 Satz 1 Nr. 4Übermittlung von Daten an das StrahlenschutzregisterLAVG/LBGR
2.5.1.3§ 112 Absatz 2 Satz 2Treffen der AnordnungLAVG/LBGR
2.5.1.4§ 112 Absatz 3Entgegennahme der Unterrichtung des Bundesamtes für StrahlenschutzLAVG/LBGR
2.5.1.5§ 112 Absatz 4 Satz 1 Nr. 3Entgegennahme von Auskünften aus dem Strahlenschutzregister und erforderlichenfalls Weitergabe der Auskünfte an den StrahlenschutzverantwortlichenLAVG/LBGR
2.5.2Kapitel 2
2.5.2.1§ 113 Absatz 1Anordnung der MaßnahmenLAVG/LBGR
2.5.2.2§ 113 Absatz 4Anordnung einer ärztlichen UntersuchungLAVG/LBGR
2.5.2.3§ 114Erteilung von AusnahmenLAVG/LBGR
2.5.3Kapitel 3
2.5.3.1§ 115Erteilung der Zustimmung zur Erbringung von Aufzeichnungs-, Buchführungs- und Mitteilungspflichten in elektronischer Form, Bestimmung der Verfahren und die notwendigen AnforderungenLAVG/LBGR
2.5.4Kapitel 5
2.5.4.1§ 117 Absatz 1Verlangen von NachweisenLAVG/LBGR
2.5.4.2§ 117 Absatz 15Zulassung von AbweichungenLAVG/LBGR
2.5.4.3§ 117 Absatz 25Entgegennahme der AnzeigeLAVG/LBGR
3Ausführungsgesetz zum Verifikationsabkommen
3.1§ 15 Absatz 1 Satz 1Ausführung des VerifAbkAusfGdie in Nummer 1.9.1 genannten Behörden
3.2§ 15 Absatz 1 Satz 2Begleitung der Inspektorendie in Nummer 1.9.1 genannten Behörden
4Röntgenverordnung
4.1Aufgaben der zuständigen Behörden und Stellen nach Abschnitt 1 und Abschnitt 1a
4.2Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt 2
4.2.1Unterabschnitt 1
4.2.1.1§ 3Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen und bei wesentlicher ÄnderungLAVG/LBGR
4.2.1.2§ 3 Absatz 8Entgegennahme der Mitteilung über die Beendigung des BetriebesLAVG/LBGR
4.2.1.3§ 4 Absatz 1 und 2Entgegennahme der Anzeige über die Inbetriebnahme von RöntgeneinrichtungenLAVG/LBGR
4.2.1.4§ 4 Absatz 3Entgegennahme der Anzeige über die Inbetriebnahme eines Hoch- oder Vollschutzgerätes oder einer SchulröntgeneinrichtungLAVG/LBGR
4.2.1.5§ 4 Absatz 5Entgegennahme der Anzeige über die wesentlichen Änderungen des BetriebesLAVG/LBGR
4.2.1.6§ 4 Absatz 6Untersagung des angezeigten BetriebesLAVG/LBGR
4.2.1.7§ 4 Absatz 7Entgegennahme der Mitteilung über die Beendigung des BetriebesLAVG/LBGR
4.2.1.8§ 4a Absatz 1Bestimmung von SachverständigenLAVG
4.2.1.9§ 5 Absatz 1Erteilung einer Genehmigung für den Betrieb von Störstrahlen und bei wesentlicher Änderung; Entgegennahme der Mitteilung über die Beendigung des BetriebesLAVG/LBGR
4.2.1.10§ 5 Absatz 7Anordnung einer Prüfung des StörstrahlersLAVG/LBGR
4.2.2Unterabschnitt 2
4.2.2.1§ 6 Absatz 1 Nr. 1 und 2Entgegennahme der Anzeige über die geschäftsmäßige Prüfung, Erprobung, Wartung oder InstandsetzungLAVG/LBGR
4.2.2.2§ 6 Absatz 1 Nr. 3Entgegennahme der Anzeige über die Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Betrieb einer fremden Röntgeneinrichtung/eines fremden StörstrahlersLAVG/LBGR
4.2.2.3§ 7Untersagung von Tätigkeiten nach § 6LAVG/LBGR
4.3Aufgaben der zuständigen Behörden und Stellen nach Abschnitt 3LAVG/LBGR
4.3.1Unterabschnitt 1
4.3.1.1§ 13 Absatz 1Entgegennahme der Mitteilung über die Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmtLAVG/LBGR
4.3.1.2§ 13 Absatz 5Entgegennahme der Mitteilung über die Bestellung und das Ausscheiden von StrahlenschutzbeauftragtenLAVG/LBGR
4.3.1.3§ 14 Absatz 1Feststellung über die Eignung von StrahlenschutzbeauftragtenLAVG/LBGR
4.3.1.4§ 14 Absatz 2Entgegennahme der Abschrift über Ablehnung des VorschlagesLAVG/LBGR
4.3.1.5§ 15aVerpflichtung des StrahlenschutzverantwortlichenLAVG/LBGR
4.3.1.6§ 16 Absatz 3Festlegung von Abweichungen von FristenLAVG/LBGR
4.3.1.7§ 16 Absatz 4Entgegennahme von Aufzeichnungen und Festlegung von Abweichungen von FristenLAVG/LBGR
4.3.1.8§ 17 Absatz 2Festlegung von Abweichungen von der FristLAVG/LBGR
4.3.1.9§ 17 Absatz 3Festlegung von Abweichungen von den FristenLAVG/LBGR
4.3.1.10§ 17a Absatz 1 Satz 1 und 2Bestimmung ärztlicher und zahnärztlicher Stellen; Festlegung der Art der Durchführung der PrüfungenMASGF
4.3.1.11§ 17a Absatz 1 Satz 3Entgegennahme von MitteilungenLAVG/LBGR
4.3.1.12§ 17a Absatz 4Entgegennahme eines Abdruckes der AnmeldungLAVG/LBGR
4.3.1.13§ 18 Absatz 1 Nr. 5Entgegennahme der Durchschrift des Sachverständigen-PrüfberichtesLAVG/LBGR
4.3.1.14§ 18 Absatz 2Entgegennahme der Arbeitsanweisungendie gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Stellen/ im Übrigen LAVG
4.3.1.15§ 18 Absatz 4Feststellung über unzureichenden Schutz vor StrahlenschädenLAVG/LBGR
4.3.1.16§ 18a Absatz 1 Satz 1Anerkennung von KursenLAVG
4.3.1.17§ 18a Absatz 1 Satz 3 und Absatz 3 Satz 2Prüfung und Bescheinigung des Erwerbs der Fachkundedie gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Stellen/ im Übrigen LAVG/LBGR
4.3.1.18§ 18a Absatz 2 Satz 1Anerkennung von Kursen und FortbildungsmaßnahmenLAVG
4.3.1.19§ 18a Absatz 2 Satz 2Nachweis der Aktualisierung der Fachkunde im Einzelfalldie gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Behörden/ im Übrigen LAVG/ LBGR
4.3.1.20§ 18a Absatz 2 Satz 3Entgegennahme des Nachweises über die Aktualisierungdie gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Stellen/ im Übrigen LAVG/ LBGR
4.3.1.21§ 18a Absatz 2 Satz 4 und 5 sowie Absatz 3 Satz 2Entzug der Fachkunde/Kenntnisse, Erteilung von Auflagen zur Fortgeltung, Überprüfung der Fachkunde/Kenntnissedie gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Stellen/ im Übrigen LAVG/LBGR
4.3.1.22§ 19 Absatz 4Anordnung weiterer StrahlenschutzbereicheLAVG/LBGR
4.3.1.23§ 20 Absatz 3 Nr. 4Gestattung des Betriebes außerhalb eines RöntgenraumesLAVG/LBGR
4.3.1.24§ 20 Absatz 4Festlegung für Betrieb von Störstrahlern in umschlossenen RäumenLAVG/LBGR
4.3.1.25§ 22 Absatz 1Gestattung des Zutritts anderer PersonenLAVG/LBGR
4.3.2Unterabschnitt 2
4.3.2.1§ 28 Absatz 1Entgegennahme der AufzeichnungenLAVG/LBGR
4.3.2.2§ 28 Absatz 3Bestimmung einer Stelle zur Hinterlegung von AufzeichnungenMASGF
4.3.2aUnterabschnitt 2a
4.3.2a.1§ 28e Absatz 1Entgegennahme der MitteilungenLAVG/LBGR
4.3.2a.2§ 28e Absatz 2Entgegennahme des AbschlussberichtesLAVG/LBGR
4.3.2a.3§ 28fAnordnung einer UntersuchungLAVG/LBGR
4.3.3Unterabschnitt 3
4.3.4Unterabschnitt 4
4.3.4.1§ 31bZulassung einer weiteren StrahlenexpositionLAVG/LBGR
4.3.4.2§ 31cZulassen von AusnahmenLAVG/LBGR
4.3.4.3§ 33 Absatz 1Anordnung von PrüfungenLAVG/LBGR
4.3.4.4§ 33 Absatz 2Anordnung von SchutzmaßnahmenLAVG/LBGR
4.3.4.5§ 33 Absatz 6Gestattung von AbweichungenLAVG/LBGR
4.3.4.6§ 34 Absatz 1Bestimmung einer Stelle zur Durchführung von MessungenLAVG/LBGR
4.3.4.7§ 34 Absatz 2 Satz 2Entgegennahme von AufzeichnungenLAVG/LBGR
4.3.4.8§ 34 Absatz 2 Satz 3Bestimmung der Stelle zur HinterlegungLAVG/LBGR
4.3.4.9§ 35 Absatz 1Zulassen von AusnahmenLAVG/LBGR
4.3.4.10§ 35 Absatz 2 Satz 1 und 2Registrierung eines StrahlenpassesLAVG/LBGR
4.3.4.11§ 35 Absatz 2 Satz 3Anerkennung von AufzeichnungenLAVG/LBGR
4.3.4.12§ 35 Absatz 4Bestimmung von MessstellenLAVG
4.3.4.13§ 35 Absatz 7 Satz 2 Nr. 1 und 2Gestattung von Zeitabständen bis zu sechs Monaten; Anordnung von kürzeren ZeitabständenLAVG/LBGR
4.3.4.14§ 35 Absatz 7 Satz 5Entgegennahme der Ergebnisse der Feststellungen der MessstelleLAVG/LBGR
4.3.4.15§ 35 Absatz 8Anordnung von Ortsdosis- und Ortsdosisleistungsmessungen; Festlegung einer Ersatzdosis; Anordnung von Verfahren zur Messung der PersonendosisLAVG/LBGR
4.3.4.16§ 35 Absatz 9 Satz 4 1. HalbsatzEntgegennahme der Ergebnisse der Ermittlungen und MessungenLAVG/LBGR
4.3.4.17§ 35 Absatz 9 Satz 4 2. HalbsatzBestimmung einer Stelle zur HinterlegungLAVG
4.3.4.18§ 35 Absatz 11Entgegennahme der Mitteilungen über GrenzwertüberschreitungenLAVG/LBGR
4.3.4.19§ 35a Absatz 2 Satz 1Übermitteln von Feststellungen und Angaben über registrierte StrahlenpässeLAVG/LBGR
4.3.4.20§ 35a Absatz 2 Satz 2Anordnung zur Übermittlung von Feststellungen; WeiterleitungLAVG/LBGR
4.3.4.21§ 35a Absatz 3Entgegennahme von Daten aus dem Bundesamt für StrahlenschutzLAVG
4.3.4.22§ 35a Absatz 4Entgegennahme von Auskünften aus dem Strahlenschutzregister; WeiterleitungLAVG/LBGR
4.3.4.23§ 35a Absatz 7ÜbermittlungLAVG/LBGR
4.3.4.24§ 36 Absatz 4Entgegennahme von AufzeichnungenLAVG/LBGR
4.4Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt 4
4.4.1§ 37 Absatz 3Abkürzung der FristLAVG/LBGR
4.4.2§ 37 Absatz 4Anordnung von MaßnahmenLAVG/LBGR
4.4.3§ 37 Absatz 5Anordnung von UntersuchungenLAVG/LBGR
4.4.4§ 38 Absatz 3Entgegennahme der ärztlichen BescheinigungLAVG/LBGR
4.4.5§ 38 Absatz 4Entscheidung zum Ersatz der ärztlichen BescheinigungLAVG/LBGR
4.4.6§ 39Entscheidung; Einholung eines GutachtensLAVG/LBGR
4.4.7§ 40 Absatz 1Entgegennahme der MitteilungLAVG/LBGR
4.4.8§ 40 Absatz 2Anordnung zur Fortsetzung/Einstellung der Wahrnehmung von AufgabenLAVG/LBGR
4.4.9§ 41 Absatz 1Ermächtigung von ÄrztenLAVG
4.4.10§ 41 Absatz 4Benennung einer Stelle zur Entgegennahme der GesundheitsakteLAVG
4.5Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt 5
4.5.1§ 42 Absatz 1Entgegennahme der MeldungLAVG/LBGR
4.6Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt 6
4.6.1§ 43Zustimmung zur elektronischen Form von Aufzeichnungspflichten; Bestimmung des Verfahrens und der AnforderungenLAVG/LBGR
4.7Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt 7
4.8Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt 8
4.8.1§ 45 Absatz 1Entgegennahme des Nachweises über die Einrichtung von StrahlenschutzbereichenLAVG/LBGR
4.8.2§ 45 Absatz 2Entgegennahme von Anträgen auf GenehmigungLAVG/LBGR
4.8.3§ 45 Absatz 3Entgegennahme von Anzeigen über Tätigkeiten nach § 6 Absatz 1 Nr. 3LAVG/LBGR
4.8.4§ 45 Absatz 4Abschluss von Genehmigungsverfahren nach § 24 Absatz 2MASGF
4.8.5§ 45 Absatz 5Abschluss von Verfahren der BauartzulassungMASGF
4.8.6§ 45 Absatz 12Zulassen von höheren effektiven DosenLAVG/LBGR
5Strahlenschutzvorsorgegesetz
5.1§ 2 Absatz 3Benehmen bei der Festlegung von MessstellenMdJEV
5.2§ 2 Absatz 2 und § 3 Absatz 1Ermittlung der RadioaktivitätLAVG
5.3§ 3 Absatz 2Übermittlung von Daten an die Zentralstelle des BundesLAVG
5.4§ 4 Absatz 3Zugriff auf die im Informationssystem des Bundes erfassten DatenLAVG
5.5§ 8 Absatz 1 Nr. 2Durchführung erforderlicher MaßnahmenOrdB im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr
5.6§ 9 Absatz 1Benehmenserklärung gegenüber dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hinsichtlich Empfehlungen zum Schutz der BevölkerungMdJEV
5.7§ 9 Absatz 2Empfehlungen an die Bevölkerung bei Ereignissen auf dem Gebiet des Landes Brandenburg mit ausschließlich örtlichen AuswirkungenMdJEV
5.8§ 10 Absatz 1 und § 7 Absatz 1Überwachung von Verboten und Beschränkungen beim Inverkehrbringen und Verbringen
  1. von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständen
zuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde
  1. von Arzneimitteln und deren Ausgangsstoffen
LAVG
5.9§ 10 Absatz 1 und § 7 Absatz 2Überwachung von Verboten und Beschränkungen beim Verfüttern, Inverkehrbringen von Futtermittelnzuständige Futtermittelüberwachungsbehörde
5.10§ 10 Absatz 1 und § 7 Absatz 3 Nr. 1Überwachung von Verboten und Beschränkungen für die Verwertung oder Verwendung von Gegenständen, Reststoffen oder sonstigen StoffenVerwertung und Verwendung in gewerbl. Betrieben und wirtschaftl. Unternehmen sowie in öffentl. Einrichtungen: LAVG/im Übrigen: OrdB
5.11§ 10 Absatz 1 und § 7 Absatz 3 Nr. 2Überwachung von Verboten und Beschränkungen für die Beseitigung von Abfallin entsprechender Anwendung der Abfallzuständigkeitsverordnung die für die abfallrechtliche Überwachung zuständige Behörde
5.12§ 12Betretungsrecht, insbesondere Probenahme und Radioaktivitätsermittlungdie in den Nummern 5.1 bis 5.11 genannten Behörden
5.13§ 14Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeitendie in den Nummern 5.8 bis 5.11 genannten Behörden
6Atomrechtliche Deckungsvorsorge-Verordnung
6.1§ 1 Satz 2Zulassung der Verbindung mehrerer Vorsorgemaßnahmen gleicher oder verschiedener Artdie in Nummer 1.9.1 genannten Behörden
6.2§§ 4, 6, 7 bis 13, 15, 16, 18, 19Festsetzung der Deckungsvorsorge (einschl. der Erteilung von Ausnahmen, Ermäßigungen und Erhöhungen)die in Nummer 1.9.1 genannten Behörden
6.3§ 5 Absatz 4Entgegennahme einer Anzeige über das Nichtbestehen oder Bestehen oder die Beendigung des Versicherungsvertrages oder des Freistellungs- oder Gewährleistungsvertragesdie in Nummer 1.9.1 genannten Behörden
7Gesetz zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bei der Anwendung am Menschen
7.1§ 2 Absatz 2Nachweis über die FachkundeLAVG
7.2§ 6 Absatz 1Überprüfung von Anlagen oder deren BetriebLAVG
7.3§ 6 Absatz 2 und 3Anordnungen, Untersagung des BetriebsLAVG
7.4§ 6aEntscheidung über Anträge und Bekanntgabe von PrüfstellenMASGF
7.5§ 8Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAVG
8UV-Schutz-Verordnung
8.1§ 3 Absatz 3Nachweis über die Erfüllung der AnforderungenLAVG
8.2§ 6 Absatz 2Verlangen der Vorlage von Qualifikationsnachweisen Überprüfung der Echtheit vorgelegter Bescheinigungen oder dadurch verliehener RechteLAVG
8.3§ 8 Absatz 4Überprüfung der Aufzeichnungen zur Überwachung der DokumentationspflichtenLAVG
8.4§ 9Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAVG
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 29. Oktober 2002 GVBl.II/02, [Nr. 28], S. 618
§ 3, Anlage geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 6. Juni 2005 GVBl.II/05, [Nr. 17], S. 303, 304
Anlage geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 15. Juli 2010 GVBl.I/10, [Nr. 28], S. 14
§ 1, Anlage geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 3. Juli 2013 GVBl.II/13, [Nr. 51], S. 3
Anlage geändert durch Artikel 29 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 GVBl.I/16, [Nr. 5], S. 33
Anlage neu gefasst durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. Januar 2021 GVBl.II/21, [Nr. 11]

Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen