Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Verordnung zur Regelung der Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Strahlenschutzes (Strahlenschutzzuständigkeitsverordnung - StrlZV)

Historische Fassung

Auf Grund des § 5 Abs. 2 Satz 2 in Verbindung mit § 12 Abs. 3 und des § 8 Abs. 2 Satz 2 des Landesorganisationsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 12. September 1994 (GVBl. I S. 406), von denen § 12 Abs. 3 durch Artikel 2 des Gesetzes vom 18. Dezember 2001 (GVBl. I S. 282, 283) eingefügt worden ist, und des § 36 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602) in Verbindung mit Artikel 7 des Gesetzes vom 8. Oktober 2001 (GVBl. I S. 146, 149) sowie mit Artikel 14 des Gesetzes vom 18. Dezember 2001 (GVBl. I S. 282, 286) verordnet die Landesregierung:

§ 1
Grundsatz

(1) Diese Verordnung regelt die Zuständigkeiten im Bereich des Schutzes vor ionisierender Strahlung. Die Zuständigkeiten zum Vollzug der zum Schutz vor nichtionisierender Strahlung bestehenden immissions-schutzrechtlichen Regelungen richten sich nach der Immissionsschutzzuständigkeitsverordnung.

(2) Für die in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten Verwaltungsaufgaben sind die dort bezeichneten Behörden und Einrichtungen sachlich zuständig.

§ 2
Übertragung einer Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen

Die Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 36 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wird gemäß § 36 Abs. 2 Satz 2 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten für den Strahlenschutz auf das für Atomaufsicht und Strahlenschutz zuständige Mitglied der Landesregierung übertragen.

§ 3
Übergangsregelung, Ermächtigung

(1) Zum Zeitpunkt des In-Kraft-Tretens dieser Verordnung noch nicht abgeschlossene Verwaltungsverfahren werden von der Behörde, von der sie begonnen wurden, oder, sofern diese nicht mehr besteht, von der Behörde, die das Verfahren übernommen hat, zu Ende geführt.

(2) Zuständigkeitszuweisungen nach dieser Verordnung gelten entsprechend für unmittelbar geltende Rechtsakte der Europäischen Gemeinschaft, die inhaltlich einer Regelung in dem geregelten Sachbereich entsprechen.

§ 4
In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Mit In-Kraft-Treten dieser Verordnung treten die Nummern 4 bis 9 der Anlage zur Immissionsschutzzuständigkeitsverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 29. Mai 1997 (GVBl. II S. 686), zuletzt geändert durch Artikel 5 des Gesetzes vom 8. Oktober 2001 (GVBl. I S. 146, 148) sowie durch Artikel 7 des Gesetzes vom 18. Dezember 2001 (GVBl. I S. 282, 284), außer Kraft.

Anlage

I. Übersicht zu nachfolgendem Verzeichnis

  1. Atomgesetz
  2. Strahlenschutzverordnung
  3. Ausführungsgesetz zum Verifikationsabkommen
  4. Röntgenverordnung
  5. Strahlenschutzvorsorgegesetz
  6. Atomrechtliche Deckungsvorsorge-Verordnung

II. Erläuterungen zum nachfolgenden Verzeichnis

  1. Im Verzeichnis werden folgende Abkürzungen verwandt:
LASLandesamt für Arbeitsschutz
GesAGesundheitsamt
LASVLandesamt für Soziales und Versorgung
LBGRLandesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
LUGVLandesamt für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
MASFMinisterium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
MUGVMinisterium Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz
MIMinisterium des Innern
OrdBOrdnungsbehörde
PPPolizeipräsidium
  1. Soweit in der letzten Spalte des Verzeichnisses mehrere Behörden erwähnt werden und keine anderweitige ausdrückliche Regelung getroffen worden ist, handelt es sich bei der Verwendung
  • eines Schrägstriches um eine alternative Zuständigkeit
  • eines Kommas zwischen zwei Abkürzungen um eine Doppelzuständigkeit
  • des Wortes „und“ um eine gemeinsame Zuständigkeit.
  1. Soweit in der letzten Spalte des Verzeichnisses neben anderen Behörden nach einem Schrägstrich das Landesbergamt des Landes Brandenburg genannt ist, ist deren ausschließliche Zuständigkeit in Bezug auf Anlagen bzw. Betriebe gegeben, die der Bergaufsicht unterstehen.
Lfd. Nr.VorschriftVerwaltungsaufgabe zuständige Behörde/zuständige Stelle
1Atomgesetz
1.1§ 4a Abs. 3 Satz 2Bescheinigung über die Deckungsvorsorge für den erhöhten HaftungshöchstbetragMUGV
1.2§ 7 Abs. 1 und 5 Satz 1Entscheidung über die Genehmigung zur Errichtung, zum Betrieb, zum sonstigen Besitz und zur wesentlichen Änderung von Anlagen zur Erzeugung oder zur Bearbeitung oder Verarbeitung oder zur Spaltung von Kernbrennstoffen oder zur Aufarbeitung bestrahlter KernbrennstoffeMUGV
1.3§ 7 Abs. 3Entscheidung über die Genehmigung zur Stilllegung der Anlagen aus Nummer 1.2, zum sicheren Einschluss der endgültig stillgelegten Anlagen oder zum Abbau der Anlagen oder von AnlagenteilenMUGV
1.4§ 7a Abs. 1Entscheidung über den Erlass eines VorbescheidesMUGV
1.5§ 9 Abs. 1Entscheidung über die Genehmigung zur Bearbeitung, Verarbeitung und sonstigen Verwendung von Kernbrennstoffen außerhalb der in § 7 des Atomgesetzes bezeichneten AnlagenMUGV
1.6§ 9bEntscheidung über die Planfeststellung und über die Aufhebung des Planfeststellungsbeschlusses für die Errichtung, den Betrieb oder die wesentliche Änderung von Anlagen des Bundes zur Sicherstellung und zur Endlagerung radioaktiver AbfälleMUGV
1.7§ 9a Abs. 3Einrichtung und Betrieb einer LandessammelstelleLUGV
1.8Aufsicht
1.8.1§ 19a. über Anlagen im Sinne des § 7 des AtomgesetzesMUGV
(das MUGV kann im Einzelfall das LUGV mit der atomrechtlichen Aufsicht beauftragen)
b. über die Verwendung von Kernbrennstoffen im Sinne des § 9 des AtomgesetzesMUGV
c. über die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen außerhalb der staatlichen Verwahrung im Zusammenhang mit einer Anlage nach § 7 des Atomgesetzes oder mit einer Verwendung im Sinne des § 9 des AtomgesetzesMUGV
d. über den Umgang mit radioaktiven Stoffen im Sinne der Strahlenschutzverordnung, sofern es sich um eine nach §§ 7 oder 9 des Atomgesetzes erteilte Genehmigung gemäß § 7 der Strahlenschutzverordnung auf den Umgang mit radioaktiven Stoffen erstrecktLUGV für den Strahlenschutz
e. über die Aufbewahrung von Kernbrennstoffen außerhalb der staatlichen Verwahrung ohne Zusammenhang mit einer Anlage nach § 7 des Atomgesetzes oder mit einer Verwendung im Sinne des § 9 des AtomgesetzesMUGV
f. über den Umgang und Verkehr mit sonstigen radioaktiven Stoffen im Sinne der Strahlenschutzverordnung und Aufsicht über den Betrieb von Anlagen zur Erzeugung ionisierender Strahlen im Sinne der §§ 11 und 12 und über den Umgang und Verkehr mit Vorrichtungen im Sinne des § 25 der StrahlenschutzverordnungLAS/LBGR
g. Anordnungen zur Abwehr von Gefahren durch ionisierende StrahlenLAS/LBGR/LUGV im Rahmen der Erstbewertung eines StrlSch-Rufbereitschaftsfalles
h. über die Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen und KernbrennstoffenLBGR/im Rahmen ihrer Überwachung des Verkehrs auf Straßen und Binnenwasserstraßen: PP/für die Beförderung von Kernbrennstoffen: MUGV/im Übrigen: LAS
i. über den Betrieb von RöntgeneinrichtungenLAS/LBGR
j. über Zusatz von Produktendie jeweils für das Produkt zuständigen Überwachungsbehörden
1.9§ 34 Abs. 2 Nr. 1 bis 4Freistellungsverpflichtung, Entgegennahme von Anzeigen und Mitteilungen, Verlangen von Auskünften, Erteilung von Weisungen, Zustimmung zur Anerkennung oder Befriedigung von SchadensersatzansprüchenMUGV
1.10§ 46Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeitensoweit nicht nach § 46 Abs. 3 eine andere Behörde zuständig ist, sind die in den Nummern 1.8.1 bis 1.8.7 bestimmten Aufsichtsbehörden bei Verstößen gegen Vorschriften, deren Einhaltung sie zu überwachen haben, zuständig
2Strahlenschutzverordnung
2.1Aufgaben der zuständigen Behörden nach Teil 1
2.2Aufgaben der zuständigen Behörden und zuständigen Stellen nach Teil 2
2.2.1Kapitel 1
2.2.1.1§ 4 Abs. 1Überprüfung der RechtfertigungMUGV/LAS/LBGR/LUGV
2.2.2Kapitel 2
2.2.2.1Abschnitt 1
2.2.2.1.1§ 7 Abs. 1Entscheidung über die Genehmigung zum Umgang mit sonstigen radioaktiven Stoffen und mit Kernbrennstoffen im Sinne des § 2 Abs. 3 AtGLAS/LBGR/MUGV im Zusammenhang mit Anlagen nach § 7 AtG oder Tätigkeiten nach den §§ 9, 9a AtG
2.2.2.2Abschnitt 2
2.2.2.2.1§ 11 Abs. 1 bis 3Entscheidung über die Genehmigung zur Errichtung, zum Betrieb und zur Anwendung von AnlagenLAS im Einvernehmen mit LUGV
2.2.2.2.2§ 12 Abs. 1Entgegennahme von AnzeigenLAS
2.2.2.2.3§ 12 Abs. 2Untersagung des Betriebes einer AnlageLAS
2.2.2.2.4§ 14 Abs. 5Entscheidung über die Genehmigung des befristeten ProbebetriebesLAS
2.2.2.3Abschnitt 3
2.2.2.3.1§ 15 Abs. 1Entscheidung über die Genehmigung für die Beschäftigung in fremden Anlagen oder EinrichtungenLAS/LBGR/LUGV in Zusammenhang mit Anl. nach § 7 AtG
2.2.2.4Abschnitt 4
2.2.2.4.1§ 16 Abs. 1Entscheidung über die Genehmigung zur Beförderung von sonstigen radioaktiven Stoffen und Kernbrennstoffen im Sinne des § 2 Abs. 3 AtGLAS/LBGR
2.2.2.4.2§ 16 Abs. 4Verlangen des Vorzeigens des Genehmigungsbescheides bei der BeförderungLAS/LBGR/MUGV/LUGV/PP
Lfd. Nr.VorschriftVerwaltungsaufgabezuständige Behörde/zuständige Stelle
2.2.2.4.3§ 17 Abs. 3Ausstellen der BescheinigungMUGV
2.2.2.5Abschnitt 7
2.2.2.5.1§ 27 Abs. 7Bestimmung der Stelle zur Abgabe einer bauartzugelassenen VorrichtungLUGV
2.2.2.6Abschnitt 9
2.2.2.6.1§ 29Erteilung der Freigabe für Inhaber von Genehmigungen im Sinne der §§ 7, 9, 9a AtGMUGV
2.2.2.6.2§ 29Erteilung der Freigabe für Inhaber von Genehmigungen im Sinne der §§ 7 und 11 StrlSchVLAS/LBGR
2.2.2.6.3§ 29 Abs. 7 Satz 1Freigabe von Amts wegenLAS/LBGR/LUGV
2.2.3Kapitel 3
2.2.3.1Abschnitt 1
2.2.3.1.1§ 30 Abs. 1 Satz 1Anerkennung von StrahlenschutzkursenLAS
2.2.3.1.2§ 30 Abs. 1 Satz 3 und Abs. 4 Satz 2Prüfung und Bescheinigung der Fachkunde und Kenntnissedie gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Stellen, LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG, im Übrigen LAS/LBGR
2.2.3.1.3§ 30 Abs. 2 Satz 1Anerkennung geeigneter Kurse oder anderer FortbildungsmaßnahmenLAS
2.2.3.1.4§ 30 Abs. 2 Satz 2 und 3Entgegennahme bzw. Anforderung der Fortbildungsnachweisedie gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Stellen, LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG, im Übrigen LAS/LBGR
2.2.3.1.5§ 30 Abs. 2 Satz 4 und 5 und Abs. 4 Satz 2Entzug der Fachkunde/Kenntnisse, Erteilung von Auflagen zur Fortgeltung, Überprüfung der Fachkunde/Kenntnissedie gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Stellen, LUGV für Anlagen gemäß § 7 AtG u. Tätigkeiten im Sinne von §§ 9 und 9a AtG, im Übrigen LAS/LBGR
2.2.3.2Abschnitt 2
2.2.3.2.1§ 31 Abs. 1 Satz 3Entgegennahme der Mitteilung über die Person des StrahlenschutzverantwortlichenLAS/LBGR/MUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.2.2§ 31 Abs. 4Entgegennahme der Mitteilung der Bestellung und des Ausscheidens des Strahlenschutzbeauftragten- „ -
2.2.3.2.3§ 32 Abs. 1Treffen der Feststellung einer Nichteigenschaft des Strahlenschutzbeauftragten gegenüber dem Strahlenschutzverantwortlichen- „ -
2.2.3.2.4§ 32 Abs. 2Entgegennahme der Mitteilung des Strahlenschutzverantwortlichen- „ -
2.2.3.3Abschnitt 3
2.2.3.3.1§ 36 Abs. 2Gestatten von AusnahmenLAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.3.2§ 36 Abs. 3 Satz 1 und 2Bestimmung weiterer Bereiche als Strahlenschutzbereiche oder Zulassung der Geltung der Schutzbereiche nur während der Einschaltzeiten der Anlagen oder VorrichtungenLAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.3.3§ 37 Abs. 1 Satz 2Gestatten des Zutrittes anderer Personen zu StrahlenschutzbereichenLAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.3.4§ 38 Abs. 4Verlangen der Vorlage der Aufzeichnungen über die Unterweisung- „ -
2.2.3.3.5§ 40 Abs. 1Zulassung von Ausnahmen- „ -
2.2.3.3.6§ 40 Abs. 2 Satz 1Registrierung der Strahlenpässe- „ -
2.2.3.3.7§ 40 Abs. 2 Satz 3Anerkennung von Aufzeichnungen- „ -
2.2.3.3.8§ 40 Abs. 5Anordnung zur Feststellung von Inkorporationen bei nicht beruflich strahlenexponierten Personen- „ -
2.2.3.3.9§ 41 Abs. 1 Satz 2Bestimmung des Verfahrens zur Dosisermittlung- „ -
2.2.3.3.10§ 41 Abs. 1 Satz 3Festlegung einer Ersatzdosis- „ -
2.2.3.3.11§ 41 Abs. 1 Satz 4Bestimmung von MessstellenLAS
2.2.3.3.12§ 41 Abs. 3 Satz 5Anordnung zum MessverfahrenLAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.3.13§ 41 Abs. 4 Satz 2Gestatten von größeren ZeitabständenLAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.3.14§ 41 Abs. 7 Satz 4Anforderung der Ergebnisse der Messstelle- „ -
2.2.3.3.15§ 42 Abs. 1 Satz 4Verlangen zur Vorlage der Aufzeichnungen und Bestimmung der Stelle zu deren HinterlegungLAS
2.2.3.3.16§ 42 Abs. 1 Satz 6Bestimmung der Stelle zur Aufbewahrung der AufzeichnungenLAS
2.2.3.3.17§ 42 Abs. 2Entgegennahme der MitteilungLAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.3.18§ 44 Abs. 1 Satz 4Festlegung der Kontaminationskontrolle beim Verlassen des Überwachungsbereiches- „ -
2.2.3.3.19§ 44 Abs. 3 Satz 3Festlegung von zusätzlichen Maßnahmen für Überwachungsbereiche- „ -
2.2.3.3.20§ 45 Abs. 2 Satz 1Gestatten von Ausnahmen für Personen unter 18 Jahren- „ -
2.2.3.4Abschnitt 4
2.2.3.4.1§ 47 Abs. 2 Satz 3Prüfung der Nachweise über Einhaltung der GrenzwerteLAS/LBGR/LUGV
2.2.3.4.2§ 47 Abs. 3Festlegung von Aktivitätskonzentrationen oder AktivitätsmengenLAS/LBGR/MUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.4.3§ 47 Abs. 4 Satz 1Verzicht der Festlegung von Aktivitätskonzentrationen und Aktivitätsmengen- „ -
2.2.3.4.4§ 47 Abs. 4 Satz 2Treffen anderer Festlegungen für zulässige Aktivitätskonzentrationen- „ -
2.2.3.4.5§ 47 Abs. 5Hinwirken auf Einhaltung von Grenzwerten für PersonenLAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.4.6§ 48 Abs. 1 Satz 1 und 2Entgegennahme der Mitteilung und Befreiung von der Mitteilungspflicht- „ -
2.2.3.4.7§ 48 Abs. 2 Satz 1Anordnung von Messungen, der Aufzeichnung von Messergebnissen, der Vorlage der Messergebnisse bei der zuständigen Behörde und der Zugänglichkeitsmachung für die Öffentlichkeit- „ -
2.2.3.4.8§ 48 Abs. 2 Satz 2Bestimmung der MessstelleLAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.4.9§ 48 Abs. 3Anordnung der Ermittlung zusätzlicher Daten und der jährlichen Mitteilung dieser an die zuständige Behörde- „ -
2.2.3.5Abschnitt 5
2.2.3.5.1§ 50 Abs. 1 Satz 2Festlegung von SchutzmaßnahmenMUGV
2.2.3.5.2§ 51 Abs. 1Entgegennahme von MitteilungenMUGV/LAS
2.2.3.5.3§ 51 Abs. 2Unterrichtung der BevölkerungMUGV, MASF, MI
2.2.3.5.4§§ 52 und 53Aufgaben der zuständigen Behörden bei der Vorbereitung der Brandbekämpfung und der Schadensbekämpfung
a. Planung von Maßnahmen zur Brandbekämpfung nach § 52OrdB/LBGR als Träger des Brandschutzes
b. Entgegennahme von Nachweisen über die Einsatzfähigkeit von Personal und Hilfsmitteln nach § 53 Abs. 1MUGV, LAS, LBGR entsprechend ihrer Aufsichtszuständigkeit
c. Unterrichtung der zu Rettungsmaßnahmen eingesetzten Personen über die Risiken nach § 53 Abs. 3- „ -
d. Entgegennahme von Informationen und Beratung nach § 53 Abs. 2OrdB
2.2.3.6Abschnitt 6
2.2.3.6.1§ 55 Abs. 1Zulassung einer höheren DosisLAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.6.2§ 55 Abs. 3Festlegung höherer Dosisgrenzwerte für Personen zwischen 16 und 18 JahrenLAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.6.3§ 56Zulassung einer weiteren Strahlenexposition- „ -
2.2.3.6.4§ 57 Satz 2Zulassung von Ausnahmen- „ -
2.2.3.6.5§ 58 Abs. 1Zulassung abweichender Strahlenexpositionen- „ -
2.2.3.6.6§ 59 Abs. 3Entgegennahme der Mitteilung über die ermittelte Körperdosis bei Rettungspersonal- „ -
2.2.3.7Abschnitt 7
2.2.3.7.1§ 60 Abs. 3Abkürzung der UntersuchungsfristLAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.7.2§ 60 Abs. 4Anordnung von Maßnahmen der arbeitsmedizinischen VorsorgeLAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.7.3§ 61 Abs. 3 Satz 1Entgegennahme der ärztlichen Bescheinigung- „ -
2.2.3.7.4§ 61 Abs. 3 Satz 2Verlangen der Vorlage der ärztlichen Bescheinigung- „ -
2.2.3.7.5§ 61 Abs. 4Entscheidung hinsichtlich des Ersatzes der ärztlichen Bescheinigung- „ -
2.2.3.7.6§ 63 Abs. 2Anordnungen hinsichtlich der weiteren Beschäftigung als beruflich strahlenexponierte Person- „ -
2.2.3.7.7§ 64 Abs. 1Ermächtigung von ÄrztenLAS
2.2.3.7.8§ 64 Abs. 4Verlangen der Vorlage der GesundheitsaktenLAS
2.2.3.8Abschnitt 8
2.2.3.8.1§ 66 Abs. 1 Satz 1 und 2Bestimmung von Sachverständigen und Festlegung der AnforderungenLAS
2.2.3.8.2§ 66 Abs. 3Verlängerung der Frist für die ÜberprüfungLAS/LBGR
Lfd. Nr.VorschriftVerwaltungsaufgabezuständige Behörde/zuständige Stelle
2.2.3.8.3§ 66 Abs. 4Bestimmung der Prüfung der Dichtheit von UmhüllungenLAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.8.4§ 66 Abs. 6Entgegennahme der Prüfbefunde und der Mitteilung festgestellter Undichtheiten und Verlangen der Vorlage der Prüfbefunde- „ -
2.2.3.8.5§ 67 Abs. 2Verlangen der Vorlage der Aufzeichnungen über Funktionsprüfungen und Wartungen und Bestimmung einer Hinterlegungsstelle- „ -
2.2.3.8.6§ 70 Abs. 1Entgegennahme der Mitteilungen über Gewinnung, Erzeugung, Erwerb, Abgabe und den sonstigen Verbleib sowie über den Bestand an radioaktiven StoffenLAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.8.7§ 70 Abs. 2Entgegennahme der Mitteilungen über den tatsächlichen Verbleib freigegebener Stoffe- „ -
2.2.3.8.8§ 70 Abs. 5Befreiung von der Buchführungs- und Mitteilungspflicht- „ -
2.2.3.8.9§ 70 Abs. 6Verlangen auf Hinterlegung der Unterlagen und Bestimmung einer Stelle für die Aufbewahrung bei Beendigung der Tätigkeit- „ -
2.2.3.8.10§ 71 Abs. 1 und 2Entgegennahme der Mitteilungen über das Abhandenkommen oder den Fund radioaktiver Stoffedie unter Nummer 1.8 genannten Aufsichtsbehörden PP/OrdB im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr
2.2.3.8.11§ 71 Abs. 4Treffen einer Entscheidung oder AnordnungLAS/LUGV/PP/OrdB im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr
2.2.3.9Abschnitt 9
2.2.3.9.1§ 72 Satz 1 bis 3Entgegennahme der Mitteilungen über die jährliche Abfallmenge für die Dauer der Betriebszeit, deren Fortschreibung oder deren wesentlicher ÄnderungLAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.2.3.9.2§ 73 Abs. 2Anfrage auf Bereitstellung der Angaben aus einem elektronischen Buchführungssystem und Zustimmung zum System- „ -
2.2.3.9.3§ 74 Abs. 1 Satz 1Anordnung der Art der Verpackung und Behandlung radioaktiver Abfälle- „ -
2.2.3.9.4§ 75 Abs. 2 Satz 1 und 4Entgegennahme der Mitteilung über die Beförderung radioaktiver Abfälle- „ -
2.2.3.9.5§ 75 Abs. 3Entgegennahme der Mitteilungen über Unstimmigkeiten- „ -
2.2.3.9.6§ 76 Abs. 3 und 5Zulassung anderer radioaktiver Abfälle und Zulassung der Ablieferung radioaktiver Abfälle an die LandessammelstelleLUGV
2.2.4Kapitel 4
2.2.4.1Abschnitt 1
2.2.4.1.1§ 82 Abs. 3Anforderung zur Übersendung der Arbeitsanweisungendie gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Behörden, im Übrigen LAS
2.2.4.1.2§ 83 Abs. 1 Satz 1 und 3Bestimmung ärztlicher Stellen und Festlegung der Art und Weise der Prüfungen und Entgegennahme der Mitteilungen der ärztlichen StellenMASF
2.2.4.1.3§ 83 Abs. 1 Satz 4Entgegennahme der MitteilungMASF
2.2.4.1.4§ 83 Abs. 4Entgegennahme des Abdruckes der Anmeldung bei der ärztlichen StelleLAS
2.2.4.1.5§ 83 Abs. 5Verlangen der Vorlage der Aufzeichnungen über ÜberwachungsmaßnahmenLAS
2.2.4.1.6§ 85 Abs. 3Verlangen der Hinterlegung der Aufzeichnungen bei einer bestimmten Stelle, Bestimmung der StelleMASF
2.2.4.1.7§ 85 Abs. 6Verlangen der Vorlage des BestandsverzeichnissesLAS
2.2.4.2Abschnitt 2
2.2.4.2.1§ 87 Abs. 5Verlangen der Vorlage der UnterlagenLAS
2.2.4.2.2§ 89 Abs. 1 und 2Entgegennahme der Mitteilungen und des vorzulegenden AbschlussberichtesLAS
2.2.4.2.3§ 90Anordnung der Untersuchung durch einen ermächtigten ArztLAS
2.3Aufgaben der zuständigen Behörden nach Teil 3
2.3.1Kapitel 2
2.3.1.1§ 95 Abs. 2 Satz 1Entgegennahme der AnzeigeLAS
2.3.1.2§ 95 Abs. 2 Satz 4Festlegung abweichender WerteLAS
2.3.1.3§ 95 Abs. 3Registrierung der StrahlenpässeLAS
2.3.1.4§ 95 Abs. 5 Satz 2Zulassung einer weiteren beruflichen StrahlenexpositionLAS
2.3.1.5§ 95 Abs. 6 Satz 2Zulassung von AusnahmenLAS
2.3.1.6§ 95 Abs. 10 Satz 4Festlegung von Messmethoden und -verfahren, Bestimmung von MessstellenLAS
2.3.1.7§ 95 Abs. 11 Satz 5Entgegennahme der ärztlichen BescheinigungLAS
2.3.1.8§ 95 Abs. 12 Satz 2Verlangen der Vorlage von NachweisenLAS
2.3.1.9§ 96 Abs. 2 Nr. 1 Buchstabe cVerlangen zur Vorlage der Aufzeichnungen oder Bestimmen der Stelle für die Hinterlegung der AufzeichnungenLAS
2.3.1.10§ 96 Abs. 2 Nr. 2Entgegennahme der MitteilungLAS
2.3.1.11§ 96 Abs. 3 Satz 1Entgegennahme der Angaben bzw. Bestimmung einer Stelle für die EntgegennahmeLAS
2.3.1.12§ 96 Abs. 4Anordnung von MaßnahmenLAS, hinsichtlich der Entsorgung im Einvernehmen mit LUGV
2.3.1.13§ 96 Abs. 5Treffen von AnordnungenLAS, hinsichtlich der Entsorgung im Einvernehmen mit LUGV
2.3.2Kapitel 3
2.3.2.1§ 97 Abs. 3Entgegennahme der Nachweise und Festlegung der Messverfahren und sonstiger AnforderungenLUGV
2.3.2.2§ 98 Abs. 1 Satz 1Entscheidung über AntragLUGV
2.3.2.3§ 98 Abs. 2 Satz 3Bewertung DeponierfähigkeitLUGV
2.3.2.4§ 98 Abs. 3 Satz 2 bis 4Entgegennahme der Erklärung, des Nachweises über die Information der Abfallbehörde und Herstellung des Einvernehmens mit der AbfallbehördeLUGV
2.3.2.5§ 99Entgegennahme der Anzeige und Anordnung von SchutzmaßnahmenLAS/LUGV
2.3.2.6§ 100 Abs. 1Entgegennahme der MitteilungLUGV
2.3.2.7§ 100 Abs. 2Verlangen zur Vorlage des RückstandskonzeptesLUGV
2.3.2.8§ 100 Abs. 3Verlangen der Vorlage des Rückstandskonzeptes zu einem früheren Zeitpunkt und über die Anforderungen zu Form und InhaltLUGV
2.3.2.9§ 100 Abs. 4Verlangen der Vorlage der JahresbilanzLUGV
2.3.2.10§ 101 Abs. 2Entgegennahme der AnzeigeLAS/LUGV
2.3.2.11§ 101 Abs. 3Entscheidung über die Befreiung von Pflichten nach Absatz 1LAS/LUGV
2.3.2.12§ 102Treffen von AnordnungenLAS/LUGV
2.3.3Kapitel 5
2.3.3.1§ 104Entgegennahme der MitteilungLAS
2.4Aufgaben der zuständigen Behörden nach Teil 4
2.4.1§ 106 Abs. 1Entscheidung über die Genehmigung zum Zusetzen radioaktiver Stoffe/zur Aktivierung
a. bei ArzneimittelnLASV
b. im ÜbrigenMUGV
Lfd. Nr.VorschriftVerwaltungsaufgabezuständige Behörde/zuständige Stelle
2.5Aufgaben der zuständigen Behörden nach Teil 5
2.5.1Kapitel 1
2.5.1.1§ 112 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2Übermittlung von Daten an das StrahlenschutzregisterLAS
2.5.1.2§ 112 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4Übermittlung von Daten an das StrahlenschutzregisterLAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.5.1.3§ 112 Abs. 2 Satz 2Treffen der Anordnung- „ -
2.5.1.4§ 112 Abs. 3Entgegennahme der Unterrichtung des Bundesamtes für Strahlenschutz- „ -
2.5.1.5§ 112 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3Entgegennahme von Auskünften aus dem Strahlenschutzregister und erforderlichenfalls Weitergabe der Auskünfte an den Strahlenschutzverantwortlichen- „ -
2.5.2Kapitel 2
2.5.2.1§ 113 Abs. 1Anordnung der Maßnahmen- „ -
2.5.2.2§ 113 Abs. 4Anordnung einer ärztlichen Untersuchung- „ -
2.5.2.3§ 114Erteilung von Ausnahmen- „ -
2.5.3Kapitel 3
2.5.3.1§ 115Erteilung der Zustimmung zur Erbringung von Aufzeichnungs-, Buchführungs- und Mitteilungspflichten in elektronischer Form, Bestimmung der Verfahren und die notwendigen AnforderungenLAS/LBGR/LUGV für Anl. gem. § 7 AtG u. Tätigkeiten i. S. v. §§ 9, 9a AtG
2.5.4Kapitel 5
2.5.4.1§ 117 Abs. 1Verlangen von NachweisenLAS/LBGR
2.5.4.2§ 117 Abs. 15Zulassung von AbweichungenLAS/LBGR
2.5.4.3§ 117 Abs. 25Entgegennahme der AnzeigeLAS/LBGR
3Ausführungsgesetz zum Verifikationsabkommen
3.1§ 15 Abs. 1 Satz 1Ausführung des VerifAbkAusfGzuständig sind die in Nummer 1.8 genannten Behörden
3.2§ 15 Abs. 1 Satz 2Begleitung der Inspektorenzuständig sind die in Nummer 1.8 genannten Behörden
4Röntgenverordnung
4.1Aufgaben der zuständigen Behörden und Stellen nach Abschnitt 1 und Abschnitt 1a
4.2Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt 2
4.2.1Unterabschnitt 1
4.2.1.1§ 3Erteilung einer Genehmigung zum Betrieb von Röntgeneinrichtungen und bei wesentlicher ÄnderungLAS/LBGR
4.2.1.1a§ 3 Abs. 4 Satz 3Bedürfnisprüfung (Teleradiologie)MASF
4.2.1.2§ 3 Abs. 8Entgegennahme der Mitteilung über die Beendigung des BetriebesLAS/LBGR
4.2.1.3§ 4 Abs. 1 und 2Entgegennahme der Anzeige über die Inbetriebnahme von RöntgeneinrichtungenLAS/LBGR
4.2.1.4§ 4 Abs. 3Entgegennahme der Anzeige über die Inbetriebnahme eines Hoch- oder Vollschutzgerätes oder einer SchulröntgeneinrichtungLAS/LBGR
4.2.1.5§ 4 Abs. 5Entgegennahme der Anzeige über die wesentlichen Änderungen des BetriebesLAS/LBGR
4.2.1.6§ 4 Abs. 6Untersagung des angezeigten BetriebesLAS/LBGR
4.2.1.7§ 4 Abs. 7Entgegennahme der Mitteilung über die Beendigung des BetriebesLAS/LBGR
4.2.1.8§ 4a Abs. 1Bestimmung von SachverständigenLAS
4.2.1.9§ 5 Abs. 1Erteilung einer Genehmigung für den Betrieb von Störstrahlen und bei wesentlicher Änderung; Entgegennahme der Mitteilung über die Beendigung des BetriebesLAS/LBGR
4.2.1.10§ 5 Abs. 7Anordnung einer Prüfung des StörstrahlersLAS/LBGR
4.2.2Unterabschnitt 2
4.2.2.1§ 6 Abs. 1 Nr. 1 und 2Entgegennahme der Anzeige über die geschäftsmäßige Prüfung, Erprobung, Wartung oder InstandsetzungLAS/LBGR
4.2.2.2§ 6 Abs. 1 Nr. 3Entgegennahme der Anzeige über die Beschäftigung im Zusammenhang mit dem Betrieb einer fremden Röntgeneinrichtung/eines fremden StörstrahlersLAS/LBGR
4.2.2.3§ 7Untersagung von Tätigkeiten nach § 6LAS/LBGR
4.3Aufgaben der zuständigen Behörden und Stellen nach Abschnitt 3LAS/LBGR
4.3.1Unterabschnitt 1
4.3.1.1§ 13 Abs. 1Entgegennahme der Mitteilung über die Person, die die Aufgaben des Strahlenschutzverantwortlichen wahrnimmtLAS/LBGR
4.3.1.2§ 13 Abs. 5Entgegennahme der Mitteilung über die Bestellung und das Ausscheiden von StrahlenschutzbeauftragtenLAS/LBGR
4.3.1.3§ 14 Abs. 1Feststellung über die Eignung von StrahlenschutzbeauftragtenLAS/LBGR
4.3.1.4§ 14 Abs. 2Entgegennahme der Abschrift über Ablehnung des VorschlagesLAS/LBGR
4.3.1.5§ 15aVerpflichtung des StrahlenschutzverantwortlichenLAS/LBGR
4.3.1.6§ 16 Abs. 3Festlegung von Abweichungen von FristenLAS/LBGR
4.3.1.7§ 16 Abs. 4Entgegennahme von Aufzeichnungen und Festlegung von Abweichungen von FristenLAS/LBGR
4.3.1.8§ 17 Abs. 2Festlegung von Abweichungen von der FristLAS/LBGR
4.3.1.9§ 17 Abs. 3Festlegung von Abweichungen von den FristenLAS/LBGR
4.3.1.10§ 17a Abs. 1 Satz 1 und 2Bestimmung ärztlicher und zahnärztlicher Stellen; Festlegung der Art der Durchführung der PrüfungenMASF
4.3.1.11§ 17a Abs. 1 Satz 3Entgegennahme von MitteilungenLAS/LBGR
4.3.1.12§ 17a Abs. 4Entgegennahme eines Abdruckes der AnmeldungLAS/LBGR
4.3.1.13§ 18 Abs. 1 Nr. 5Entgegennahme der Durchschrift des Sachverständigen-PrüfberichtesLAS/LBGR
4.3.1.14§ 18 Abs. 2Entgegennahme der Arbeitsanweisungendie gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Stellen, im Übrigen LAS
4.3.1.15§ 18 Abs. 4Feststellung über unzureichenden Schutz vor StrahlenschädenLAS/LBGR
4.3.1.16§ 18a Abs. 1 Satz 1Anerkennung von KursenLAS
4.3.1.17§ 18a Abs. 1 Satz 3 und Abs. 3 Satz 2Prüfung und Bescheinigung des Erwerbs der Fachkundedie gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Stellen, im Übrigen LAS/LBGR
4.3.1.18§ 18a Abs. 2 Satz 1Anerkennung von Kursen und FortbildungsmaßnahmenLAS
4.3.1.19§ 18a Abs. 2 Satz 2Nachweis der Aktualisierung der Fachkunde im Einzelfalldie gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Behörden, im Übrigen LAS/ LBGR
4.3.1.20§ 18a Abs. 2 Satz 3Entgegennahme des Nachweises über die Aktualisierungdie gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Stellen, im Übrigen LAS/ LBGR
4.3.1.21§ 18a Abs. 2 Satz 4 und 5 sowie Abs. 3 Satz 2Entzug der Fachkunde/Kenntnisse, Erteilung von Auflagen zur Fortgeltung, Überprüfung der Fachkunde/Kenntnissedie gemäß Heilberufsgesetz benannten zuständigen Stellen, im Übrigen LAS/LBGR
4.3.1.22§ 19 Abs. 4Anordnung weiterer StrahlenschutzbereicheLAS/LBGR
4.3.1.23§ 20 Abs. 3 Nr. 4Gestattung des Betriebes außerhalb eines RöntgenraumesLAS/LBGR
4.3.1.24§ 20 Abs. 4Festlegung für Betrieb von Störstrahlern in umschlossenen RäumenLAS/LBGR
4.3.1.25§ 22 Abs. 1Gestattung des Zutritts anderer PersonenLAS/LBGR
4.3.2Unterabschnitt 2
4.3.2.1§ 28 Abs. 1Entgegennahme der AufzeichnungenLAS/LBGR
4.3.2.2§ 28 Abs. 3Bestimmung einer Stelle zur Hinterlegung von AufzeichnungenMASF
4.3.2aUnterabschnitt 2a
4.3.2a.1§ 28e Abs. 1Entgegennahme der MitteilungenLAS/LBGR
4.3.2a.2§ 28e Abs. 2Entgegennahme des AbschlussberichtesLAS/LBGR
4.3.2a.3§ 28fAnordnung einer UntersuchungLAS/LBGR
4.3.3Unterabschnitt 3
4.3.4Unterabschnitt 4
4.3.4.1§ 31bZulassung einer weiteren StrahlenexpositionLAS/LBGR
4.3.4.2§ 31cZulassen von AusnahmenLAS/LBGR
4.3.4.3§ 33 Abs. 1Anordnung von PrüfungenLAS/LBGR
4.3.4.4§ 33 Abs. 2Anordnung von SchutzmaßnahmenLAS/LBGR
4.3.4.5§ 33 Abs. 6Gestattung von AbweichungenLAS/LBGR
4.3.4.6§ 34 Abs. 1Bestimmung einer Stelle zur Durchführung von MessungenLAS/LBGR
4.3.4.7§ 34 Abs. 2 Satz 2Entgegennahme von AufzeichnungenLAS/LBGR
4.3.4.8§ 34 Abs. 2 Satz 3Bestimmung der Stelle zur HinterlegungLAS
4.3.4.9§ 35 Abs. 1Zulassen von AusnahmenLAS/LBGR
4.3.4.10§ 35 Abs. 2 Satz 1 und 2Registrierung eines StrahlenpassesLAS/LBGR
4.3.4.11§ 35 Abs. 2 Satz 3Anerkennung von AufzeichnungenLAS/LBGR
4.3.4.12§ 35 Abs. 4Bestimmung von MessstellenLAS
4.3.4.13§ 35 Abs. 7 Satz 2 Nr. 1 und 2Gestattung von Zeitabständen bis zu sechs Monaten; Anordnung von kürzeren ZeitabständenLAS/LBGR
4.3.4.14§ 35 Abs. 7 Satz 5Entgegennahme der Ergebnisse der Feststellungen der MessstelleLAS/LBGR
4.3.4.15§ 35 Abs. 8Anordnung von Ortsdosis- und Ortsdosisleistungsmessungen; Festlegung einer Ersatzdosis; Anordnung von Verfahren zur Messung der PersonendosisLAS/LBGR
4.3.4.16§ 35 Abs. 9 Satz 4 1. HalbsatzEntgegennahme der Ergebnisse der Ermittlungen und MessungenLAS/LBGR
4.3.4.17§ 35 Abs. 9 Satz 4 2. HalbsatzBestimmung einer Stelle zur HinterlegungLAS
4.3.4.18§ 35 Abs. 11Entgegennahme der Mitteilungen über GrenzwertüberschreitungenLAS/LBGR
4.3.4.19§ 35a Abs. 2 Satz 1Übermitteln von Feststellungen und Angaben über registrierte StrahlenpässeLAS/LBGR
4.3.4.20§ 35a Abs. 2 Satz 2Anordnung zur Übermittlung von Feststellungen; WeiterleitungLAS/LBGR
4.3.4.21§ 35a Abs. 3Entgegennahme von Daten aus dem Bundesamt für StrahlenschutzLAS
4.3.4.22§ 35a Abs. 4Entgegennahme von Auskünften aus dem Strahlenschutzregister; WeiterleitungLAS/LBGR
4.3.4.23§ 35a Abs. 7ÜbermittlungLAS/LBGR
4.3.4.24§ 36 Abs. 4Entgegennahme von AufzeichnungenLAS/LBGR
4.4Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt 4
4.4.1§ 37 Abs. 3Abkürzung der FristLAS/LBGR
4.4.2§ 37 Abs. 4Anordnung von MaßnahmenLAS/LBGR
4.4.3§ 37 Abs. 5Anordnung von UntersuchungenLAS/LBGR
4.4.4§ 38 Abs. 3Entgegennahme der ärztlichen BescheinigungLAS/LBGR
4.4.5§ 38 Abs. 4Entscheidung zum Ersatz der ärztlichen BescheinigungLAS/LBGR
4.4.6§ 39Entscheidung; Einholung eines GutachtensLAS/LBGR
4.4.7§ 40 Abs. 1Entgegennahme der MitteilungLAS/LBGR
4.4.8§ 40 Abs. 2Anordnung zur Fortsetzung/Einstellung der Wahrnehmung von AufgabenLAS/LBGR
4.4.9§ 41 Abs. 1Ermächtigung von ÄrztenLAS
4.4.10§ 41 Abs. 4Benennung einer Stelle zur Entgegennahme der GesundheitsakteLAS
4.5Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt 5
4.5.1§ 42 Abs. 1Entgegennahme der MeldungLAS/LBGR
Lfd. Nr.VorschriftVerwaltungsaufgabezuständige Behörde/zuständige Stelle
4.6Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt 6
4.6.1§ 43Zustimmung zur elektronischen Form von Aufzeichnungspflichten; Bestimmung des Verfahrens und der AnforderungenLAS/LBGR
4.7Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt 7
4.8Aufgaben der zuständigen Behörden nach Abschnitt 8
4.8.1§ 45 Abs. 1Entgegennahme des Nachweises über die Einrichtung von StrahlenschutzbereichenLAS/LBGR
4.8.2§ 45 Abs. 2Entgegennahme von Anträgen auf GenehmigungLAS/LBGR
4.8.3§ 45 Abs. 3Entgegennahme von Anzeigen über Tätigkeiten nach § 6 Abs. 1 Nr. 3LAS/LBGR
4.8.4§ 45 Abs. 4Abschluss von Genehmigungsverfahren nach § 24 Abs. 2MASF
4.8.5§ 45 Abs. 5Abschluss von Verfahren der BauartzulassungMASF
4.8.6§ 45 Abs. 12Zulassen von höheren effektiven DosenLAS/LBGR
5Strahlenschutzvorsorgegesetz
5.1§ 2 Abs. 3Benehmen bei der Festlegung von MessstellenMUGV
5.2§ 2 Abs. 2 und § 3 Abs. 1Ermittlung der RadioaktivitätLUGV
5.3§ 3 Abs. 2Übermittlung von Daten an die Zentralstelle des BundesLUGV
5.4§ 4 Abs. 3Zugriff auf die im Informationssystem des Bundes erfassten DatenLUGV
5.5§ 8 Abs. 1 Nr. 2Durchführung erforderlicher MaßnahmenOrdB im Rahmen der allgemeinen Gefahrenabwehr
5.6§ 9 Abs. 1Benehmenserklärung gegenüber dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit hinsichtlich Empfehlungen zum Schutz der BevölkerungMUGV
5.7§ 9 Abs. 2Empfehlungen an die Bevölkerung bei Ereignissen auf dem Gebiet des Landes Brandenburg mit ausschließlich örtlichen AuswirkungenMUGV
5.8§ 10 Abs. 1 und § 7 Abs. 1Überwachung von Verboten und Beschränkungen beim Inverkehrbringen und Verbringen
a. von Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen und Bedarfsgegenständenzuständige Lebensmittelüberwachungsbehörde
b. von Tierarzneimitteln und deren Ausgangsstoffenfür Großhändler, Hersteller und Einführer: LUGV
c. von Arzneimitteln und deren AusgangsstoffenLASV
5.9§ 10 Abs. 1 und § 7 Abs. 2Überwachung von Verboten und Beschränkungen beim Verfüttern, Inverkehrbringen von Futtermittelnzuständige Futtermittelüberwachungsbehörde
5.10§ 10 Abs. 1 und § 7 Abs. 3 Nr. 1Überwachung von Verboten und Beschränkungen für die Verwertung oder Verwendung von Gegenständen, Reststoffen oder sonstigen StoffenVerwertung in gewerbl. Betrieben und wirtschaftl. Unternehmen: LUGV/Verwendung in gewerbl. Betrieben, wirtschaftl. Unternehmungen und öffentl. Einrichtungen: LAS/im Übrigen: OrdB/BA
5.11§ 10 Abs. 1 und § 7 Abs. 3 Nr. 2Überwachung von Verboten und Beschränkungen für die Beseitigung von Abfallin entsprechender Anwendung der Abfallzuständigkeitsverordnung die für die abfallrechtliche Überwachung zuständige Behörde
5.12§ 12Betretungsrecht, insbesondere Probenahme und Radioaktivitätsermittlungzuständig sind die in den Nummern 5.1 bis 5.11 genannten Behörden
5.13§ 14Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeitenzuständig sind die in den Nummern 5.8 bis 5.11 genannten Behörden
6Atomrechtliche Deckungsvorsorge-Verordnung
6.1§ 1 Satz 2Zulassung der Verbindung mehrerer Vorsorgemaßnahmen gleicher oder verschiedener Artzuständig sind die in Nummer 1.8 genannten Behörden
6.2§§ 4, 6, 7 ff.Festsetzung der Deckungsvorsorge (einschl. der Erteilung von Ausnahmen, Ermäßigungen und Erhöhungen)zuständig sind die in Nummer 1.8 genannten Behörden
6.3§ 5 Abs. 4Entgegennahme einer Anzeige über das Nichtbestehen oder Bestehen oder die Beendigung des Versicherungsvertrages oder des Freistellungs- oder Gewährleistungsvertrageszuständig sind die in Nummer 1.8 genannten Behörden
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 29. Oktober 2002 GVBl.II/02, [Nr. 28], S. 618
§ 3, Anlage geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 6. Juni 2005 GVBl.II/05, [Nr. 17], S. 303, 304
Anlage geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 15. Juli 2010 GVBl.I/10, [Nr. 28], S. 14
§ 1, Anlage geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 3. Juli 2013 GVBl.II/13, [Nr. 51], S. 3
Anlage geändert durch Artikel 29 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 GVBl.I/16, [Nr. 5], S. 33
Anlage neu gefasst durch Artikel 1 der Verordnung vom 26. Januar 2021 GVBl.II/21, [Nr. 11]

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