Historische Fassung Zweigstellen der Staatsanwaltschaften im Land Brandenburg
Historische Fassung
l.
Bei den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg bestehen folgende Zweigstellen:
- für die Staatsanwaltschaft Cottbus in Bad Liebenwerda
- für die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder in Eberswalde
- für die Staatsanwaltschaft Potsdam in Luckenwalde und Neuruppin.
Die für die Staatsanwaltschaft Potsdam vorgesehene Zweigstelle in Neuruppin kann vorübergehend auch in Oranienburg errichtet werden; die für die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder vorgesehene Zweigstelle in Eberswalde kann vorübergehend auch in Bemau und in Schwedt eingerichtet werden.
II.
Die Allgemeine Verfügung vom 27. August 1991 (3200-I./JMBl. Bbg. 1991, S. 68) wird aufgehoben.
III.
Die Allgemeine Verfügung tritt am 1. September 1992 in Kraft.
Der Minister der Justiz
In Vertretung
Dr. Faupel
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 5. August 1992 | JMBl/92, [Nr. 8], S. 121 | |
| Außer Kraft getreten am 1. September 1994 durch Allgemeine Verfügung vom 23. August 1994 | JMBl/94, [Nr. 10], S. 133 | |
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