Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Zweigstellen der Staatsanwaltschaften im Land Brandenburg

Historische Fassung

l.

Bei den Staatsanwaltschaften des Landes Brandenburg bestehen folgende Zweigstellen:

  1. für die Staatsanwaltschaft Cottbus in Bad Liebenwerda
  2. für die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder in Eberswalde
  3. für die Staatsanwaltschaft Potsdam in Luckenwalde und Neuruppin.

Die für die Staatsanwaltschaft Potsdam vorgesehene Zweigstelle in Neuruppin kann vorübergehend auch in Oranienburg errichtet werden; die für die Staatsanwaltschaft Frankfurt/Oder vorgesehene Zweigstelle in Eberswalde kann vorübergehend auch in Bemau und in Schwedt eingerichtet werden.

II.

Die Allgemeine Verfügung vom 27. August 1991 (3200-I./JMBl. Bbg. 1991, S. 68) wird aufgehoben.

III.

Die Allgemeine Verfügung tritt am 1. September 1992 in Kraft.

Der Minister der Justiz
In Vertretung

Dr. Faupel

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 5. August 1992 JMBl/92, [Nr. 8], S. 121
Außer Kraft getreten am 1. September 1994 durch Allgemeine Verfügung vom 23. August 1994 JMBl/94, [Nr. 10], S. 133

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