Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Vollstreckungsplan für das Land Brandenburg

Historische Fassung

I.

Der Vollstreckungsplan für das Land Brandenburg wird neu gefasst und tritt mit Wirkung vom 15. März 2015 in Kraft.

II.

Der Vollstreckungsplan für das Land Brandenburg kann auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz http://www.mdjev.brandenburg.de als PDF-Datei abgerufen werden.

III.

Der durch Allgemeine Verfügung vom 28. Dezember 2012 (JMBl. 2013 S. 10) in Kraft gesetzte Vollstreckungsplan für das Land Brandenburg wird aufgehoben.

Potsdam, den 16. März 2015

Der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz

Dr. Helmuth Markov

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 16. März 2015 JMBl/15, [Nr. 4], S. 30
Außer Kraft getreten am 1. März 2018 durch Allgemeine Verfügung vom 8. Dezember 2017 JMBl/18, [Nr. 2], S. 10

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