Historische Fassung Vollstreckungsplan für das Land Brandenburg
Historische Fassung
I.
Der Vollstreckungsplan für das Land Brandenburg wird neu gefasst und tritt mit Wirkung vom 15. März 2015 in Kraft.
II.
Der Vollstreckungsplan für das Land Brandenburg kann auf der Internetseite des Ministeriums der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz http://www.mdjev.brandenburg.de als PDF-Datei abgerufen werden.
III.
Der durch Allgemeine Verfügung vom 28. Dezember 2012 (JMBl. 2013 S. 10) in Kraft gesetzte Vollstreckungsplan für das Land Brandenburg wird aufgehoben.
Potsdam, den 16. März 2015
Der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz
Dr. Helmuth Markov
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 16. März 2015 | JMBl/15, [Nr. 4], S. 30 | |
| Außer Kraft getreten am 1. März 2018 durch Allgemeine Verfügung vom 8. Dezember 2017 | JMBl/18, [Nr. 2], S. 10 | |
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