Historische Fassung Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Verlängerung der Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahre im Rahmen des § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) (Kurzinformation Ertragsteuern Ausfgabe 17/04)
Historische Fassung
OFD Cottbus, Verfügung vom 11.06.2001, S 2256 - 13 - St 211 (Kurzinformation Ertragsteuern, Ausgabe 31/01)
Mit Pressemitteilung Nr. 4 vom 04.02.2004 hat der BFH mitgeteilt, dass er mit Beschluss vom 16.12.2003 (BFH v. 16.12.2003, IX R 46/02) das Bundesverfassungsgericht angerufen hat, weil nach seiner Auffassung die ab 1999 geltende Neuregelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG mit dem Grundgesetz insoweit nicht vereinbar sei, als danach private Grundstücksveräußerungsgeschäfte nach dem 31.12.1998, bei denen die zuvor geltende Spekulationsfrist von 2 Jahren bereits abgelaufen war, übergangslos der Einkommensteuer unterworfen werden.
Sofern ein Einspruch in einem gleichgelagerten Fall auf das o. g. BVerfG-Verfahren gestützt wird, ruht das Einspruchsverfahren insoweit gem. § 363 Abs. 2 S. 2 AO. Aussetzung der Vollziehung ist zu gewähren.
Die Bezugsverfügung ist überholt.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
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| Ursprüngliche Fassung vom 17. März 2004 | ||
| Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 | ABl./09, [Nr. 41], S. 2047 | |
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