Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Verfassungsmäßigkeit der rückwirkenden Verlängerung der Spekulationsfrist von zwei auf zehn Jahre im Rahmen des § 23 Einkommensteuergesetz (EStG) (Kurzinformation Ertragsteuern Ausfgabe 17/04)

Historische Fassung

OFD Cottbus, Verfügung vom 11.06.2001, S 2256 - 13 - St 211 (Kurzinformation Ertragsteuern, Ausgabe 31/01)

Mit Pressemitteilung Nr. 4 vom 04.02.2004 hat der BFH mitgeteilt, dass er mit Beschluss vom 16.12.2003 (BFH v. 16.12.2003, IX R 46/02) das Bundesverfassungsgericht angerufen hat, weil nach seiner Auffassung die ab 1999 geltende Neuregelung des § 23 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 EStG mit dem Grundgesetz insoweit nicht vereinbar sei, als danach private Grundstücksveräußerungsgeschäfte nach dem 31.12.1998, bei denen die zuvor geltende Spekulationsfrist von 2 Jahren bereits abgelaufen war, übergangslos der Einkommensteuer unterworfen werden.

Sofern ein Einspruch in einem gleichgelagerten Fall auf das o. g. BVerfG-Verfahren gestützt wird, ruht das Einspruchsverfahren insoweit gem. § 363 Abs. 2 S. 2 AO. Aussetzung der Vollziehung ist zu gewähren.

Die Bezugsverfügung ist überholt.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 17. März 2004
Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 ABl./09, [Nr. 41], S. 2047

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