Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Durchführung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) - Anzeigepflicht für Personen, die messtechnische Kontrollen durchführen

Historische Fassung
  1. Zuständige Behörde des Landes Brandenburg im Sinne der Anzeigepflicht nach § 11 Abs. 5 Satz 2 MPBetreibV ist das:

    Landesamt für Mess- und Eichwesen
    Berliner Straße 52
    14467 Potsdam
    Tel.: (03 31) 2 84 90 10
    Fax.: (03 31) 2 80 12 35
  2. Die Anzeige soll folgende Angaben enthalten:
    • Name, Adresse
    • Geräteart gemäß Anlage 2 MPBetreibV, die geprüft wird.
  3. Erklärung, dass die Bedingungen des § 6 Abs. 4 in Bezug auf:
    • Ausbildung, Kenntnisse und praktische Tätigkeit der Personen, die messtechnische Kontrollen durchführen
    • Weisungsfreiheit dieser Personen hinsichtlich der Kontrolltätigkeit
    • das Vorhandensein geeigneter Mess- und Prüfeinrichtungen
  4. erfüllt werden.
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 15. Januar 1999 ABl./99, [Nr. 4], S. 66
am 08.12.2016 außer Kraft getreten durch Bekanntmachung des MASGF vom 10. November 2016 ABl./16, [Nr. 51], S. 1533

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