Historische Fassung Durchführung der Medizinprodukte-Betreiberverordnung (MPBetreibV) - Anzeigepflicht für Personen, die messtechnische Kontrollen durchführen
Historische Fassung
- Zuständige Behörde des Landes Brandenburg im Sinne der Anzeigepflicht nach § 11 Abs. 5 Satz 2 MPBetreibV ist das:
Landesamt für Mess- und Eichwesen
Berliner Straße 52
14467 Potsdam
Tel.: (03 31) 2 84 90 10
Fax.: (03 31) 2 80 12 35 - Die Anzeige soll folgende Angaben enthalten:
- Name, Adresse
- Geräteart gemäß Anlage 2 MPBetreibV, die geprüft wird.
- Erklärung, dass die Bedingungen des § 6 Abs. 4 in Bezug auf:
- Ausbildung, Kenntnisse und praktische Tätigkeit der Personen, die messtechnische Kontrollen durchführen
- Weisungsfreiheit dieser Personen hinsichtlich der Kontrolltätigkeit
- das Vorhandensein geeigneter Mess- und Prüfeinrichtungen
erfüllt werden.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 15. Januar 1999 | ABl./99, [Nr. 4], S. 66 | |
| am 08.12.2016 außer Kraft getreten durch Bekanntmachung des MASGF vom 10. November 2016 | ABl./16, [Nr. 51], S. 1533 | |
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