Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Einrichtung einer Dienstleistungsabteilung für den Justizvollzug des Landes Brandenburg

Historische Fassung
  1. Bei der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel wird eine Dienstleistungsabteilung für den Justizvollzug des Landes Brandenburg eingerichtet. Sie führt die Bezeichnung

    „Dienstleistungsabteilung für den Justizvollzug bei der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel.“

  2. Der Dienstleistungsabteilung obliegen
    • die Unterstützung der obersten Dienstbehörde und der Leiter der Justizvollzugsanstalten bei der Personal- und Organisationsentwicklung im Justizvollzug des Landes Brandenburg,
    • die Durchführung der Aus- und Fortbildung der Bediensteten des Justizvollzuges des Landes Brandenburg,
    • die Aufgaben der bisherigen ADV-Leitstelle für den Justizvollzug des Landes Brandenburg, insbesondere
      • die Mitwirkung bei der IT-Planung, der IT-Sicherheit, der Einführung und Betreuung neuer Programme oder Fachanwendungen und die Mitwirkung bei der Ausstattung der Justizvollzugsanstalten mit IT-Systemen einschließlich der Koordinierung von Reparaturmaßnahmen bzw. Ersatzbeschaffungen
      • die Mitwirkung bei der Entwicklung/Systembetreuung der IT-Installationen im Vollzugs- und Verwaltungsnetzwerk
      • die Prüfung und Freigabe von IT-Programmen zum Einsatz im Vollzugs- und Verwaltungsnetzwerk auf Antrag der Justizvollzugsanstalt
      • die Koordinierung von IT-Facharbeitsgruppen und die Mitwirkung bei der länderübergreifenden Zusammenarbeit in IT-Angelegenheiten
    • die fortlaufende Analyse, Beratung, Kontrolle und Wartung im Bereich der Gebäudeleit- und Sicherheitstechnik, insbesondere
      • die Erstellung von Schwachstellenanalysen bezüglich der Kommunikations- und Sicherheitstechnik einschließlich der Mitwirkung bei der Beseitigung der erkannten Schwachstellen, der Marktbeobachtung und Erprobung von neuer Sicherheits- und Kommunikationstechnik sowie Beratung und Unterstützung des Ministeriums der Justiz und der Justizvollzugsanstalten bei der Beschaffung dieser Technik und bei entsprechenden Bauausführungen in den Anstalten
      • die Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Sicherheits- und Kommunikationstechnik sowie die Kontrolle bzw. eigenständige Wartung/Instandhaltung/Instandsetzung dieser Technik
      • Erfahrungsaustausche mit Fachplanern und Firmen im Sicherheitsbereich sowie mit Mitarbeitern anderer Institutionen (z. B. ZDPol) und Kollegen anderer Bundesländer.
  3. Der Leiter der Dienstleistungsabteilung soll Beamtin/Beamter des höheren Dienstes sein. Ihr/Ihm stehen ein Geschäftsleiter sowie ein Verwaltungsbereich zur Seite. Darüber hinaus gliedert sich die Dienstleistungsabteilung in Fachbereiche, denen jeweils ein Bereichsleiter vorsteht.
  4. Der Leiter der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel stellt der Dienstleistungsabteilung geeignete Räumlichkeiten sowie die erforderlichen Ausstattungsgegenstände und den Geschäftsbedarf zur Verfügung.
  5. Die Dienst- und Fachaufsicht über die Dienstleistungsabteilung obliegt der Ministerin der Justiz.
  6. Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2006 in Kraft. Gleichzeitig werden die Erlasse des Ministeriums der Justiz vom 4. Juni 2004 - Az.:1518-I.66/2420E-IV.1/96 - und 25. November 2005 - Az.: 4557-IV.3 - aufgehoben.

Potsdam, den 2. Mai 2006

Die Ministerin der Justiz

Beate Blechinger

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 2. Mai 2006 JMBl/06, [Nr. 6], S. 70
Nrn. 1 und 2 geändert durch Erlass vom 13. April 2014 JMBl/14, [Nr. 5], S. 54
Außer Kraft getreten am 1. Dezember 2017 durch Erlass vom 30. November 2017 JMBl/17, [Nr. 12], S. 105

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