Ursprüngliche Fassung Einrichtung einer Dienstleistungsabteilung für den Justizvollzug des Landes Brandenburg
Ursprüngliche Fassung
- Bei der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel wird eine Dienstleistungsabteilung für den Justizvollzug des Landes Brandenburg eingerichtet. Sie führt die Bezeichnung „Dienstleistungsabteilung bei der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel.“
- Der Dienstleistungsabteilung obliegen
- die Unterstützung der obersten Dienstbehörde und der Leiter der Justizvollzugsanstalten bei der Personal- und Organisationsentwicklung im Justizvollzug des Landes Brandenburg,
- die Durchführung der Aus- und Fortbildung der Bediensteten des Justizvollzuges des Landes Brandenburg,
- die Aufgaben des Kriminologischen Dienstes für den Justizvollzug des Landes Brandenburg, insbesondere
- die wissenschaftliche Fortentwicklung des Strafvollzugs und ambulanter für Straftäter vorgesehener Maßnahmen, die Analyse von Daten zu Straftaten im Vollzug, Rückfällen, Drogen, Lockerungen und Lockerungsversagen unter Berücksichtigung kriminologischer Erklärungsansätze
- die Nutzbarmachung der Forschungsergebnisse und des aktuellen kriminologischen Fachwissens unter Berücksichtigung finanzieller Ressourcen für Zwecke des Justizvollzuges
- die Koordinierung und Betreuung externer Forschungsvorhaben im brandenburgischen Justizvollzug ggf. einschließlich ihrer Initiierung oder Anregung
- die Bildung einer Forschungspartnerschaft mit dem Kriminologischen Dienst des Landes Berlin sowie die Zusammenarbeit mit den Forschungseinrichtungen anderer Länder und der Kriminologischen Zentralstelle e. V. (KrimZ)
- die Unterrichtung der obersten Dienstbehörde über laufende und abgeschlossene Forschungsvorhaben sowie Bekanntmachung der Ergebnisse im Justizvollzug
- die Aufgaben der bisherigen ADV-Leitstelle für den Justizvollzug des Landes Brandenburg, insbesondere
- die Mitwirkung bei der IT-Planung, der IT-Sicherheit, der Einführung und Betreuung neuer Programme oder Fachanwendungen und die Mitwirkung bei der Ausstattung der Justizvollzugsanstalten mit IT-Systemen einschließlich der Koordinierung von Reparaturmaßnahmen bzw. Ersatzbeschaffungen
- die Mitwirkung bei der Entwicklung/Systembetreuung der IT-Installationen im Vollzugs- und Verwaltungsnetzwerk
- die Prüfung und Freigabe von IT-Programmen zum Einsatz im Vollzugs- und Verwaltungsnetzwerk auf Antrag der Justizvollzugsanstalt
- die Koordinierung von IT-Facharbeitsgruppen und die Mitwirkung bei der länderübergreifenden Zusammenarbeit in IT-Angelegenheiten
- die fortlaufende Analyse, Beratung, Kontrolle und Wartung im Bereich der Gebäudeleit- und Sicherheitstechnik, insbesondere
- die Erstellung von Schwachstellenanalysen bezüglich der Kommunikations- und Sicherheitstechnik einschließlich der Mitwirkung bei der Beseitigung der erkannten Schwachstellen, der Marktbeobachtung und Erprobung von neuer Sicherheits- und Kommunikationstechnik sowie Beratung und Unterstützung des Ministeriums der Justiz und der Justizvollzugsanstalten bei der Beschaffung dieser Technik und bei entsprechenden Bauausführungen in den Anstalten
- die Kontrolle der Funktionsfähigkeit der Sicherheits- und Kommunikationstechnik sowie die Kontrolle bzw. eigenständige Wartung/Instandhaltung/Instandsetzung dieser Technik
- Erfahrungsaustausche mit Fachplanern und Firmen im Sicherheitsbereich sowie mit Mitarbeitern anderer Institutionen (z. B. ZDPol) und Kollegen anderer Bundesländer.
- Der Leiter der Dienstleistungsabteilung soll Beamtin/Beamter des höheren Dienstes sein. Ihr/Ihm stehen ein Geschäftsleiter sowie ein Verwaltungsbereich zur Seite. Darüber hinaus gliedert sich die Dienstleistungsabteilung in Fachbereiche, denen jeweils ein Bereichsleiter vorsteht.
- Der Leiter der Justizvollzugsanstalt Brandenburg an der Havel stellt der Dienstleistungsabteilung geeignete Räumlichkeiten sowie die erforderlichen Ausstattungsgegenstände und den Geschäftsbedarf zur Verfügung.
- Die Dienst- und Fachaufsicht über die Dienstleistungsabteilung obliegt der Ministerin der Justiz.
- Dieser Erlass tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2006 in Kraft. Gleichzeitig werden die Erlasse des Ministeriums der Justiz vom 4. Juni 2004 - Az.:1518-I.66/2420E-IV.1/96 - und 25. November 2005 - Az.: 4557-IV.3 - aufgehoben.
Potsdam, den 2. Mai 2006
Die Ministerin der Justiz
Beate Blechinger
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 2. Mai 2006 | JMBl/06, [Nr. 6], S. 70 | |
| Nrn. 1 und 2 geändert durch Erlass vom 13. April 2014 | JMBl/14, [Nr. 5], S. 54 | |
| Außer Kraft getreten am 1. Dezember 2017 durch Erlass vom 30. November 2017 | JMBl/17, [Nr. 12], S. 105 | |
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