Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)
Änderung des nach Hinweis 2 zu § 6 Abs. 1 Nr. 7 BhV maßgebenden Höchstbetrages

Historische Fassung

Der nach Hinweis 2 zu § 6 Abs. 1 Nr. 7 BhV maßgebende Höchstsatz beläuft sich ab 1. Mai 2004 auf 3 347,04 EURO.

Um Beachtung wird gebeten.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 5. April 2004
Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 ABl./09, [Nr. 41], S. 2047

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