Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Änderung der nach Hinweis 8 zu § 6 Abs. 1 Nr. 2 BhV und Hinweis 7 zu § 9 Abs. 7 BhV maßgebenden Beträge

Historische Fassung

Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)

Der nach Hinweis 7 zu § 9 Abs. 7 maßgebende Betrag beläuft sich ab - 1. August 2004 auf
2.703,16 EURO.

Um Beachtung wird gebeten.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 10. Oktober 2003
Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 ABl./09, [Nr. 41], S. 2047

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