Historische Fassung Änderung der nach Hinweis 8 zu § 6 Abs. 1 Nr. 2 BhV und Hinweis 7 zu § 9 Abs. 7 BhV maßgebenden Beträge
Historische Fassung
Beihilfen in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach den Beihilfevorschriften des Bundes (BhV)
Der nach Hinweis 7 zu § 9 Abs. 7 maßgebende Betrag beläuft sich ab - 1. August 2004 auf
2.703,16 EURO.
Um Beachtung wird gebeten.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 10. Oktober 2003 | ||
| Außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift vom 28. September 2009 | ABl./09, [Nr. 41], S. 2047 | |
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