Historische Fassung
Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
Übergangsvorschrift nach § 58 Absatz 5 BBhV zur Zuordnung von Kindern bei mehreren Beihilfeberechtigten
Historische Fassung
Das Bundesministerium des Innern gab mit seinem Schreiben - D 6 - 213 114 - 1/4 - vom 27. Juli 2009 im Hinblick auf die Übergangsvorschrift nach § 58 Absatz 5 BBhV zur Zuordnung von Kindern bei mehreren Beihilfeberechtigten bekannt, dass im Vorgriff auf die Erste Änderungsverordnung zur Bundesbeihilfeverordnung die Regelungen der §§ 5 Absatz 4 und 46 Absatz 3 Satz 2 BBhV erstmals ab 1. Januar 2010 anzuwenden sind.
Es wird gebeten, entsprechend zu verfahren.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 30. Juli 2009 | ||
| Außer Kraft getreten durch Bekanntmachung vom 10. Mai 2012 | ABl./12, [Nr. 22], S. 829 | |
Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen