Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Beihilfe in Krankheits-, Pflege- und Geburtsfällen nach der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV)
Übergangsvorschrift nach § 58 Absatz 5 BBhV zur Zuordnung von Kindern bei mehreren Beihilfeberechtigten

Historische Fassung

Das Bundesministerium des Innern gab mit seinem Schreiben - D 6 - 213 114 - 1/4 - vom 27. Juli 2009 im Hinblick auf die Übergangsvorschrift nach § 58 Absatz 5 BBhV zur Zuordnung von Kindern bei mehreren Beihilfeberechtigten bekannt, dass im Vorgriff auf die Erste Änderungsverordnung zur Bundesbeihilfeverordnung die Regelungen der §§ 5 Absatz 4 und 46 Absatz 3 Satz 2 BBhV erstmals ab 1. Januar 2010 anzuwenden sind.

Es wird gebeten, entsprechend zu verfahren.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 30. Juli 2009
Außer Kraft getreten durch Bekanntmachung vom 10. Mai 2012 ABl./12, [Nr. 22], S. 829

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