Landesregierung Brandenburg

Ursprüngliche Fassung Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.10
Rechtmäßig gewöhnlicher Inlandsaufenthalt: Anrechnung der Dauer eines rechtmäßigen Aufenthalts mit nationalem Visum (AW-StAG 2014.10)

Ursprüngliche Fassung

Ministerium des Innern des Landes Brandenburg

Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.10

an die Staatsangehörigkeitsbehörden
der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg

Zur einheitlichen Bestimmung der statusbegründenden Voraussetzungen nach §§ 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 8 Absatz 1 Satz 1 und 10 Absatz 1 Satz 1 StAG weise ich mit Wirkung vom 1. Januar 2014 Folgendes allgemein an:

Die mit einem nationalen Visum (§ 6 Absatz 4 AufenthG) verbrachte Aufenthaltszeit im Inland ist, wenn sich daran ein rechtmäßig gewöhnlicher Inlandsaufenthalt im Sinne der §§ 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, 8 Absatz 1 Satz 1 und 10 Absatz 1 Satz 1 StAG anschließt, auf dessen Dauer anzurechnen.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 16. Dezember 2013
Inhalt ersetzt durch Allgemeine Weisung vom 31. Juli 2024
Außer Kraft gesetzt am 30. Mai 2025 durch Allgemeine Weisung vom 30. Mai 2025

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