Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.10 an die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg
Anrechnung von Aufenthaltszeiten mit nationalem Visum auf die Dauer des rechtmäßig gewöhnlichen Inlandsaufenthalts (AW-StAG 2014.10)

Historische Fassung

Ministerium des Innern des Landes Brandenburg

Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.10

an die Staatsangehörigkeitsbehörden
der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg

Anrechnung von Aufenthaltszeiten mit nationalem Visum auf die Dauer des rechtmäßig gewöhnlichen Inlandsaufenthalts

Vom 31. Juli 20241
Gz.: 03-21-813-41/2010-001/006

Zeiten eines Inlandsaufenthalts mit nationalen Visum (§ 6 Absatz 4 AufenthG) werden, wenn sich an sie ein rechtmäßig gewöhnlicher Inlandsaufenthalt im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, des § 8 Absatz 1 und des § 10 Absatz 1 Satz 1 StAG anschließt, auf dessen Dauer angerechnet.

1 1. Aktualisierung. Redaktionelle Neufassung und Ersetzung der Fassung vom 16. Dezember 2013.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 16. Dezember 2013
Inhalt ersetzt durch Allgemeine Weisung vom 31. Juli 2024
Außer Kraft gesetzt am 30. Mai 2025 durch Allgemeine Weisung vom 30. Mai 2025

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