Historische Fassung
Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.10 an die Staatsangehörigkeitsbehörden der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg
Anrechnung von Aufenthaltszeiten mit nationalem Visum auf die Dauer des rechtmäßig gewöhnlichen Inlandsaufenthalts (AW-StAG 2014.10)
Historische Fassung
Ministerium des Innern des Landes Brandenburg
Allgemeine Weisung in Staatsangehörigkeitsangelegenheiten Nummer 2014.10
an die Staatsangehörigkeitsbehörden
der Landkreise und kreisfreien Städte im Land Brandenburg
Anrechnung von Aufenthaltszeiten mit nationalem Visum auf die Dauer des rechtmäßig gewöhnlichen Inlandsaufenthalts
Vom 31. Juli 20241
Gz.: 03-21-813-41/2010-001/006
Zeiten eines Inlandsaufenthalts mit nationalen Visum (§ 6 Absatz 4 AufenthG) werden, wenn sich an sie ein rechtmäßig gewöhnlicher Inlandsaufenthalt im Sinne des § 4 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1, des § 8 Absatz 1 und des § 10 Absatz 1 Satz 1 StAG anschließt, auf dessen Dauer angerechnet.
1 1. Aktualisierung. Redaktionelle Neufassung und Ersetzung der Fassung vom 16. Dezember 2013.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 16. Dezember 2013 | ||
| Inhalt ersetzt durch Allgemeine Weisung vom 31. Juli 2024 | ||
| Außer Kraft gesetzt am 30. Mai 2025 durch Allgemeine Weisung vom 30. Mai 2025 | ||
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