Historische Fassung Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen über die elektronische Aktenführung in Ordnungswidrigkeitenverfahren auf das für Inneres zuständige Mitglied der Landesregierung (MIK-Ordnungswidrigkeiten-Aktenführungs-Zuständigkeitsübertragungsverordnung - MIKOWIAktZÜV)
Historische Fassung
Die Ermächtigungen der Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 110a Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wird für seinen Geschäftsbereich auf das für Inneres zuständige Mitglied der Landesregierung übertragen.
Potsdam, den 17. September 2024
Die Landesregierung
des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Dr. Dietmar Woidke
Der Minister des Innern und für Kommunales
Michael Stübgen
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 17. September 2024 | GVBl.II/24, [Nr. 82] | |
| Außer Kraft getreten am 30. Dezember 2025 durch Artikel 3 der Verordnung vom 29. Dezember 2025 | GVBl.II/25, [Nr. 105], S. 3 | |
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