Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeit zum Erlass von Rechtsverordnungen über die elektronische Aktenführung in Ordnungswidrigkeitenverfahren auf das für Inneres zuständige Mitglied der Landesregierung (MIK-Ordnungswidrigkeiten-Aktenführungs-Zuständigkeitsübertragungsverordnung - MIKOWIAktZÜV)

Historische Fassung

Die Ermächtigungen der Landesregierung zum Erlass von Rechtsverordnungen nach § 110a Absatz 1 Satz 2 und 3 und Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten wird für seinen Geschäftsbereich auf das für Inneres zuständige Mitglied der Landesregierung übertragen.

Potsdam, den 17. September 2024

Die Landesregierung
des Landes Brandenburg

Der Ministerpräsident

Dr. Dietmar Woidke

Der Minister des Innern und für Kommunales

Michael Stübgen

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 17. September 2024 GVBl.II/24, [Nr. 82]
Außer Kraft getreten am 30. Dezember 2025 durch Artikel 3 der Verordnung vom 29. Dezember 2025 GVBl.II/25, [Nr. 105], S. 3

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