Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung - ASZV)

Historische Fassung

Auf Grund

  1. des § 36 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602),
  2. des § 155 Abs. 2 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202),
  3. des § 23 Abs. 1 Satz 3 und § 28 des Ladenschlussgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 74) sowie
  4. des § 9 Abs. 2 und § 16 Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186)

verordnet die Landesregierung:

§ 1

(1) Für die Wahrnehmung der in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten Verwaltungsaufgaben und Rechtssetzungsbefugnisse sind die dort bezeichneten Behörden sachlich zuständig. Zuständigkeiten auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen werden durch die Verordnung nicht berührt.

(2) Verwaltungsaufgaben, die durch Bundes- oder Landesrecht den unteren Behörden der Gewerbeaufsicht übertragen sind, werden vom Landesamt für Arbeitsschutz wahrgenommen.

(3) Die Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach §130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten werden, wenn eine mit Strafe oder Geldbuße bedrohte Verletzung von Pflichten begangen wird, deren Einhaltung das Landesamt für Arbeitsschutz oder das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe zu überwachen haben, auf das Landesamt für Arbeitsschutz und im Bereich der Bergaufsicht auf das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe übertragen. Satz 1 findet keine Anwendung, soweit sich die Zuständigkeit aus § 131 Abs. 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ergibt.

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten

  1. die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des allgemeinen Arbeitsschutzes vom 4. Juli 1997 (GVBl. II S. 622), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. September 1999 (GVBl. II S. 534),
  2. die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des sozialen und medizinischen Arbeitsschutzes vom 25. September 1999 (GVBl. II S. 539), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 30. Mai 2003 (GVBl. II S. 346, 364), und
  3. die Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Sprecherausschussgesetz vom 27. Oktober 2002 (GVBl. II S. 617)

außer Kraft.

Potsdam, den 24. Juni 2005

Die Landesregierung des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Matthias Platzeck

Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Dagmar Ziegler

Der Minister für Infrastruktur und Raumordnung
Frank Szymanski

Der Minister des Innern
Jörg Schönbohm

Der Minister für Wirtschaft
Ulrich Junghanns

Anlage zur Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes

I. Überblick der Rechtsgrundlagen zum nachfolgenden Verzeichnis

1Arbeitsschutzgesetz und darauf beruhende Verordnungen
1.1Arbeitsschutzgesetz
1.2Arbeitsstättenverordnung
1.3Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
1.4Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
1.5Baustellenverordnung
1.6Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
2Unfallversicherungsrecht
2.1Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
2.2Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
3Gewerbeordnung und darauf beruhende Verordnungen
3.1Gewerbeordnung
3.2Druckluftverordnung
3.3Verordnung über die Verpflichtung der Arbeitgeber zu Mitteilungen an die für die Gewerbeaufsicht zuständigen Landesbehörden
4Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
5Seemannsgesetz und darauf beruhende Verordnungen
5.1Seemannsgesetz
5.2Verordnung über die Seediensttauglichkeit
6Arbeitszeitrecht
6.1Arbeitszeitgesetz
6.2Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Papierindustrie
6.3Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Eisen- und Stahlindustrie
7Fahrpersonalrecht
7.1Fahrpersonalgesetz
7.2Fahrpersonalverordnung
7.3Eisenbahn-Fahrpersonalverordnung
7.4Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von Selbständigen Kraftfahrern
8Ladenöffnungsrecht
8.1Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz
9Jugendarbeitsschutzrecht
9.1Jugendarbeitsschutzgesetz
9.2Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung
9.3Kinderarbeitsschutzverordnung
10Mutterschutzrecht
10.1Mutterschutzgesetz
10.2aufgehoben
10.3aufgehoben
11Heimarbeitsrecht
11.1Heimarbeitsgesetz
11.2Erste Rechtsverordnung zur Durchführung des Heimarbeitsgesetzes
12Berufskrankheiten-Verordnung
13Betriebsverfassungsgesetz
14Sprecherausschussgesetz
15Gesetz über Europäische Betriebsräte
16Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft
17Pflegezeit- und Elternzeitrecht
17.1Pflegezeitgesetz
17.2Familienpflegezeitgesetz
17.3Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz

II. Erläuterungen zum nachfolgenden Verzeichnis

1.Im Verzeichnis verwendete Abkürzungen
MASFMinisterium für Arbeit, Soziales, Frauen und Familie
LASLandesamt für Arbeitsschutz
MWEMinisterium für Wirtschaft und Europaangelegenheiten
LBGRLandesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
KrOrdBKreisordnungsbehörden
OrdBörtliche Ordnungsbehörden
PPPolizeipräsidium
2.Soweit in der letzten Spalte des Verzeichnisses mehrere Behörden erwähnt werden und keine anderweitige ausdrückliche Regelung getroffen worden ist, handelt es sich bei der Verwendung
  • eines Schrägstriches um eine alternative Zuständigkeit
  • eines Kommas zwischen zwei Abkürzungen um eine Doppelzuständigkeit.
3.Soweit in der letzten Spalte des Verzeichnisses neben anderen Behörden das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe genannt ist, ist dessen ausschließliche Zuständigkeit in Bezug auf Anlagen bzw. Betriebe gegeben, die der Bergaufsicht unterliegen.

III. Verzeichnis der Zuständigkeiten

Lfd. Nr.VorschriftVerwaltungsaufgabeZuständige Behörde
1Arbeitsschutzgesetz und darauf beruhende Verordnungen
1.1Arbeitsschutzgesetz
1.1.1§ 6 Abs. 1Anordnung der Verfügbarkeit von Unterlagen bei GefährdungssituationenLAS
1.1.2§ 17 Abs. 2Ansprechpartner für die BeschäftigtenLAS
1.1.3§ 21 Abs. 1Überwachung der Einhaltung des Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sowie Beratung der ArbeitgeberLAS
1.1.4§ 21 Abs. 3Zusammenwirken mit den gesetzlichen UnfallversicherungsträgernMASF, LAS
1.1.5§ 21 Abs. 4Vereinbarungen mit den gesetzlichen UnfallversicherungsträgernMASF
1.1.6§ 22 Abs. 1Verlangen von Auskünften und Unterlagen vom ArbeitgeberLAS
1.1.7§ 22 Abs. 3Anordnung von Maßnahmen im EinzelfallLAS
1.1.8§ 23 Abs. 1Entgegennahme der Mitteilungen der ArbeitgeberMASF, LAS
1.1.9§ 23 Abs. 3Unterrichtung anderer zuständiger BehördenLAS
1.1.10§ 23 Abs. 4Veröffentlichung eines JahresberichtesMASF
1.1.11§ 24Mitteilungen von Angaben für den UnfallverhütungsberichtMASF
1.1.12§ 25Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAS
1.2Arbeitsstättenverordnung
1.2.1§ 3a Absatz 3Zulassung von Ausnahmen auf Antrag des ArbeitgebersLAS/Bauaufsichtsbehörde für Arbeitsstätten vor deren Nutzung
1.2.2§ 9Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAS
1.3Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
1.3.1§ 15 Abs. 1Erteilung von Ausnahmen auf Antrag des Arbeitgebers, Überprüfung der AusnahmenLAS
1.3.2§ 15 Abs. 2Zulassung der Anwendung der Wochen-Lärmexpositionspegel auf Antrag des ArbeitgebersLAS
1.3.3§ 16Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAS
1.4Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
1.4.1§ 10Erteilung von Ausnahmen auf Antrag nach § 10 Absatz 1, Überprüfung der AusnahmenLAS/LBGR
1.4.2§ 11Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAS/LBGR
1.5Baustellenverordnung
1.5.1§ 2Entgegennahme der Vorankündigung vor Einrichtung der BaustelleLAS
1.5.2§ 7Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAS
1.6Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
1.6.1§ 4 Absatz 3Anordnung zur Übermittlung einer Kopie der VorsorgedateiLAS
1.6.2§ 7 Absatz 2Zulassung von AusnahmenLAS
1.6.3§ 8 Absatz 1Mitteilung getroffener MaßnahmenLAS
1.6.4§ 8 Absatz 2Entscheidung auf AntragLAS
1.6.5§ 10Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAS
2 Unfallversicherungsrecht
2.1Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
2.1.1§ 20 Abs. 2Entgegennahme von Mitteilungen über das Vorliegen einerberufsbedingten gesundheitlichen Gefährdung oder einer Berufskrankheit durch die KrankenkassenLAS
2.2Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
2.2.1§ 9 Abs. 7Entgegennahme der Unterrichtung über den Ausgang von BerufskrankheitenverfahrenLAS/LBGR
2.2.2§ 9 Abs. 9Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung zur Feststellung näher bezeichneter Krankheiten und zur Untersuchung von VersichertenLAS/LBGR
2.2.3§ 15 Abs. 4 Satz 2Benehmen zur Entscheidung im Genehmigungsverfahren über die Inkraftsetzung von neuen UnfallverhütungsvorschriftenMASF/MWE
2.2.4§ 15 Abs. 4 Satz 3Entscheidung über die Genehmigung zur Inkraftsetzung von neuen Unfallverhütungsvorschriften, die von einem Unfallversicherungsträger erlassen werden, welcher der Aufsicht des Landes unterstehtMASF
2.2.5§ 18 Abs. 2Genehmigung der Prüfungsordnung für landesunmittelbare UnfallversicherungsträgerMASF
2.2.6§ 20 Abs. 1Zusammenwirken und Erfahrungsaustausch mit Unfallversicherungsträgern bei der Überwachung der UnternehmenMASF, LAS/MWE, LBGR
2.2.7§ 20 Abs. 2Entgegennahme von Informationen, Planung und Abstimmung von ÜberwachungstätigkeitMASF/MWE
2.2.8§ 23 Abs. 4Beteiligung bei der Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und SicherheitsbeauftragtenLAS/LBGR
2.2.9§ 25 Abs. 2Weiterleitung der Arbeitsschutzberichte der landesunmittelbaren UnfallversicherungsträgerMASF
2.2.10§ 193 Abs. 7 Satz 1 und 2Entgegennahme von Unfallanzeigen der UnternehmenLAS/LBGR
2.2.11§ 193 Abs. 7 Satz 3 und 4Entgegennahme und Weiterleitung von BerufskrankheitenanzeigenLAS/LBGR
2.2.12§ 202Entgegennahme von Anzeigen von Berufskrankheiten von Ärzten und ZahnärztenLAS/LBGR
2.2.13§ 207 Abs. 2Entgegennahme von Daten zu Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen sowie Betriebs- und Expositionsdaten zur Gefährdungsanalyse von UnfallversicherungsträgernLAS/LBGR
3 Gewerbeordnung und darauf beruhende Verordnungen
3.1Gewerbeordnung
3.1.1§ 139b Abs. 1Aufsicht über die Ausführung der Bestimmungen der auf Grund der §§ 120e und 139h erlassenen RechtsverordnungenLAS
3.1.2§ 139b Abs. 6Betreten und Besichtigen der UnterkünfteSoweit sich die Unterkünfte auf dem Gelände gewerblicher oder bergbaulicher Betriebe befinden LAS/LBGR; im Übrigen KrOrdB
3.1.3§ 147 Abs. 1 Nr. 1Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in den Fällen der Nichtgestattung einer Besichtigung oder Prüfung nach a) § 139b Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 b) § 139b Abs. 6 Satz 1 oder 2LAS Soweit sich die Unterkünfte auf dem Gelände gewerblicher oder bergbaulicher Betriebe befinden LAS/LBGR; im Übrigen KrOrdB
3.1.4§ 147 Abs. 1 Nr. 2Zuwiderhandlung gegen die Mitteilungspflicht nach § 139b Abs. 5LAS
3.2Druckluftverordnung
3.2.1§ 3 Abs. 1 und 3Entgegennahme von AnzeigenLAS/LBGR
3.2.2§ 5, § 17 Abs. 2 Satz 2Anordnung weitergehender AnforderungenLAS/LBGR
3.2.3§ 6, § 12 Abs. 1 Satz 3, § 17 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2Zulassung von AusnahmenLAS/LBGR
3.2.4§ 7 Abs. 1, § 17 Abs. 3Anerkennung von SachverständigenLAS
3.2.5§ 7 Abs. 4Anordnung außerordentlicher PrüfungenLAS/LBGR
3.2.6§ 8 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, § 17 Abs. 3 Satz 3Entscheidung darüber, ob die Voraussetzungen der Verordnung vorliegen; Veranlassung der für diese Entscheidung notwendigen PrüfungenLAS/LBGR
3.2.7§ 13, § 15 Abs. 1 und 2Ermächtigung von Ärzten; Entscheidung darüber, ob der Arbeitnehmer weiter beschäftigt werden darf, und Veranlassung des für diese Entscheidung notwendigen ärztlichen GutachtensLAS
3.2.8§ 16 Abs. 1 Satz 3, § 16 Abs. 3 Satz 2Verlangen der Vorlage der Gesundheitskartei Entgegennahme und Aufbewahrung der KarteikartenLAS
3.2.9§ 18 Abs. 2Erteilung des BefähigungsscheinesLAS/LBGR
3.3Verordnung über die Verpflichtung der Arbeitgeber zu Mitteilungen an die für die Gewerbeaufsicht zuständigen Landesbehörden
3.3.1§ 1 Abs. 1Entgegennahme von MitteilungenAmt für Statistik Berlin-Brandenburg
3.3.2§ 1 Abs. 1Bestimmung des Zeitpunktes für die MitteilungMASF
3.3.3§ 3Verlangen von AuskünftenLAS
4 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
4.1Gesamter GesetzestextAlle behördlichen AufgabenLAS/LBGR
5 Seemannsgesetz und darauf beruhende Verordnungen
5.1Seemannsgesetz
5.1.1§ 102 Abs. 1Maßnahmen der ArbeitsschutzbehördeLAS
5.2Verordnung über Seediensttauglichkeit
5.2.1§ 12Verlangen der Vorlage des SeediensttauglichkeitszeugnissesLAS
6 Arbeitszeitrecht
6.1Arbeitszeitgesetz
6.1.1§ 15 Abs. 2Zulassung von Ausnahmen im öffentlichen InteresseMASF/LBGR
6.1.2§ 17Aufsicht und Anordnung von Maßnahmen, soweit keine andereZuständigkeit benannt istLAS/LBGR
6.1.3§ 22Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAS/LBGR
6.2Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Papierindustrie
6.2.1§ 8 Abs. 2 Satz 1Anordnung über die Vorlage oder Einsendung des Verzeichnisses über SonntagsbeschäftigungLAS
6.3Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Eisen- und Stahlindustrie
6.3.1§ 7 Abs. 2 Satz 1Anordnung über die Vorlage oder Einsendung des Verzeichnisses über SonntagsbeschäftigungLAS
7 Fahrpersonalrecht
7.1Fahrpersonalgesetz
7.1.1§ 4 Abs. 1Durchführung der AufsichtIm Rahmen der Verkehrsüberwachung PP; im Übrigen LAS/LBGR
7.1.2§ 4 Abs. 3Einholen von Auskünften, Aushändigen oder Einsenden der UnterlagenIm Rahmen der Verkehrsüberwachung PP; im Übrigen LAS/LBGR
7.1.3§ 4aErteilung von Fahrer-, Werkstatt- oder UnternehmerkartenKrOrdB
7.1.4§ 4bAbruf von DatenKrOrdB, Zentraldienst der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle der Polizei, daneben das PP; im Übrigen LAS
7.1.5§§ 5 und 7Untersagung der Fortsetzung der Fahrt, Sicherstellung einer gefälschten Fahrerkarte und einer verwendeten Fahrerkarte, welche auf Grundlage falscher Erklärungen oder gefälschter Dokumente erwirkt wurdenIm Rahmen der Verkehrsüberwachung PP; im Übrigen LAS/LBGR
7.1.6§§ 8 und 8aVerfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenFür Verfahren gegen Fahrerinnen und Fahrer, Beifahrerinnen und Beifahrer, Schaffnerinnen und Schaffner der Zentraldienst der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle der Polizei für die Ahndung, daneben im Rahmen der Verkehrsüberwachung das PP für die Verfolgung einschließlich der Erteilung von Verwarnungen; im Übrigen LAS/LBGR
7.2Fahrpersonalverordnung
7.2.1§ 1 Abs. 3 Nr. 2Bewilligung von AbweichungenLAS
7.2.2§ 8Rücknahme von SpeicherkartenKrOrdB
7.2.3§ 20 Abs. 1 und 2Verlangen des Nachweises über berücksichtigungsfreie Tage, der UnternehmerbescheinigungenIm Rahmen der Verkehrsüberwachung PP; im Übrigen LAS
7.2.4§§ 21 bis 25Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenFür Verfahren gegen Fahrerinnen und Fahrer, Beifahrerinnen und Beifahrer, Schaffnerinnen und Schaffner der Zentraldienst der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle der Polizei für Ahndung, daneben das PP für die Verfolgung einschließlich der Erteilung von Verwarnungen; im Übrigen LAS
7.3Eisenbahn-Fahrpersonalverordnung
7.3.1§§ 8 und 9Alle behördlichen AufgabenLAS
7.4Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von Selbständigen Kraftfahrern
7.4.1§§ 7 und 8Alle behördlichen AufgabenLAS
8 Ladenöffnungsrecht
8.1Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz
8.1.1§ 9Bewilligung von Ausnahmen im EinzelfallKrOrdB
8.1.2§ 12Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenSoweit es sich um die Aufsicht über die Anwendung der §§ 3 bis 8 des Ladenöffnungsgesetzes handelt: OrdB/ im Übrigen LAS
9 Jugendarbeitsschutzrecht
9.1Jugendarbeitsschutzgesetz
9.1.1§ 51 Abs. 1Aufsicht über die Ausführung der Vorschriften und Wahrnehmung der Befugnisse aus § 51 Abs. 2Hinsichtlich der Aufsicht über die Ausführung der Verordnung über das Verbot der Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren mit sittlich gefährdenden Tätigkeiten: OrdB; im Übrigen LAS/LBGR
9.1.2§ 55 Abs. 1Bildung des Landesausschusses für JugendarbeitsschutzMASF
9.1.3§ 58 Abs. 1 bis 3 § 59 Abs. 1 und 2Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAS/LBGR
9.2Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung
9.2.1§ 2Ausgabe von Untersuchungsberechtigungsscheinen
Entgegennahme der abzugeltenden Untersuchungsberechtigungsscheine und Veranlassung der Vergütung
Gesundheitsamt
LAS für Nachuntersuchungen/ Gesundheitsamt für Erstuntersuchungen
9.3Kinderarbeitsschutzverordnung
9.3.1§ 3Feststellung der Zulässigkeit der BeschäftigungLAS
10 Mutterschutzrecht
10.1Mutterschutzgesetz
10.1.1Gesamter GesetzestextVollzug des Gesetzes einschließlich aller behördlicher AufgabenLAS/LBGR
11 Heimarbeitsrecht
11.1Heimarbeitsgesetz
11.1.1§ 3 Abs. 2Aufsicht über die Durchführung dieses Gesetzes, soweit nicht der obersten Arbeitsschutzbehörde vorbehaltenLAS
11.1.2§ 4 Abs. 1 und 4Errichtung von HeimarbeitsausschüssenMASF
11.1.3§ 14 Abs. 2Erlass von Verfügungen zur Durchführung des öffentlichen GesundheitsschutzesOrdB im Benehmen mit LAS
11.1.4§ 22 Abs. 3 Satz 1Errichtung von Entgeltausschüssen für fremde HilfskräfteMASF
11.2Erste Rechtsverordnung zur Durchführung des Heimarbeitsgesetzes
11.2.1§ 4 Abs. 1 Satz 1Beisitzer berufenMASF
12 Berufskrankheiten-Verordnung
12.1Gesamter VerordnungstextAlle behördlichen AufgabenLAS
13 Betriebsverfassungsgesetz
13.1§ 121Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAS
14 Sprecherausschussgesetz
14.1§ 36Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAS
15 Gesetz über Europäische Betriebsräte
15.1§ 45Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAS
16 Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft
16.1§ 46BußgeldvorschriftenLAS
17.Pflegezeit- und Elternzeitrecht
17.1Pflegezeitgesetz
17.1.1§ 5 Absatz 2Erklärung der Zulässigkeit einer KündigungLAS
17.2Familienpflegezeitgesetz
17.2.1§ 9 Absatz 3 Satz 3Erklärung der Zulässigkeit einer KündigungLAS
17.3Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
17.3.1§ 18 Absatz 1 Satz 3Erklärung der Zulässigkeit einer KündigungLAS
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 24. Juni 2005 GVBl.II/05, [Nr. 20], S. 382
Anlage geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. April 2006 GVBl.I/06, [Nr. 4], S. 46, 49
Anlage geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. November 2006 GVBl.I/06, [Nr. 15], S. 158, 160
Anlage geändert durch Verordnung vom 5. Februar 2009 GVBl.II/09, [Nr. 6], S. 86
Anlage geändert durch Verordnung vom 3. Juli 2013 GVBl.II/13, [Nr. 51]
§ 1 und Anlage geändert durch Artikel 30 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 GVBl.I/16, [Nr. 5], S. 47
Anlage geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Oktober 2018 GVBl.II/18, [Nr. 70]
Anlage geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Juni 2023 GVBl.II/23, [Nr. 37], S. 2
Anlage geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Juli 2026 GVBl.II/26, [Nr. 27]

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