Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung - ASZV)

Historische Fassung

Auf Grund

  1. des § 36 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602),
  2. des § 155 Abs. 2 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202),
  3. des § 23 Abs. 1 Satz 3 und § 28 des Ladenschlussgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 74) sowie
  4. des § 9 Abs. 2 und § 16 Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186)

verordnet die Landesregierung:

§ 1

(1) Für die Wahrnehmung der in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten Verwaltungsaufgaben und Rechtssetzungsbefugnisse sind die dort bezeichneten Behörden sachlich zuständig. Zuständigkeiten auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen werden durch die Verordnung nicht berührt.

(2) Verwaltungsaufgaben, die durch Bundes- oder Landesrecht den unteren Behörden der Gewerbeaufsicht übertragen sind, werden vom Landesamt für Arbeitsschutz wahrgenommen.

(3) Die Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach §130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten werden, wenn eine mit Strafe oder Geldbuße bedrohte Verletzung von Pflichten begangen wird, deren Einhaltung das Landesamt für Arbeitsschutz oder das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe zu überwachen haben, auf das Landesamt für Arbeitsschutz und im Bereich der Bergaufsicht auf das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe übertragen. Satz 1 findet keine Anwendung, soweit sich die Zuständigkeit aus § 131 Abs. 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ergibt.

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten

  1. die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des allgemeinen Arbeitsschutzes vom 4. Juli 1997 (GVBl. II S. 622), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. September 1999 (GVBl. II S. 534),
  2. die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des sozialen und medizinischen Arbeitsschutzes vom 25. September 1999 (GVBl. II S. 539), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 30. Mai 2003 (GVBl. II S. 346, 364), und
  3. die Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Sprecherausschussgesetz vom 27. Oktober 2002 (GVBl. II S. 617)

außer Kraft.

Potsdam, den 24. Juni 2005

Die Landesregierung des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Matthias Platzeck

Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Dagmar Ziegler

Der Minister für Infrastruktur und Raumordnung
Frank Szymanski

Der Minister des Innern
Jörg Schönbohm

Der Minister für Wirtschaft
Ulrich Junghanns

Anlage zur Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes

I. Überblick der Rechtsgrundlagen zum nachfolgenden Verzeichnis

1Arbeitsschutzgesetz und darauf beruhende Verordnungen
1.1Arbeitsschutzgesetz
1.2Arbeitsstättenverordnung
2Unfallversicherungsrecht
2.1Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
2.2Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
3Gewerbeordnung und darauf beruhende Verordnungen
3.1Gewerbeordnung
3.2Druckluftverordnung
3.3Verordnung über die Verpflichtung der Arbeitgeber zu Mitteilungen an die für die Gewerbeaufsicht zuständigen Landesbehörden
4Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
5Seemannsgesetz und darauf beruhende Verordnungen
5.1Seemannsgesetz
5.2Verordnung über die Seediensttauglichkeit
6Allgemeines Arbeitszeitrecht
6.1Arbeitszeitgesetz
6.2Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Papierindustrie
6.3Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Eisen- und Stahlindustrie
7Fahrpersonalrecht
7.1Fahrpersonalgesetz
7.2Fahrpersonalverordnung
7.3EG-Kontrollrichtlinienverordnung
8Ladenschlussrecht
8.1Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz
9Jugendarbeitsschutzrecht
9.1Jugendarbeitsschutzgesetz
9.2Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung
9.3Kinderarbeitsschutzverordnung
10Mutterschutzrecht
10.1Mutterschutzgesetz
10.2Bundeserziehungsgeldgesetz
10.3Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Kündigungsschutz bei Erziehungsurlaub
11Heimarbeitsrecht
11.1Heimarbeitsgesetz
11.2Erste Rechtsverordnung zur Durchführung des Heimarbeitsgesetzes
12Berufskrankheiten-Verordnung
13Betriebsverfassungsgesetz
14Sprecherausschussgesetz
15Gesetz über Europäische Betriebsräte
16Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft

II. Erläuterungen zum nachfolgenden Verzeichnis

1.Im Verzeichnis verwendete Abkürzungen
MASGFMinisterium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
LASLandesamt für Arbeitsschutz
MWMinisterium für Wirtschaft
LBGRLandesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
LDSLandesbetrieb für Datenverarbeitung und Statistik
KrOrdBKreisordnungsbehörden
OrdBörtliche Ordnungsbehörden
PPPolizeipräsidien
2.Soweit in der letzten Spalte des Verzeichnisses mehrere Behörden erwähnt werden und keine anderweitige ausdrückliche Regelung getroffen worden ist, handelt es sich bei der Verwendung
  • eines Schrägstriches um eine alternative Zuständigkeit
  • eines Kommas zwischen zwei Abkürzungen um eine Doppelzuständigkeit.
3.Soweit in der letzten Spalte des Verzeichnisses neben anderen Behörden das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe genannt ist, ist dessen ausschließliche Zuständigkeit in Bezug auf Anlagen bzw. Betriebe gegeben, die der Bergaufsicht unterliegen.

III. Verzeichnis der Zuständigkeiten

Lfd. Nr.VorschriftVerwaltungsaufgabeZuständige Behörde
1Arbeitsschutzgesetz und darauf beruhende Verordnungen
1.1Arbeitsschutzgesetz
1.1.1§ 6 Abs. 1Anordnung der Verfügbarkeit von Unterlagen bei GefährdungssituationenLAS
1.1.2§ 17 Abs. 2Ansprechpartner für die BeschäftigtenLAS
1.1.3§ 21 Abs. 1Überwachung der Einhaltung des Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sowie Beratung der ArbeitgeberLAS
Überwachung der BaustellenverordnungLAS/LBGR
1.1.4§ 21 Abs. 3Zusammenwirken mit den gesetzlichen UnfallversicherungsträgernMASGF, LAS
1.1.5§ 21 Abs. 4Vereinbarungen mit den gesetzlichen UnfallversicherungsträgernMASGF
1.1.6§ 22 Abs. 1Verlangen von Auskünften und Unterlagen vom ArbeitgeberLAS
1.1.7§ 22 Abs. 3Anordnung von Maßnahmen im EinzelfallLAS
1.1.8§ 23 Abs. 1Entgegennahme der Mitteilungen der ArbeitgeberMASGF, LAS
1.1.9§ 23 Abs. 3Unterrichtung anderer zuständiger BehördenLAS
1.1.10§ 23 Abs. 4Veröffentlichung eines JahresberichtesMASGF
1.1.11§ 24Mitteilungen von Angaben für den UnfallverhütungsberichtMASGF
1.1.12§ 25Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAS
1.2Arbeitsstättenverordnung
1.2.1§ 3 Abs. 3Zulassung von Ausnahmen auf Antrag des ArbeitgebersLAS/Bauaufsichtsbehörde für Arbeitsstätten vor deren Nutzung
2 Unfallversicherungsrecht
2.1Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
2.1.1§ 20 Abs. 2Entgegennahme von Mitteilungen über das Vorliegen einerberufsbedingten gesundheitlichen Gefährdung oder einer Berufskrankheit durch die KrankenkassenLAS
2.2Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
2.2.1§ 9 Abs. 7Entgegennahme der Unterrichtung über den Ausgang von BerufskrankheitenverfahrenLAS/LBGR
2.2.2§ 9 Abs. 9Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung zur Feststellung näher bezeichneter Krankheiten und zur Untersuchung von VersichertenLAS/LBGR
2.2.3§ 15 Abs. 4 Satz 2Benehmen zur Entscheidung im Genehmigungsverfahren über die Inkraftsetzung von neuen UnfallverhütungsvorschriftenMASGF/MW
2.2.4§ 15 Abs. 4 Satz 3Entscheidung über die Genehmigung zur Inkraftsetzung von neuen Unfallverhütungsvorschriften, die von einem Unfallversicherungsträger erlassen werden, welcher der Aufsicht des Landes unterstehtMASGF
2.2.5§ 18 Abs. 2Genehmigung der Prüfungsordnung für landesunmittelbare UnfallversicherungsträgerMASGF
2.2.6§ 20 Abs. 1Zusammenwirken und Erfahrungsaustausch mit Unfallversicherungsträgern bei der Überwachung der UnternehmenMASGF, LAS/MW, LBGR
2.2.7§ 20 Abs. 2Entgegennahme von Informationen, Planung und Abstimmung von ÜberwachungstätigkeitMASGF/MW
2.2.8§ 23 Abs. 4Beteiligung bei der Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und SicherheitsbeauftragtenLAS/LBGR
2.2.9§ 25 Abs. 2Weiterleitung der Arbeitsschutzberichte der landesunmittelbaren UnfallversicherungsträgerMASGF
2.2.10§ 193 Abs. 7 Satz 1 und 2Entgegennahme von Unfallanzeigen der UnternehmenLAS/LBGR
2.2.11§ 193 Abs. 7 Satz 3 und 4Entgegennahme und Weiterleitung von BerufskrankheitenanzeigenLAS/LBGR
2.2.12§ 202Entgegennahme von Anzeigen von Berufskrankheiten von Ärzten und ZahnärztenLAS/LBGR
2.2.13§ 207 Abs. 2Entgegennahme von Daten zu Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen sowie Betriebs- und Expositionsdaten zur Gefährdungsanalyse von UnfallversicherungsträgernLAS/LBGR
3 Gewerbeordnung und darauf beruhende Verordnungen
3.1Gewerbeordnung
3.1.1§ 139b Abs. 1Aufsicht über die Ausführung der Bestimmungen der auf Grund der §§ 120e und 139h erlassenen RechtsverordnungenLAS
3.1.2§ 139b Abs. 6Betreten und Besichtigen der UnterkünfteSoweit sich die Unterkünfte auf dem Gelände gewerblicher oder bergbaulicher Betriebe befinden LAS/LBGR;
im Übrigen KrOrdB
3.1.3§ 147 Abs. 1 Nr. 1Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten in den Fällen der Nichtgestattung einer Besichtigung oder Prüfung nach a) § 139b Abs. 1 Satz 2 und Abs. 4 b) § 139b Abs. 6 Satz 1 oder 2LAS Soweit sich die Unterkünfte auf dem Gelände gewerblicher oder bergbaulicher Betriebe befinden LAS/LBGR;
im Übrigen KrOrdB
3.1.4§ 147 Abs. 1 Nr. 2Zuwiderhandlung gegen die Mitteilungspflicht nach § 139b Abs. 5LAS
3.2Druckluftverordnung
3.2.1§ 3 Abs. 1 und 3Entgegennahme von AnzeigenLAS/LBGR
3.2.2§ 5, § 17 Abs. 2 Satz 2Anordnung weitergehender AnforderungenLAS/LBGR
3.2.3§ 6, § 12 Abs. 1 Satz 3, § 17 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 Satz 2Zulassung von AusnahmenLAS/LBGR
3.2.4§ 7 Abs. 1, § 17 Abs. 3Anerkennung von SachverständigenLAS
3.2.5§ 7 Abs. 4Anordnung außerordentlicher PrüfungenLAS/LBGR
3.2.6§ 8 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2, § 17 Abs. 3 Satz 3Entscheidung darüber, ob die Voraussetzungen der Verordnung vorliegen; Veranlassung der für diese Entscheidung notwendigen PrüfungenLAS/LBGR
3.2.7§ 13, § 15 Abs. 1 und 2Ermächtigung von Ärzten; Entscheidung darüber, ob der Arbeitnehmer weiter beschäftigt werden darf, und Veranlassung des für diese Entscheidung notwendigen ärztlichen GutachtensLAS
3.2.8§ 16 Abs. 1 Satz 3, § 16 Abs. 3 Satz 2Verlangen der Vorlage der Gesundheitskartei Entgegennahme und Aufbewahrung der KarteikartenLAS
3.2.9§ 18 Abs. 2Erteilung des BefähigungsscheinesLAS/LBGR
3.3Verordnung über die Verpflichtung der Arbeitgeber zu Mitteilungen an die für die Gewerbeaufsicht zuständigen Landesbehörden
3.3.1§ 1 Abs. 1Entgegennahme von MitteilungenLDS
3.3.2§ 1 Abs. 1Bestimmung des Zeitpunktes für die MitteilungMASGF
3.3.3§ 3Verlangen von AuskünftenLAS
4 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
4.1Gesamter GesetzestextAlle behördlichen AufgabenLAS/LBGR
5 Seemannsgesetz und darauf beruhende Verordnungen
5.1Seemannsgesetz
5.1.1§ 102 Abs. 1Maßnahmen der ArbeitsschutzbehördeLAS
5.2Verordnung über Seediensttauglichkeit
5.2.1§ 12Verlangen der Vorlage des SeediensttauglichkeitszeugnissesLAS
6 Allgemeines Arbeitszeitrecht
6.1Arbeitszeitgesetz
6.1.1§ 13 Abs. 3 Nr. 1Feststellung, ob eine Beschäftigung nach § 10 zulässig istLAS/LBGR
6.1.2§ 13 Abs. 3 Nr. 2Bewilligung von Abweichungen von § 9LAS/LBGR
6.1.3§ 13 Abs. 4Bewilligung von Abweichungen von § 9LAS/LBGR
6.1.4§ 13 Abs. 5Bewilligung von Abweichungen von § 9LAS/LBGR
6.1.5§ 15 Abs. 1Bewilligung von AusnahmenLAS/LBGR
6.1.6§ 15 Abs. 2Zulassung von Ausnahmen im öffentlichen InteresseMASGF/LBGR
6.1.7§ 17Aufsicht und Anordnung von Maßnahmen, soweit keine andereZuständigkeit benannt istLAS/LBGR
6.1.8§ 22Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAS/LBGR
6.2Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Papierindustrie
6.2.1§ 8 Abs. 2 Satz 1Anordnung über die Vorlage oder Einsendung des Verzeichnisses über SonntagsbeschäftigungLAS
6.3Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Eisen- und Stahlindustrie
6.3.1§ 7 Abs. 2 Satz 1Anordnung über die Vorlage oder Einsendung des Verzeichnisses über SonntagsbeschäftigungLAS
7 Fahrpersonalrecht
7.1Fahrpersonalgesetz
7.1.1§ 4 Abs. 1Durchführung der AufsichtIm Rahmen der Verkehrsüberwachung PP; im Übrigen LAS/LBGR
7.1.2§ 4 Abs. 3Einholen von Auskünften, Aushändigen oder Einsenden der UnterlagenIm Rahmen der Verkehrsüberwachung PP; im Übrigen LAS/LBGR
7.1.3§ 4aErteilung von Fahrer-, Werkstatt- oder UnternehmerkartenKrOrdB
7.1.4§ 5 Abs. 1Untersagung der Fortsetzung der FahrtIm Rahmen der Verkehrsüberwachung PP; im Übrigen LAS/LBGR
7.1.5§ 8 Abs. 1Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenFür Verfahren gegen Fahrer, Beifahrer und Schaffner der Zentraldienst der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle der Polizei für die Ahndung, daneben die PP für die Verfolgung einschließlich der Erteilung von Verwarnungen; im Übrigen LAS/LBGR
7.2Fahrpersonalverordnung
7.2.1§ 4Verlangen der Bescheinigung über arbeitsfreie TageIm Rahmen der Verkehrsüberwachung PP; im Übrigen LAS/LBGR
7.2.2§ 6 Abs. 3 Nr. 2Bewilligung von AbweichungenLAS
7.3EG-Kontrollrichtlinienverordnung
7.3.1§ 4 Abs. 3 und 5Entgegennahme der Angaben und Übermittlung an das Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen sowie Bundesamt für GüterverkehrMASGF
8 Ladenschlussrecht
8.1Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz
8.1.1§ 9Bewilligung von Ausnahmen im EinzelfallKrOrdB
8.1.2§ 12Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenSoweit es sich um die Aufsicht über die Anwendung der §§ 3 bis 8 des Ladenöffnungsge-setzes handelt: OrdB/ im Übrigen LAS
9 Jugendarbeitsschutzrecht
9.1Jugendarbeitsschutzgesetz
9.1.1§ 27 Abs. 2Verbot der Beschäftigung, Beaufsichtigung, Anweisung oder Ausbildung von Kindern oder Jugendlichen durch bestimmte PersonenLAS/LBGR
9.1.2§ 51 Abs. 1Aufsicht über die Ausführung der Vorschriften und Wahrnehmung der Befugnisse aus § 51 Abs. 2Hinsichtlich der Aufsicht über die Ausführung der Verordnung über das Verbot der Beschäftigung von Personen unter 18 Jahren mit sittlich gefährdenden Tätigkeiten: OrdB; im Übrigen LAS/LBGR
9.1.3§ 55 Abs. 1Bildung des Landesausschusses für JugendarbeitsschutzMASGF
9.1.4§ 58 Abs. 1 bis 3 § 59 Abs. 1 und 2Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAS/LBGR
9.2Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung
9.2.1§ 2Ausgabe von Untersuchungsberechtigungsscheinen
Entgegennahme der abzugeltenden Untersuchungsberechtigungsscheine und Veranlassung der Vergütung
Gesundheitsamt
LAS für Nachuntersuchungen/ Gesundheitsamt für Erstuntersuchungen
9.3Kinderarbeitsschutzverordnung
9.3.1§ 3Feststellung der Zulässigkeit der BeschäftigungLAS
10 Mutterschutzrecht
10.1Mutterschutzgesetz
10.1.1Gesamter GesetzestextVollzug des Gesetzes einschließlich aller behördlicher AufgabenLAS/LBGR
10.2Bundeserziehungsgeldgesetz
10.2.1§ 18 Abs. 1 Satz 3Erklärung der Zulässigkeit einer KündigungLAS/LBGR
10.3Allgemeine Verwaltungsvorschriften zum Kündigungsschutz bei Erziehungsurlaub
10.3.1§ 1Prüfung, ob besonderer Fall vorliegtLAS/LBGR
11 Heimarbeitsrecht
11.1Heimarbeitsgesetz
11.1.1§ 3 Abs. 2Aufsicht über die Durchführung dieses Gesetzes, soweit nicht der obersten Arbeitsschutzbehörde vorbehaltenLAS
11.1.2§ 4 Abs. 1 und 4Errichtung von HeimarbeitsausschüssenMASGF
11.1.3§ 6 Satz 3 und 4Entgegennahme und Weiterleitung der HeimarbeitslistenLAS
11.1.4§ 7 Abs. 1Entgegennahme der Mitteilung über die erstmalige Ausgabe von HeimarbeitLAS
11.1.5§ 9 Abs. 2Genehmigung der Ausgabe von Entgelt oder Arbeitszetteln in Bezug auf EntgeltbelegeLAS
11.1.6§ 9 Abs. 3 Satz 2 und 3Aufforderung zur Vorlage der EntgeltbelegeLAS
11.1.7§ 10 Satz 2Schutz vor ZeitversäumnisLAS
11.1.8§ 14 Abs. 2Erlass von Verfügungen zur Durchführung des öffentlichen GesundheitsschutzesOrdB
im Benehmen mit LAS
11.1.9§ 15Entgegennahme der Anzeige des Arbeitgebers für Heimarbeit mit besonderen GefahrenschutzvorschriftenLAS
11.1.10§ 16aErlass von Maßnahmen zur Durchführung des Arbeits- und GefahrenschutzesLAS
11.1.11§ 19 Abs. 3 Satz 3Billigung von VergleichenLAS
11.1.12§ 22 Abs. 3 Satz 1Errichtung von Entgeltausschüssen für fremde HilfskräfteMASGF
11.1.13§ 23Prüfung der Entgelte und sonstigen VertragsbedingungenLAS
11.1.14§§ 24, 26Aufforderung zur Nachzahlung von Minderbeträgen und sonstigen GeldleistungenLAS
11.1.15§ 25Gerichtliche Geltendmachung des Anspruchs auf Nachzahlung des MinderbetragesLAS
11.1.16§ 30Verbot der Ausgabe von HeimarbeitLAS
11.1.17§§ 30, 32aVerfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAS
11.2Erste Rechtsverordnung zur Durchführung des Heimarbeitsgesetzes
11.2.1§ 4 Abs. 1 Satz 1Beisitzer berufenMASGF
12 Berufskrankheiten-Verordnung
12.1Gesamter VerordnungstextAlle behördlichen AufgabenLAS/LBGR
13 Betriebsverfassungsgesetz
13.1§ 121Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAS
14 Sprecherausschussgesetz
14.1§ 36Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAS
15 Gesetz über Europäische Betriebsräte
15.1§ 45Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAS
16 Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft
16.1§ 46BußgeldvorschriftenLAS
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 24. Juni 2005 GVBl.II/05, [Nr. 20], S. 382
Anlage geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. April 2006 GVBl.I/06, [Nr. 4], S. 46, 49
Anlage geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. November 2006 GVBl.I/06, [Nr. 15], S. 158, 160
Anlage geändert durch Verordnung vom 5. Februar 2009 GVBl.II/09, [Nr. 6], S. 86
Anlage geändert durch Verordnung vom 3. Juli 2013 GVBl.II/13, [Nr. 51]
§ 1 und Anlage geändert durch Artikel 30 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 GVBl.I/16, [Nr. 5], S. 47
Anlage geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Oktober 2018 GVBl.II/18, [Nr. 70]
Anlage geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Juni 2023 GVBl.II/23, [Nr. 37], S. 2
Anlage geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Juli 2026 GVBl.II/26, [Nr. 27]

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