Historische Fassung Einführung bautechnischer Regelwerke für das Straßenwesen in Brandenburg - Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus Asphalt, Ausgabe 2001 (ZTV Asphalt-StB)
Historische Fassung
Der Runderlass richtet sich an
- die Straßenbaubehörde des Landes Brandenburg,
- die Landkreise, die kreisfreien Städte sowie die kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg.
Mit dem Allgemeinen Rundschreiben Straßenbau Nummer 10/2008 vom 5. Juni 2008 hat das Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) Änderungen und Ergänzungen zu den “Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen und Richtlinien für den Bau von Fahrbahndecken aus Asphalt, Ausgabe 2001 (ZTV Asphalt-StB 01)“ bekannt gegeben. Diese Regelungen betreffen das Herstellen von Asphaltdeckschichten aus Gussasphalt.
Die Regelungen sind bei laufenden Bauverträgen und neuen Bauvergaben anzuwenden.
Hiermit werden die Regelungen des Allgemeinen Rundschreibens Straßenbau des BMVBS Nummer 10/2008 vom 5. Juni 2008 für den Bereich der Bundesfernstraßen und Landesstraßen eingeführt.
Für die im Zuständigkeitsbereich der Landkreise, kreisfreien Städte sowie der kreisangehörigen Städte und Gemeinden des Landes Brandenburg liegenden Straßen wird die Anwendung empfohlen.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 19. Oktober 2001 | ABl./01, [Nr. 50], S. 836 | |
| Ergänzungen zur Temperaturabsenkung bei Gussasphaltarbeiten durch Runderlass des MIR vom 6. Juni 2008 | ABl./08, [Nr. 25], S. 1503 | |
| am 05.12.2008 außer Kraft getreten durch Runderlass des MIR vom 5. Dezember 2008 | ABl./08, [Nr. 51], S. 2854 | |
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