Historische Fassung Bundesumzugskostengesetz - Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen nach § 10 des Bundesumzugskostengesetzes ab 1. April 2011 und 1. Januar 2012 -
Historische Fassung
Das Brandenburgische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2011/2012 (BbgBV AnpG 2011/2012) vom 18. Oktober 2011 (GVBl. I Nr. 23) sieht Erhöhungen der Bezüge sowohl zum 1. April 2011 als auch zum 1. Januar 2012 vor. Diese wirken sich auch auf das nach § 10 des Bundesumzugskostengesetzes maßgebende Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 13 aus. Die neu errechneten Pauschvergütungen für sonstige Umzugsauslagen für das Land Brandenburg ergeben sich aus den beiliegenden Anlagen 1 und 2.
Das Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - 45-FD 2714.10-001/09 - vom 17. Juli 2009 (ABl. S. 1567) gilt nur noch für Anwendungsfälle bis einschließlich 31. März 2011. Es wird mit Wirkung vom 1. April 2011 aufgehoben.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 18. November 2011 | ABl./11, [Nr. 50], S. 2187 | |
| am 30.06.2013 außer Kraft getreten durch Bekanntmachung des MdF vom 13. Dezember 2013 | ABl./14, [Nr. 1], S. 4 | |
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