Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Bundesumzugskostengesetz - Pauschvergütung für sonstige Umzugsauslagen nach § 10 des Bundesumzugskostengesetzes ab 1. April 2011 und 1. Januar 2012 -

Historische Fassung

Das Brandenburgische Besoldungs- und Versorgungsanpassungsgesetz 2011/2012 (BbgBV AnpG 2011/2012) vom 18. Oktober 2011 (GVBl. I Nr. 23) sieht Erhöhungen der Bezüge sowohl zum 1. April 2011 als auch zum 1. Januar 2012 vor. Diese wirken sich auch auf das nach § 10 des Bundesumzugskostengesetzes maßgebende Endgrundgehalt der Besoldungsgruppe A 13 aus. Die neu errechneten Pauschvergütungen für sonstige Umzugsauslagen für das Land Brandenburg ergeben sich aus den beiliegenden Anlagen 1 und 2.

Das Rundschreiben des Ministeriums der Finanzen - 45-FD 2714.10-001/09 - vom 17. Juli 2009 (ABl. S. 1567) gilt nur noch für Anwendungsfälle bis einschließlich 31. März 2011. Es wird mit Wirkung vom 1. April 2011 aufgehoben.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 18. November 2011 ABl./11, [Nr. 50], S. 2187
am 30.06.2013 außer Kraft getreten durch Bekanntmachung des MdF vom 13. Dezember 2013 ABl./14, [Nr. 1], S. 4

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