Landesregierung Brandenburg

Ursprüngliche Fassung Anordnung über die Zählkartenerhebung in der Finanzgerichtsbarkeit

Ursprüngliche Fassung

I.

Für die Finanzgerichtsbarkeit wird mit Wirkung vom 1. Januar 1994 die Zählkartenerhebung eingeführt.

II.

Für die Ausfüllung der Zählkarten gilt die "Anordnung über die Zählkartenerhebung in der Finanzgerichtsbarkeit (FG-Statistik)" mit Stand 1. Januar 1994. Eine Ergänzungslieferung zu dem Sonderdruck, der dem Finanzgericht bereits vorliegt, wird in Kürze zur Verfügung gestellt.

III.

Diese Allgemeine Verfügung tritt am 1. Januar 1994 in Kraft.

Potsdam, den 29. November 1993

Der Minister der Justiz
In Vertretung

Dr. Faupel

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 29. November 1993 JMBl/93, [Nr. 12], S. 233
Anlage 7 geändert durch Allgemeine Verfügung vom 29. Juli 1996 JMBl/96, [Nr. 8], S. 103
§ 8 geändert durch Allgemeine Verfügung vom 29. Dezember 1999 JMBl/00, [Nr. 1], S. 14
§ 5 geändert durch Allgemeine Verfügung vom 15. Dezember 2005 JMBl/06, [Nr. 1], S. 5
Außer Kraft gesetzt am 1. Januar 2007 durch Allgemeine Verfügung vom 15. November 2006 JMBl/06, [Nr. 12], S. 157

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