Landesregierung Brandenburg

Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes (Arbeitsschutzzuständigkeitsverordnung - ASZV)

Aktuelle Fassung

Auf Grund

  1. des § 36 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. Februar 1987 (BGBl. I S. 602),
  2. des § 155 Abs. 2 der Gewerbeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 22. Februar 1999 (BGBl. I S. 202),
  3. des § 23 Abs. 1 Satz 3 und § 28 des Ladenschlussgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. Juni 2003 (BGBl. I S. 74) sowie
  4. des § 9 Abs. 2 und § 16 Abs. 2 des Landesorganisationsgesetzes vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 186)

verordnet die Landesregierung:

§ 1

(1) Für die Wahrnehmung der in der Anlage zu dieser Verordnung aufgeführten Verwaltungsaufgaben und Rechtssetzungsbefugnisse sind die dort bezeichneten Behörden sachlich zuständig. Zuständigkeiten auf Grund anderer gesetzlicher Bestimmungen werden durch die Verordnung nicht berührt.

(2) Verwaltungsaufgaben, die durch Bundes- oder Landesrecht den unteren Behörden der Gewerbeaufsicht übertragen sind, werden vom Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit wahrgenommen.

(3) Die Zuständigkeiten für die Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach §130 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten werden, wenn eine mit Strafe oder Geldbuße bedrohte Verletzung von Pflichten begangen wird, deren Einhaltung das Landesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit oder das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe zu überwachen haben, auf das Landesamt für Arbeitsschutz und im Bereich der Bergaufsicht auf das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe übertragen. Satz 1 findet keine Anwendung, soweit sich die Zuständigkeit aus § 131 Abs. 3 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten ergibt.

§ 2

(1) Diese Verordnung tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft.

(2) Gleichzeitig treten

  1. die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des allgemeinen Arbeitsschutzes vom 4. Juli 1997 (GVBl. II S. 622), zuletzt geändert durch Verordnung vom 22. September 1999 (GVBl. II S. 534),
  2. die Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des sozialen und medizinischen Arbeitsschutzes vom 25. September 1999 (GVBl. II S. 539), zuletzt geändert durch Artikel 3 der Verordnung vom 30. Mai 2003 (GVBl. II S. 346, 364), und
  3. die Verordnung zur Übertragung der Zuständigkeiten zur Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten nach dem Betriebsverfassungsgesetz und dem Sprecherausschussgesetz vom 27. Oktober 2002 (GVBl. II S. 617)

außer Kraft.

Potsdam, den 24. Juni 2005

Die Landesregierung des Landes Brandenburg
Der Ministerpräsident
Matthias Platzeck

Die Ministerin für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Familie
Dagmar Ziegler

Der Minister für Infrastruktur und Raumordnung
Frank Szymanski

Der Minister des Innern
Jörg Schönbohm

Der Minister für Wirtschaft
Ulrich Junghanns

Anlage zur Verordnung zur Regelung von Zuständigkeiten auf dem Gebiet des Arbeitsschutzes

I. Überblick der Rechtsgrundlagen zum nachfolgenden Verzeichnis

Lfd. Nr.Rechtsvorschrift
1Arbeitsschutzgesetz und darauf beruhende Verordnungen
1.1Arbeitsschutzgesetz
1.2Arbeitsstättenverordnung
1.3Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung
1.4Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung
1.5Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern
1.6Baustellenverordnung
1.7Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
1.8Betriebssicherheitsverordnung
2Unfallversicherungsrecht
2.1Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
2.2Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
3Druckluftverordnung
4Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit
5Arbeitszeitrecht
5.1Arbeitszeitgesetz
5.2Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Papierindustrie
5.3Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Eisen- und Stahlindustrie
5.4Binnenschifffahrts-Arbeitszeitverordnung
6Fahrpersonalrecht
6.1Fahrpersonalgesetz
6.2Fahrpersonalverordnung
6.3Eisenbahn-Fahrpersonalverordnung
6.4Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von selbständigen Kraftfahrern
7Ladenöffnungsrecht
7.1Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz
8Jugendarbeitsschutzrecht
8.1Jugendarbeitsschutzgesetz
8.2Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung
8.3Kinderarbeitsschutzverordnung
9Mutterschutzrecht
9.1Mutterschutzgesetz
10Heimarbeitsrecht
10.1Heimarbeitsgesetz
10.2Erste Rechtsverordnung zur Durchführung des Heimarbeitsgesetzes
11Berufskrankheiten-Verordnung
12Betriebsverfassungsgesetz
13Sprecherausschussgesetz
14Gesetz über Europäische Betriebsräte
15Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft
16Pflegezeit- und Elternzeitrecht
16.1Pflegezeitgesetz
16.2Familienpflegezeitgesetz
16.3Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz
17Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen
18GAP-Konditionalitäten-Gesetz und GAP-Konditionalitäten-Verordnung

II. Erläuterungen zum nachfolgenden Verzeichnis

1.Im Verzeichnis verwendete Abkürzungen
MASGZMinisterium für Arbeit, Soziales, Gesundheit und gesellschaftlichen Zusammenhalt
LAVGLandesamt für Arbeitsschutz, Verbraucherschutz und Gesundheit
MWEKEMinisterium für Wirtschaft, Energie, Klimaschutz und Europa
LBGRLandesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe
KrOrdBKreisordnungsbehörden
OrdBÖrtliche Ordnungsbehörden
GesAGesundheitsämter
PPPolizeipräsidium
BAuABundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin
ZLSZentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik
2.Soweit in der letzten Spalte des Verzeichnisses mehrere Behörden erwähnt werden und keine anderweitige ausdrückliche Regelung getroffen worden ist, handelt es sich bei der Verwendung
  • eines Schrägstriches um eine alternative Zuständigkeit
  • eines Kommas zwischen zwei Abkürzungen um eine Doppelzuständigkeit.
3.Soweit in der letzten Spalte des Verzeichnisses neben anderen Behörden das Landesamt für Bergbau, Geologie und Rohstoffe genannt ist, ist dessen ausschließliche Zuständigkeit in Bezug auf Anlagen bzw. Betriebe gegeben, die der Bergaufsicht unterliegen.

III. Verzeichnis der Zuständigkeiten

Lfd. Nr. Vorschrift Verwaltungsaufgabe Zuständige Behörde
1 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und darauf beruhende Verordnungen
1.1Arbeitsschutzgesetz
1.1.1§ 6 Absatz 1Anordnung der Verfügbarkeit von Unterlagen bei GefährdungssituationenLAVG
1.1.2§ 17 Absatz 2Ansprechpartner für die BeschäftigtenLAVG
1.1.3§ 21 Absatz 1Überwachung der Einhaltung des Gesetzes und der auf Grund dieses Gesetzes erlassenen Rechtsverordnungen sowie Beratung der ArbeitgeberLAVG
1.1.4§ 21 Absatz 3 Satz 1Zusammenwirken mit den gesetzlichen Unfallversicherungsträgern, Sicherstellung eines ErfahrungsaustauschesMASGZ, LAVG
1.1.5§ 21 Absatz 3 Satz 3Vereinbarung von Maßnahmen zur Umsetzung von
Arbeitsprogrammen mit der gemeinsamen landes-
bezogenen Stelle der Unfallversicherungsträger nach § 20 Absatz 2 SGB VII, Evaluation der Zielerreichung
MASGZ
1.1.6§ 21 Absatz 3aÜbermittlung der Informationen an den UnfallversicherungsträgerLAVG
1.1.7§ 21 Absatz 4Vereinbarungen mit den gesetzlichen UnfallversicherungsträgernMASGZ
1.1.8§ 22 Absatz 1Verlangen von Auskünften und Unterlagen vom ArbeitgeberLAVG
1.1.9§ 22 Absatz 3Anordnung von Maßnahmen im EinzelfallLAVG
1.1.10§ 23 Absatz 1Entgegennahme der Mitteilungen der ArbeitgeberMASGZ, LAVG
1.1.11§ 23 Absatz 3Unterrichtung anderer zuständiger BehördenLAVG
1.1.12§ 23 Absatz 4Veröffentlichung eines JahresberichtesMASGZ
1.1.13§ 24Mitteilungen von Angaben für den UnfallverhütungsberichtMASGZ
1.1.14§ 25Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAVG
1.2Arbeitsstättenverordnung
(ArbStättV)
Alle behördlichen AufgabenLAVG/LBGR für Bildschirmarbeitsplätze einschließlich Telearbeitsplätze in Betrieben, die dem Bundesberggesetz unterliegen
1.3Lärm- und Vibrations-Arbeitsschutzverordnung (LärmVibrationsArbSchV)Alle behördlichen AufgabenLAVG/LBGR
1.4Arbeitsschutzverordnung zu künstlicher optischer Strahlung (OStrV)Alle behördlichen AufgabenLAVG/LBGR
1.5Arbeitsschutzverordnung zu elektromagnetischen Feldern (EMFV)Alle behördlichen AufgabenLAVG/LBGR
1.6Baustellenverordnung (BaustellV)Alle behördlichen AufgabenLAVG
1.7Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge
(ArbMedVV)
Alle behördlichen AufgabenLAVG
1.8Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)Alle behördlichen AufgabenLAVG/LBGR
2 Unfallversicherungsrecht
2.1Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V)
2.1.1§ 20c Absatz 1 Satz 3Entgegennahme von Mitteilungen über das Vorliegen einer berufsbedingten gesundheitlichen Gefährdung oder einer Berufskrankheit durch die KrankenkassenLAVG
2.1.2§ 396Zusammenarbeit mit Krankenkassen zur Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAVG
2.2Sechstes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VI)
2.2.1§ 321Zusammenarbeit mit Rentenversicherungsträgern zur Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAVG
2.3Siebtes Buch Sozialgesetzbuch (SGB VII)
2.3.1§ 9 Absatz 7Entgegennahme der Unterrichtung über den Ausgang von BerufskrankheitenverfahrenLAVG/LBGR
2.3.2§ 9 Absatz 9Datenerhebung, -verarbeitung und -nutzung zur Feststellung näher bezeichneter Krankheiten und zur Untersuchung von VersichertenLAVG/LBGR
2.3.3§ 15 Absatz 4 Satz 2Benehmen zur Entscheidung im Genehmigungsverfahren über die Inkraftsetzung von neuen UnfallverhütungsvorschriftenMASGZ/MWEKE
2.3.4§ 15 Absatz 4 Satz 3Entscheidung über die Genehmigung zur Inkraftsetzung von neuen Unfallverhütungsvorschriften, die von einem Unfallversicherungsträger erlassen werden, welcher der Aufsicht des Landes unterstehtMASGZ
2.3.5§ 18 Absatz 2Genehmigung der Prüfungsordnung für landesunmittelbare UnfallversicherungsträgerMASGZ
2.3.6§ 20 Absatz 1Zusammenwirken und Erfahrungsaustausch mit Unfallversicherungsträgern bei der Überwachung der UnternehmenMASGZ, LAVG/MWEKE, LBGR
2.3.7§ 20 Absatz 2Entgegennahme von Informationen, Planung und Abstimmung von ÜberwachungstätigkeitMASGZ/MWEKE
2.3.8§ 23 Absatz 4Beteiligung bei der Ausbildung von Fachkräften für Arbeitssicherheit und SicherheitsbeauftragtenLAVG/LBGR
2.3.9§ 25 Absatz 2Weiterleitung der Arbeitsschutzberichte der landesunmittelbaren UnfallversicherungsträgerMASGZ
2.3.10§ 193 Absatz 7 Satz 1 und 2Entgegennahme von Unfallanzeigen der UnternehmenLAVG/LBGR
2.2.11§ 193 Absatz 7 Satz 3 und 4Entgegennahme und Weiterleitung von BerufskrankheitenanzeigenLAVG/LBGR
2.3.12§ 202Entgegennahme von Anzeigen von Berufskrankheiten von Ärzten und ZahnärztenLAVG/LBGR
2.3.13§ 207 Absatz 2Entgegennahme von Daten zu Stoffen, Zubereitungen und Erzeugnissen sowie Betriebs- und Expositionsdaten zur Gefährdungsanalyse von UnfallversicherungsträgernLAVG/LBGR
2.3.14§ 211Zusammenarbeit mit Unfallversicherungsträgern zur Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAVG
3 Verordnung über Arbeiten in Druckluft (Druckluftverordnung)
3.1§ 3 Absatz 1 und 3Entgegennahme von AnzeigenLAVG/LBGR
3.2§ 4 Absatz 3 Satz 2Forderung des Nachweises für die Erfüllung von AnforderungenLAVG/LBGR
3.3§ 5Anordnung weitergehender AnforderungenLAVG/LBGR
3.4§ 6Zulassung von AusnahmenLAVG/LBGR
3.5§ 7 Absatz 1Anerkennung von SachverständigenLAVG
3.6§ 7 Absatz 4Anordnung außerordentlicher PrüfungenLAVG/LBGR
3.7§ 11 Absatz 2Entscheidung, ob Untersuchungsergebnis zutreffendLAVG/LBGR
3.8§ 12 Absatz 1Zulassung von Ausnahmen von der Verpflichtung, dass an der Arbeitsstelle ständig ein Arzt zur Verfügung stehtLAVG/LBGR
3.9§ 13Ermächtigung von ÄrztenLAVG
3.10§ 17 Absatz 1Zulassung, dass ein Raum zugleich als Erholungs- und Umkleideraum verwendet wirdLAVG/LBGR
3.11§ 17 Absatz 3Anerkennung von SachverständigenLAVG
3.12§ 18 Absatz 2Erteilung des BefähigungsscheinesLAVG/LBGR
3.13§§ 22, 22a, 23Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAVG/LBGR
3.14Anhang 2 Absatz 2Erteilung von Ausnahmen von der Verpflichtung der Ausschleusung mit SauerstoffLAVG/LBGR
4 Gesetz über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit (ASiG)
4.1Gesamter GesetzestextAlle behördlichen AufgabenLAVG/LBGR
5 Arbeitszeitrecht
5.1Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
5.1.1§ 15 Absatz 2Zulassung von Ausnahmen im öffentlichen InteresseMASGZ/LBGR
5.1.2„§ 7 Absatz 5, § 13 Absatz 3 bis 5, § 15 Absatz 1, § 17 Absatz 1, 2, 4 und 5Aufgaben der Aufsichtsbehörde, soweit keine andere Zuständigkeit benannt istLAVG/LBGR
5.1.3§ 22Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAVG/LBGR
5.2Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Papierindustrie
5.2.1§ 8 Absatz 2 Satz 1Anordnung über die Vorlage oder Einsendung des Verzeichnisses über SonntagsbeschäftigungLAVG
5.3Verordnung über Ausnahmen vom Verbot der Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen in der Eisen- und Stahlindustrie
5.3.1§ 7 Absatz 2 Satz 1Anordnung über die Vorlage oder Einsendung des Verzeichnisses über SonntagsbeschäftigungLAVG
5.4Binnenschifffahrts-Arbeitszeitverordnung (BinSchArbZV)
5.4.1§ 14Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAVG
6 Fahrpersonalrecht
6.1Fahrpersonalgesetz (FPersG)
6.1.1§ 4 Absatz 1, 1a und 5Aufsicht über die Ausführung der Vorschriften, soweit keine andere Zuständigkeit bestimmt istIm Rahmen der Verkehrsüberwachung PP/ im Übrigen LAVG/LBGR
6.1.2§ 4 Absatz 3Einholen von Auskünften, Aushändigen oder Einsenden der UnterlagenIm Rahmen der Verkehrsüberwachung PP/ im Übrigen LAVG/LBGR
6.1.3§ 4aErteilung von Fahrer-, Werkstatt- oder UnternehmerkartenKrOrdB
6.1.4§§ 4b und 4cAbruf von DatenKrOrdB, Zentraldienst der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle der Polizei, daneben das PP/ im Übrigen: LAVG
6.1.5§§ 5 und 7Untersagung der Fortsetzung der Fahrt, Sicherstellung einer gefälschten Fahrerkarte und einer verwendeten Fahrerkarte, welche auf Grundlage falscher Erklärungen oder gefälschter Dokumente erwirkt wurdenIm Rahmen der Verkehrsüberwachung PP/ im Übrigen: LAVG/LBGR
6.1.6§§ 8 und 8aVerfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenFür Verfahren gegen Fahrerinnen und Fahrer, Beifahrerinnen und Beifahrer, Schaffnerinnen und Schaffner der Zentraldienst der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle der Polizei für die Ahndung, daneben im Rahmen der Verkehrsüberwachung das PP für die Verfolgung einschließlich der Erteilung von Verwarnungen/ im Übrigen: LAVG/LBGR
6.2Fahrpersonalverordnung (FPersV)
6.2.1§ 1 Absatz 3 Nummer 2Bewilligung von AbweichungenLAVG
6.2.2§ 8Rücknahme von SpeicherkartenKrOrdB
6.2.3§ 20 Absatz 1 und 4Verlangen des Nachweises über berücksichtigungsfreie Tage, der UnternehmerbescheinigungenIm Rahmen der Verkehrsüberwachung PP/ im Übrigen: LAVG
6.2.4§§ 21 bis 23Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenFür Verfahren gegen Fahrerinnen und Fahrer, Beifahrerinnen und Beifahrer, Schaffnerinnen und Schaffner der Zentraldienst der Polizei mit seiner Zentralen Bußgeldstelle der Polizei für Ahndung, daneben das PP für die Verfolgung einschließlich der Erteilung von Verwarnungen/ im Übrigen: LAVG
6.3Eisenbahn-Fahrpersonalverordnung (EFPV)
6.3.1§§ 8 und 9Alle behördlichen AufgabenLAVG
6.4Gesetz zur Regelung der Arbeitszeit von Selbständigen Kraftfahrern (KrFArbZG)
6.4.1§§ 7 und 8Alle behördlichen AufgabenLAVG
7Ladenöffnungsrecht
7.1Brandenburgisches Ladenöffnungsgesetz (BbgLöG)
7.1.1§ 9Bewilligung von Ausnahmen im EinzelfallKrOrdB
7.1.2§ 12Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenSoweit es sich um die Aufsicht über die Anwendung der §§ 3 bis 8 des Ladenöffnungsgesetzes handelt: OrdB/ im Übrigen: LAVG
8Jugendarbeitsschutzrecht
8.1Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
8.1.1§ 51 Absatz 1 und 2Aufsicht über die Ausführung der Vorschriften, soweit keine andere Zuständigkeit bestimmt istLAVG/LBGR
8.1.2§ 55 Absatz 1Bildung des Landesausschusses für JugendarbeitsschutzMASGZ
8.1.3§ 58 Absatz 1 bis 3 und § 59 Absatz 1 und 2Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAVG/LBGR
8.2Jugendarbeitsschutzuntersuchungsverordnung (JArbSchUV)
8.2.1§ 2Ausgabe von UntersuchungsberechtigungsscheinenGesA
8.2.2§ 2Entgegennahme der abzugeltenden Untersuchungsberechtigungsscheine und Veranlassung der VergütungLAVG
8.3Kinderarbeitsschutzverordnung (KindArbSchV)
8.3.1§ 3Feststellung der Zulässigkeit der BeschäftigungLAVG
9 Mutterschutzrecht
9.1Mutterschutzgesetz (MuSchG)
9.1.1§ 17 Absatz 2Erklärung der Zulässigkeit einer Kündigung in besonderen FällenLAVG/LBGR
9.1.2§ 29 Absatz 1Aufsicht über die Ausführung der Vorschriften, soweit keine andere Zuständigkeit bestimmt istLAVG/LBGR
9.1.3§ 32Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAVG/LBGR
10 Heimarbeitsrecht
10.1Heimarbeitsgesetz (HAG)
10.1.1§ 3 Absatz 2Aufsicht über die Durchführung dieses Gesetzes, soweit nicht der obersten Arbeitsschutzbehörde vorbehaltenLAVG
10.1.2§§ 4 und 5Errichtung von HeimarbeitsausschüssenMASGZ
10.1.3§ 14 Absatz 2Erlass von Verfügungen zur Durchführung des öffentlichen GesundheitsschutzesOrdB im Benehmen mit LAVG
10.1.4§ 22 Absatz 3 Satz 1Errichtung von Entgeltausschüssen für fremde HilfskräfteMASGZ
10.2Erste Rechtsverordnung zur Durchführung des Heimarbeitsgesetzes (HAGDV 1)
10.2.1§ 4 Absatz 1 Satz 1Beisitzer berufenMASGZ
11Berufskrankheiten-Verordnung (BKV)
11.1Gesamter VerordnungstextAlle behördlichen AufgabenLAVG
12Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG)
12.1§ 121Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAVG
13 Sprecherausschussgesetz (SprAuG)
13.1§ 36Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAVG
14 Gesetz über Europäische Betriebsräte (EBRG)
14.1§ 45Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAVG
15Gesetz über die Beteiligung der Arbeitnehmer in einer Europäischen Gesellschaft (SEBG)
15.1§ 46BußgeldvorschriftenLAVG
16Pflegezeit- und Elternzeitrecht
16.1Pflegezeitgesetz (PflegeZG)
16.1.1§ 5 Absatz 2Erklärung der Zulässigkeit einer KündigungLAVG
16.2Familienpflegezeitgesetz (FPfZG)
16.2.1§ 2 Absatz 3 zur entsprechenden Anwendung von § 5 Absatz 2 PflegeZGErklärung der Zulässigkeit einer KündigungLAVG
16.3Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz (BEEG)
16.3.1§ 18 Absatz 1Erklärung der Zulässigkeit einer KündigungLAVG
17Gesetz über überwachungsbedürftige Anlagen (ÜAnlG)
17.1§ 10 Absatz 3Entgegennahme von Benachrichtigungen der zugelassenen ÜberwachungsstelleLAVG/LBGR
17.2§ 11 Absatz 1Einrichten einer Datei führenden Stelle (Anlagenkataster)LAVG/LBGR
17.3§ 11 Absatz 3Zugriff und Verwendung der gespeicherten Daten im
Anlagenkataster
MASGZ
17.4§ 11 Absatz 6Zulassen von Ausnahmen für Prüfstellen von UnternehmenLAVG/LBGR
17.5§ 14Entgegennahme von Mitteilungen über Änderungen durch die zugelassene ÜberwachungsstelleZLS
17.6§ 18 Absatz 2zur Verfügung stellen von kompetenten MitarbeiternZLS
17.7§ 19Zulassung von Prüfstellen, Anzeige von Änderungen an BAuAZLS
17.8§ 21Aufsicht über die zugelassenen ÜberwachungsstellenZLS
17.9§ 22Befugnisse gegenüber zugelassenen ÜberwachungsstellenZLS
17.10§ 23Befugnisse gegenüber Betreibern überwachungsbedürftiger
Anlagen
ZLS
17.11§ 25Übermittlungspflichten gegenüber AufsichtsbehördeZLS
17.12§ 26 Absatz 1Zuständigkeit für die AufsichtLAVG/LBGR
17.13§ 27Befugnisse gegenüber den Betreibern überwachungs-
bedürftiger Anlagen
LAVG/LBGR
17.14§ 28 Absatz 1 Satz 1Verlangen erforderlicher Auskünfte von zugelassenen ÜberwachungsstellenMASGZ/MWEKE
LAVG/LBGR
17.15§ 28 Absatz 1 Satz 2Informieren der Zulassungsbehörde über nicht rechts-
konformes Verhalten einer zugelassenen Überwachungsstelle
MASGZ/MWEKE
17.16§ 30Informieren der Zulassungsbehörde über nicht ordnungs-
gemäßes Durchführen von Aufgaben einer zugelassenen Überwachungsstelle
MASGZ/MWEKE
17.17§ 32Verfolgung und Ahndung von OrdnungswidrigkeitenLAVG/LBGR
18GAP-Konditionalitäten-Gesetz (GAPKondG),

GAP-Konditionalitäten-Verordnungg (GAPKondV)
18.1§ 13 GAPKondG in Verbindung mit § 30 GAPKondV und Anlage 7 zu § 22 GAPKondVMitteilung von Verstößen an die ZahlstelleLAVG
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 24. Juni 2005 GVBl.II/05, [Nr. 20], S. 382
Anlage geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. April 2006 GVBl.I/06, [Nr. 4], S. 46, 49
Anlage geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 27. November 2006 GVBl.I/06, [Nr. 15], S. 158, 160
Anlage geändert durch Verordnung vom 5. Februar 2009 GVBl.II/09, [Nr. 6], S. 86
Anlage geändert durch Verordnung vom 3. Juli 2013 GVBl.II/13, [Nr. 51]
§ 1 und Anlage geändert durch Artikel 30 des Gesetzes vom 25. Januar 2016 GVBl.I/16, [Nr. 5], S. 47
Anlage geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 15. Oktober 2018 GVBl.II/18, [Nr. 70]
Anlage geändert durch Artikel 2 der Verordnung vom 7. Juni 2023 GVBl.II/23, [Nr. 37], S. 2
Anlage geändert durch Artikel 1 der Verordnung vom 7. Juli 2026 GVBl.II/26, [Nr. 27]

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