Fundstellennachweis Brandenburg - Stichwortverzeichnis - Verwaltungsvorschriften
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- 210-3 Ausführungsvorschrift zu der Verordnung über die Bewährungsanforderungen für die Einstellung von Bewerbern aus dem Beitrittsgebiet in ein Beamtenverhältnis (Bewährungsanforderungsverordnung) vom 16. November 1993
- 210-4 Ausführungsvorschrift zu § 5 der Verordnung über die Bewährungsanforderungen für die Einstellung von Bewerbern aus dem Beitrittsgebiet in ein Beamtenverhältnis (Bewährungsanforderungsverordnung) vom 20.08.1991 (GVBl. S. 378) für die allgemeine Verwaltung des Landes Brandenburg vom 24. August 1994
- 210-7 Ausführungsvorschrift zu § 5 der Verordnung über die Bewährungsanforderungen für die Einstellung von Bewerbern aus dem Beitrittsgebiet in ein Beamtenverhältnis (Bewährungsanforderungsverordnung) vom 20. August 1991 des feuerwehrtechnischen Dienstes an der Landesfeuerwehrschule Brandenburg vom 12. April 1995
- 210-8 Ausführungsvorschrift zur Verordnung über die Bewährungsanforderungen für die Einstellung von Bewerbern aus dem Beitrittsgebiet in ein Beamtenverhältnis vom 20. August 1991 (GVBl. S. 378) für die Laufbahnen des gehobenen und des höheren bautechnischen Dienstes des Landes Brandenburg der Fachrichtungen Hochbau, Maschinen- und Elektrotechnik vom 14. August 1995