Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung für die zusätzliche Zuweisung von Mitteln für das Jahr 2021

Historische Fassung

Im Haushaltsgesetz 2021 ist vorgesehen, die pauschalierte Zuweisung in § 10 Absatz 2 Satz 1 des Gesetzes über den öffent-lichen Personennahverkehr im Land Brandenburg (ÖPNV-Gesetz) von 85 Millionen Euro für 2021 um 1,044 Millionen Euro auf 86,044 Millionen Euro zu erhöhen. Zur Umsetzung des Haushaltsgesetzes 2021 legt das für Verkehr zuständige Mitglied der Landesregierung im Benehmen mit den für Inneres und Finanzen zuständigen Mitgliedern der Landesregierung auf der Grundlage des § 10 Absatz 2 Satz 4 ÖPNV-Gesetz fest:

1. Die Zuweisung gemäß § 10 Absatz 2 Satz 1 ÖPNV-Gesetz für die Aufgabenträger für den kommunalen öffentlichen Personennahverkehr (kommunale Aufgabenträger) gemäß § 3 Absatz 3 ÖPNV-Gesetz wird um 1,044 Millionen Euro auf 86,044 Millionen Euro für 2021 erhöht.

2. Der Erhöhungsbetrag wird nach § 1 Absatz 2 der Verordnung über die Finanzierung des übrigen öffentlichen Personennahverkehrs im Land Brandenburg (ÖPNV-Finanzierungsverordnung - ÖPNVFV) verteilt.

3. Diese Verwaltungsvorschrift tritt am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft und mit Ablauf des Jahres 2021 außer Kraft.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
am 31.12.2021 außer Kraft getreten durch Verwaltungsvorschrift des MIL vom 7. Oktober 2021 ABl./21, [Nr. 43], S. 872
Ursprüngliche Fassung vom 7. Oktober 2021 ABl./21, [Nr. 43], S. 872

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