Erlass der Landesregierung zur Bestimmung der zuständigen öffentlich-rechtlichen Stelle für das Identifizierungsverfahren nach § 7 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung
Aktuelle Fassung
1 Bestimmung der zuständigen öffentlich-rechtlichen Stelle
Öffentlich-rechtliche Stelle für die Prüfung und Bestätigung der Behörden und juristischen Personen des öffentlichen Rechts im Identifizierungsverfahren gemäß § 7 Absatz 1 Satz 1 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung vom 24. November 2017 (BGBl. I S. 3803) ist der Brandenburgische IT-Dienstleister (ZIT-BB).
2 Inkrafttreten
Dieser Erlass tritt am Tag nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Brandenburg in Kraft.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 22. November 2018 | ABl./18, [Nr. 51], S. 1291 | |
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