Historische Fassung Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik)
Historische Fassung
I.
Der Ausschuss für Justizstatistik hat auf seiner letzten Sitzung verschiedene Änderungen der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik) beschlossen. Aus diesem Grund wird den Gerichten ein neuer Sonderdruck der „Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik) - Stand: 1. Januar 2021“ als PDF-Datei zugänglich gemacht.
II.
Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik) tritt in der neuen Fassung am 1. Januar 2021 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz vom 18. November 2019 (JMBl. S. 151) außer Kraft.
Potsdam, den 23. Oktober 2020
Die Ministerin der Justiz
Susanne Hoffmann
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 23. Oktober 2020 | JMBl/20, [Nr. 11], S. 138 | |
| Außer Kraft getreten am 1. Januar 2022 durch Allgemeine Verfügung vom 26. November 2021 | JMBl/21, [Nr. 12], S. 114 | |
Zum Vergleichen bitte zwei Fassungen auswählen