Landesregierung Brandenburg

Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik)

Aktuelle Fassung

I.

Der Ausschuss für Justizstatistik hat in seiner letzten Sitzung verschiedene Änderungen der Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik) beschlossen. Aus diesem Grund wird den Gerichten ein neuer Sonderdruck der „Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik) - Stand: 1. Januar 2026“ als PDF-Datei zugänglich gemacht.

II.

Die Anordnung über die Erhebung von statistischen Daten in Zivilsachen (ZP-Statistik) tritt in der neuen Fassung am 1. Januar 2026 in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz vom 25. Oktober 2024 (JMBl. S. 189) außer Kraft.

Potsdam, den 11. November 2025

Der Minister der Justiz und für Digitalisierung

Dr. Benjamin Grimm

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 11. November 2025 JMBl/25, [Nr. 12], S. 91

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