Übertragung von Verwaltungsaufgaben auf den Leiter oder die Leiterin des Zentralen IT-Dienstleisters der Justiz des Landes Brandenburg
Aktuelle Fassung
Folgende Verwaltungsaufgaben werden unbeschadet weiterer Regelungen durch Gesetze, Verordnungen und Allgemeine Verfügungen dem Leiter oder der Leiterin des Zentralen IT-Dienstleisters der Justiz des Landes Brandenburg übertragen:
- Personalangelegenheiten der Beschäftigten des ZenIT einschließlich der Befugnis zur Einstellung und Entlassung der Beschäftigten sowie der Dienstaufsicht und Weisungsbefugnis,
- Beschaffungswesen mit Ausnahme der Beschaffung von Dienstkraftfahrzeugen.
Diese Allgemeine Verfügung tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2017 in Kraft.
Potsdam, den 26. Mai 2017
Der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz
Stefan Ludwig
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 26. Mai 2017 | JMBl/17, [Nr. 6], S. 46 | |
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