Landesregierung Brandenburg

Amtlicher Vordruck zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins nach § 14 des Brandenburgischen Wohnraumförderungsgesetzes

Aktuelle Fassung

Für den Bezug einer geförderten oder belegungsgebundenen Wohnung wird ein Wohnberechtigungsschein benötigt. Im Vorfeld müssen die zuständigen Stellen in den Ämtern, Verbandsgemeinden, amtsfreien Gemeinden, mitverwalteten Gemeinden, mitverwaltenden Gemeinden und kreisfreien Städten die Voraussetzungen prüfen und die Berechtigung feststellen.

Dazu ist ein Antrag auf Erteilung eines Wohnberechtigungsscheines bei den zuständigen Stellen einzureichen und Einkommensnachweise sind zu erbringen.

Zur Vereinfachung und Vereinheitlichung des Antragsverfahrens im Land Brandenburg wird Folgendes festgelegt:

  1. Für die Beantragung eines Wohnberechtigungsscheines ist das nachfolgende Antragsformular als amtlicher Vordruck zu verwenden.
  2. Der amtliche Vordruck ist landeseinheitlich zu verwenden und darf nicht abgeändert werden.
  3. Künftige Änderungen im Vordruck werden durch Erlass im Amtsblatt für Brandenburg bekannt gemacht.
  4. Vorhandene Restbestände der bisher verwendeten Formulare dürfen in den zuständigen Stellen noch bis zum Ende des dritten Monats nach Inkrafttreten des Erlasses aufgebraucht werden.

Der Erlass tritt am Tag seiner Veröffentlichung in Kraft. Gleichzeitig tritt der Erlass über den Amtlichen Vordruck zur Beantragung eines Wohnberechtigungsscheins nach § 5 des Wohnungsbindungsgesetzes und § 27 Absatz 1 bis 5 des Wohnraumförderungsgesetzes vom 28. November 2013 (ABl. S. 3046) außer Kraft.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 1. Oktober 2019 ABl./20, [Nr. 5], S. 98

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