Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Verwaltungsvorschriften über die Staatlichen Studienseminare (VV-Studienseminare)

Historische Fassung

Auf Grund des § 12 des Landesorganisationsgesetz vom 12. September 1994 (GVBl. I S. 406 in Verbindung mit § 22 des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes vom 25. Juni 1999 (GVBl. I S. 242), geändert durch das Gesetz vom 13. Februar 2004 (GVBl. I S. 7), bestimmt der Minister für Bildung, Jugend und Sport:

1 - Aufgabe und Dienstsitze der staatlichen Studienseminare

Zur Durchführung des Vorbereitungsdienstes gemäß § 7 des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes sind an folgenden Dienstsitzen staatliche Studienseminare errichtet:

  1. Bernau für die Lehrämter gemäß § 2 Nummer 1 und Nummer 4,
  2. Cottbus für die Lehrämter gemäß § 2 Nummer 1 bis 4,
  3. Neuruppin für das Lehramt gemäß § 2 Nummer 2 und
  4. Potsdam für die Lehrämter gemäß § 2 Nummer 1 bis 4

des Brandenburgischen Lehrerbildungsgesetzes.

2 - Organisation der staatlichen Studienseminare

(1) Die staatlichen Studienseminare führen die Bezeichnung „Staatliches Studienseminar“ unter Anfügung des Dienstsitzes. Werden für den Seminarbetrieb weitere Ausbildungsstandorte genutzt, ist die Bezeichnung um den Begriff „Ausbildungsstandort" (Ortsbezeichnung) entsprechend zu ergänzen.

(2) Die staatlichen Studienseminare unterstehen der Dienst- und Fachaufsicht des für Schule zuständigen Ministeriums.

3 - In-Kraft-Treten, Außer-Kraft-Treten

(1) Diese Verwaltungsvorschriften treten am 1. Mai 2004 in Kraft und am 30. April 2009 außer Kraft.

(2) Gleichzeitig treten außer Kraft:

  1. der Erlass für die Errichtung von Studienseminaren für das Lehramt für die Sekundarstufe I vom 31. August 1991
  2. der Erlass für die Errichtung von zwei Studienseminaren für das Lehramt für die Sekundarstufe II vom 15. Juni 1992 (ABl. MBJS S. 404).

Potsdam, den 18. März 2004

Der Minister für Bildung, Jugend und Sport

Steffen Reiche

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 18. März 2004 Abl. MBJS/04, [Nr. 7], S. 172
Außer Kraft getreten am 1. Juli 2007 durch Organisationsverfügung vom 7. Juni 2007 Abl. MBJS/07, [Nr. 6], S. 142

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