Historische Fassung Verwaltungsvorschriften über andere Verbindungen von Fächern im Rahmen der Weiterbildung (VV-Fächerverbindung - VV-FäBin)
Historische Fassung
Auf Grund von § 44 Abs. 4 der Lehramtsprüfungsordnung vom 2. Mai 1994 (GVBl. II S. 399) bestimmt die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport:
1 - Andere Prüfungsfächer
Im Rahmen eines Weiterbildungsstudiums kann für die Erweiterungsprüfung abweichend von § 44 Abs. 3 der Lehramtsprüfungsordnung bei Vorliegen der Befähigung für eine berufliche Fachrichtung gemäß § 44 Abs. 2 Gruppe 2 der Lehramtsprüfungsordnung auch eine andere berufliche Fachrichtung dieser Gruppe 2 gewählt werden. In diesem Fall gilt die als 2. Fach gewählte berufliche Fachrichtung als Fach der Gruppe 1.
2 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom 1. Januar 1999 in Kraft. Sie treten am 31. Dezember 2000 außer Kraft.
Potsdam, den 21.1.1999
Die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport
Angelika Peter
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Außer Kraft getreten am 31. Dezember 2000 durch Zeitablauf vom 21. Januar 1999 | Abl. MBJS/99, [Nr. 4], S. 162 | |
| Ursprüngliche Fassung vom 21. Januar 1999 | Abl. MBJS/99, [Nr. 4], S. 162 | |
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