Historische Fassung Verwaltungsvorschriften zur Anerkennung anderer beruflicher Fachrichtungen für das Lehramt für die Sekundarstufe II (VV-Anerkennung berufliche Fachrichtungen - VV-AnerFa)
Historische Fassung
Auf Grund des § 27 Abs. 1 der Ordnung für den Vorbereitungsdienst vom 17. Mai 1994 (GVBl. II S. 342) bestimmt die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport:
1 - Anerkennung anderer beruflicher Fachrichtungen
(1) Für die Anerkennung einer gemäß § 27 Abs. 1 der Ordnung für den Vorbereitungsdienst außerhalb des Landes Brandenburg abgelegten Prü-fung für ein Lehramt für die Sekundarstufe II können zusätzlich zu den in § 44 Abs. 2 Gruppe 2 der Lehramtsprüfungsordnung festgelegten beruflichen Fachrichtungen folgende Fachrichtungen anerkannt werden:
Chemietechnik, Energietechnik, Fahrzeugtechnik, Fertigungstechnik, Hochbau, Holzbau, Lebensmitteltechnologie, Nachrichtentechnik, Rech-nungswesen, Technische Informatik, Tiefbau sowie Wirtschafts-informa-tik.
(2) Bei Vorliegen der beruflichen Fachrichtung Wirtschaft und Ver-waltung kann die Anerkennung für ein Lehramt für die Sekundarstufe II auch hinsichtlich der Verbindung mit einer der folgenden speziellen Wirtschaftslehren ausgesprochen werden:
Absatz und Marketing, Bankbetriebslehre, Betriebswirtschaftslehre, Betriebswirtschaftliche Steuerlehre, Finanzierungslehre, Hand-els-betriebslehre, In-dustriebetriebslehre, Organisation und Bürokommuni-kation, Un-ternehmensrechnung, Verkehrsbetriebslehre, Versicherungs-lehre, Wirtschaftliche -Warenlehre sowie Wirtschaftsgeographie.
(3) Neben den Voraussetzungen gemäß § 44 Abs. 3 der Lehramtsprüfungs-ordnung kann die Anerkennung für das Lehramt für die Sekundarstufe II auch dann erfolgen, wenn zwei berufliche Fachrichtungen gemäß § 44 Abs. 2 Gruppe 2 der Lehramtsprüfungsordnung nachgewiesen werden.
2 - Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschriften treten mit Wirkung vom 1. Januar 1999 in Kraft. Sie treten am 31. Dezember 2000 außer Kraft.
Potsdam, den 21.1.1999
Die Ministerin für Bildung, Jugend und Sport
Angelika Peter
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Außer Kraft getreten am 31. Dezember 2000 durch Zeitablauf vom 21. Januar 1999 | Abl. MBJS/99, [Nr. 3], S. 102 | |
| Ursprüngliche Fassung vom 21. Januar 1999 | Abl. MBJS/99, [Nr. 3], S. 102 | |
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