Landesregierung Brandenburg

Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Ausführung der Verordnung über die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (Katastrophenschutzverordnung - KatSV) zum Fachdienst Bergung, Teilbereich Wassergefahren (VV-WG)

Aktuelle Fassung

1. Einleitung

Auf Grund von § 49 Absatz 2 Nummer 3 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl. I S. 25) und § 8 der Verordnung über die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (Katastrophenschutzverordnung - KatSV) vom 17. Oktober 2012 (GVBl. II Nr. 87), die zuletzt durch Verordnung zur Änderung der Katastrophenschutzverordnung vom 16. Dezember 2021 (GVBl. II Nr. 102) geändert wurde, erlässt das Ministerium des Innern und für Kommunales folgende Verwaltungsvorschrift zum Fachdienst Bergung, Teilbereich Wassergefahren (VV-WG). Die hierin enthaltenen Festlegungen sollen eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung der Aufgabenträger des Katastrophenschutzes sowie der im Katastrophenschutz Mitwirkenden sicherstellen. Sie können auf Grundlage fachlicher Bedarfseinschätzungen erweitert werden.

Zum Fachdienst Wassergefahren zählen die Schnelleinsatzgruppen-Wassergefahren (SEG-W) und die Wassergefahren-Züge (WG-Z).

2. Aufgaben

2.1 Schnelleinsatzgruppen-Wassergefahren (SEG-W)

Die Schnelleinsatzgruppen-Wassergefahren (SEG-W) unterstützen die Einsatzleitung bei Großschadensereignissen/Katastrophen, indem sie Personen aus Wassergefahren retten, an der wasserseitigen Verstärkung von Deichen bei Hochwasser mitwirken und Tiere sowie Sachwerte aus überschwemmten Gebieten bergen.

Zu den Aufgaben zählen lage- und bedarfsabhängig insbesondere:

  • Rettung von Personen und Tieren aus von Hochwasser überschwemmten Gebieten,
  • Bergung von Sachwerten aus von Hochwasser überschwemmten Gebieten,
  • Rettung von Personen aus Fahrzeugen im Gewässerbereich,
  • sanitätsdienstliche Versorgung auf und am Wasser,
  • Versorgungsmaßnahmen für noch nicht evakuierte Bevölkerung,
  • Unterstützung bei der Hochwasserabwehr durch wasserseitigen Verbau von Folien/Vlies, Sandsäcken und Faschinen,
  • Beseitigung von Treibgut zum Schutz von Brücken und Deichen,
  • Transport von Einsatzkräften und -materialien in überschwemmte Gebiete und
  • Mitwirkung bei der Suche nach Vermissten (z. B. Tauchaufgaben).

Die Aufgaben der SEG-W grenzen sich von den Aufgaben der sog. schweren Bergung (z. B. Bau von Steganlagen, Arbeitsplattformen, Kranbergung) insoweit ab, als die dafür erforderlichen materiellen und personellen Leistungen nicht von der SEG-W geleistet werden können. Gemäß § 3 Absatz 2 KatSV sind hierfür vorzugsweise die Einheiten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) einzusetzen. Die SEG-W können hierbei lediglich ergänzend unterstützen.

Auf Anforderung der Aufgabenträger im Brand- und Katastrophenschutz können die SEG-W darüber hinaus auch unterstützend bei der Beseitigung von Gewässerverunreinigungen oder zur wasserseitigen Brandbekämpfung eingesetzt werden.

Die SEG-W setzen ihr Personal auf Weisung des Leiters der SEG-W ein. Mehrere SEG-W können gemeinsam eingesetzt und durch einen zusätzlichen Führungstrupp einheitlich geführt werden.

2.2 Wassergefahren-Zug (WG-Z)

Als überregionale Einsatzunterstützungskapazität gemäß § 2 Absatz 5 Satz 2 KatSV sollte je Regionalleitstellenbereich ein Wassergefahren-Zug (WG-Z) zur Bündelung und sachgerechten Ergänzung der Kapazitäten von zwei SEG-W vorgehalten werden. Hierfür schließen die Aufgabenträger des Katastrophenschutzes innerhalb des Regionalleitstellenbereiches eine Vereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit. Ein WG-Z unterstützt die örtlich zuständige Einsatzleitung insbesondere bei langanhaltenden und sehr großflächigen Hochwassern.

3. Struktur

3.1 Schnelleinsatzgruppe-Wassergefahren (SEG-W)

Die Struktur der SEG-W gliedert sich wie folgt:

Das Bild zeigt die Struktur eines WG-Z mit 6 Fahrzeugen, 4 Booten auf Trailern und 26 Einsatzkräften.

3.2 Wassergefahren-Zug (WG-Z)

Für Zwecke der überregionalen Einsatzunterstützung wird je Regionalleitstellenbereich ein Wassergefahren-Zug vorgehalten. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:

Der KTW-B ist zur Eigensicherung gedacht und ist vorzugsweise aus dem Bestand der bei den SEE-San bzw. bei den MTF vorhandenen Fahrzeugen zu nehmen.

4. Ausstattung

4.1 Schnelleinsatzgruppen-Wassergefahren (SEG-W)

Die Ausstattung der SEG-W besteht insbesondere aus:

  • Gerätewagen-Wassergefahren (GW-WG)

    Geländegängiges Transport- und Zugfahrzeug der SEG-W zum Transport der Einsatzkräfte der Bootsstaffel, der persönlichen Schutzausrüstung sowie der aufgabenspezifischen Grundausstattung, Zugfahrzeug für den Trailer mit Mehrzweckboot;

  • 2 Mehrzweckboote (MZB) auf Trailer

    Rettungs- und Mehrzweckboot aus Aluminium mit mindestens 90-PS-Außenbordmotor auf je einem, für den Straßenverkehr zugelassenen Transportanhänger;

  • Gerätewagen-Taucher (GW-T)

    Geländegängiges Transport- und Zugfahrzeug der SEG-W zum Transport der Einsatzkräfte des Tauchtrupps sowie der Taucherausstattung, vgl. Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 „Tauchen“ (FwDV 8) bzw. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Regel 105-002 (DGUV-Regel 105-002), Zugfahrzeug für den Trailer mit Mehrzweckboot;

Sofern diese Einsatzfahrzeuge nicht vorhanden sind, können Fahrzeuge mit vergleichbarem Einsatzwert (sog. Platzhalterfahrzeuge) gemäß § 7 KatSV bis zur Ersatzbeschaffung angerechnet und weiterverwendet werden.

4.2 Wassergefahren-Zug (WG-Z)

Die Ausstattung des Wassergefahren-Zugs (WG-Z) besteht insbesondere aus

  • Mannschaftstransportwagen Führungstrupp (MTW FüTr)

    Führungsfahrzeug mit Ausstattung gemäß DIN 14507 Teil 5 (Kommandowagen);
    Alternativ können Mannschaftstransportwagen Behandlung 1 Führung (MTW Beh 1 Fü) oder Mannschaftstransportwagen Behandlung 2 Patiententransportorganisation (MTW Beh 2 PtO) der Medizinischen Task Force (MTF) aus dem Regionalleitstellenbereich verwendet werden.

  • 2 Gerätewagen-Wassergefahren (GW-WG)

    Geländegängiges Transport- und Zugfahrzeug der SEG-W zum Transport der Einsatzkräfte der Bootsstaffel, der persönlichen Schutzausrüstung sowie der aufgabenspezifischen Grundausstattung, Zugfahrzeug für den Trailer mit Mehrzweckboot;

  • 4 Mehrzweckboote (MZB) auf Trailer

    Rettungs- und Mehrzweckboot aus Aluminium mit mindestens 90-PS-Außenbordmotor auf je einem, für den Straßenverkehr zugelassenen Transportanhänger;

  • 2 Gerätewagen-Taucher (GW-T)

    Geländegängiges Transport- und Zugfahrzeug der SEG-W zum Transport der Einsatzkräfte des Tauchtrupps sowie der Taucherausstattung, vgl. Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 „Tauchen“ (FwDV 8) bzw. Gesetzliche Unfallversicherung DGUV-Regel 105-002, Zugfahrzeug für den Trailer mit Mehrzweckboot;

  • Notfallkrankenwagen Typ B (KTW B)

    Notfallkrankenwagen als Transportfahrzeug für Verletzte gemäß DIN EN 1789.

5. Ausbildung

5.1 Schnelleinsatzgruppen-Wassergefahren (SEG-W)

Die Ausbildung der Einsatzkräfte der SEG-W umfasst folgende Qualifizierungsmaßnahmen:

Lfd. Nr.

Ausbildung

UE

Ausbildungsbedarf

Ausbildungs-
ebene/-ver-
antwortlicher

1

Grund-
ausbildung

Erste Hilfe

9

alle Einsatzkräfte

Standortebene/ HIOS bzw. bei Trägerschaft
Feuerwehr = Träger des Brandschutzes

2

Grund-
ausbildung

Deutsches Rettungs-
schwimmabzeichen Silber

16

alle Einsatzkräfte

Standortebene/ HIOS bzw. bei Trägerschaft Feuerwehr = Träger des Brandschutzes

3

Grund-
ausbildung

Sprechfunker

16

alle Einsatzkräfte

Standortebene/ HIOS bzw. bei Trägerschaft Feuerwehr = Träger des Brandschutzes

4

Fach-
ausbildung

Wassergefahren

Einsatzgrundlagen und Sicherheitsaspekte,

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Kommunikation

Führungsvorgang/ Befehlsgebung

Rettung, Erstversorgung und Transport mit dem Motorrettungsboot (MRB),

Rettung und Erstversorgung bei Tauchunfällen

Gerätekunde

Teamarbeit und Teamführung,

Dokumentation

Zusammenarbeit mit Einheiten auf dem Land

Grundlagen Fließwasserrettung

Schwimmen (aktiv und passiv) im fließenden Gewässer,

Gerätekunde (Wurfretter, Leinen, Knoten),

Kontaktrettung

Einsätze in der SEG-WG

spezielles Rettungsmaterial

Hochwasser- und Katastrophenschutzeinsätze

Grundlagenkenntnisse der Deichverteidigung

Technische Hilfeleistung bei Wasserfahrzeugen

Nachteinsätze

Prüfung

(Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte der organisationsinternen Ausbildung gegen Nachweis möglich)

32

Grundausbildung für alle Helfer

Standortebene/ HIOS bzw. bei Trägerschaft Feuerwehr = Träger des Brandschutzes

5

Fach-
ausbildung

Sanität

Verhalten im Einsatz

Einsatzgrundlagen, Einsatztaktik und Sicherheitsaspekte

Bewusstlosigkeit und

Kreislaufstillstand

Rechtsfragen

Atmung und Herz-Kreislauf

Rettung und Transport

Wundversorgung

Knochen- und Gelenkverletzungen

Hitzeschäden und Verätzungen

SHT, Thorax- und Polytrauma

Notfallbilder mit Leitsymptomen

Trauma-Erstversorgung

Ursachen für Notfälle

Schnittstelle Rettungsdienst, Kindernotfalltraining

Diagnostik

Teamarbeit und Teamführung

Dokumentation

Assistenzmaßnahmen

Erfolgskontrolle

(Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte der organisationsinternen Ausbildung gegen Nachweis möglich)

48

Grundausbildung für alle Helfer

Standortebene/ HIOS bzw. bei Trägerschaft Feuerwehr = Träger des Brandschutzes

6

Fach-
ausbildung

Signalmann

Grundkenntnisse über Aufbau und Wirkungsweise von Leichttauchgeräten

Grundkenntnisse über Aufbau und Wirkungsweise von Tarier-und Rettungsmittel

Kenntnisse über die verschiedenen Möglichkeiten der Signalgebung

Grundkenntnisse über die Durchführung der verschiedenen Tauchtätigkeiten

Führen des Logbuchs

Grundkenntnisse über die Gefahren für den Taucher beim Abtauchen, Aufenthalt unter Wasser und Austauchen

Grundkenntnisse über Tauchkrankheiten und das Einleiten der Behandlung

Vorschriftenkunde-Sicherheitsunterweisung

Kenntnisse über fachspezifische Vorschriften, insbesondere über die DGUV Regel 105-002 „Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen“

Ankleiden des Tauchers mit Beurteilung der Vollständigkeit der Ausrüstung

Führen des Tauchers beim Aufenthalt unter Wasser

Notfall-und Tauchunfallübungen

Rettung eines verunfallten Tauchers und Einleitung von Hilfemaßnahme

(Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte der organisationsinternen Ausbildung gegen Nachweis möglich)

20

Signalmann (SM)

Landesschulen/ HIOS bzw. bei Trägerschaft Feuerwehr = Träger des Brandschutzes

7

Fach-
ausbildung

Einsatztaucher Stufe II

Physikalische Grundlagen

Anatomie und Physiologie

Wirkungen des Drucks

Tauchhygiene

Notfall- und Tauchunfallübungen

Gerätekunde

Tauchanzüge

Zusätzliche Tauchausrüstung

Tarier- und Rettungsmittel

Kompressoren

Umgang mit Austauchtabellen

Tauchersignale nach Anhang 5 der DGUV Regel 105-002 und Unterwasser-Verständigung

Planung und Vorbereitung von Tauchgängen

Suchmethoden und Orientierungstauchen

Dokumentation

Funktionsprüfungen der Geräte

Gerätedesinfektion

Konditionstraining mit und ohne Tauchgerät

Suchaufgaben

Rettungsübungen

Tauchen unter erschwerten Bedingungen, z. B. Tauchen bei Nacht, in trüben sowie in strömenden Gewässern

Gewöhnung an das Tieftauchen

(Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte der organisationsinternen Ausbildung gegen Nachweis möglich)

105

Einsatztaucher

Landesebene/ HIOS bzw. bei Trägerschaft Feuerwehr = Träger des Brandschutzes

8

Führungs-
ausbildung

Taucheinsatzführer
Voraussetzung: Erfahrener Taucher nach DGUV 105-002 (mind. 50 Tauchgänge mit mind. 25 h Tauchzeit im Freigewässer)

Führungslehre Grundausbildung gemäß DV 100

Tauchspezifische Führungslehre

Konfliktbewältigung

Psychisch belastende Einsätze

Maßnahmen Unfallverhütung/Arbeitsschutz

Unfallmanagement und Rettungskette

Suchmethoden

Dokumentation

Gefährdungsbeurteilung

Rechtsgrundlagen

Einsatzübung (Planspiel)

Einsatzübung (Praktisch)

(Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte der organisationsinternen Ausbildung gegen Nachweis möglich)

45

TEF

Landesebene/ HIOS bzw. bei Trägerschaft Feuerwehr = Träger des Brandschutzes

9

Führungs-
ausbildung

Gruppenführer
Rechtsgrundlagen KatS

Wassergefahreneinsatz

Kommunikation

Methoden der Konfliktlösung

Umgang mit Konflikten

Gefahren an der Einsatzstelle

Maßnahmen Unfallverhütung/Arbeitsschutz

Besondere Einsatzlagen (Amok, Terrorismuslagen, CBRN)

Aufgaben des Gruppenführers

Führungsvorgang

Strukturen im KatS

Führung im Einsatz

Zusammenarbeit mit Dritten

Führungsmittel

Ergänzende Zivilschutzausbildung

Erfolgskontrolle

(Anrechnung deckungs-
gleicher Ausbildungsinhalte
der organisationsinternen
Ausbildung gegen Nach-
weis möglich)

56

GF
stv. GF (TEF)

Landesebene
Schulen
HIOS bzw. bei Trägerschaft Feuerwehr = LSTE

10

Sonderlehrgang

Einheitsführer des
Katastrophenschutzes

16

GF, stv. GF (TEF)

LSTE

11

Alarmierungsübung

alle Einsatzkräfte
1 x alle 2 Jahre

untere KatS-Behörde

12

Übung

Vollübung

alle Einsatzkräfte
1 x alle 5 Jahre

untere KatS-
Behörde

13

Fahrerlaubnis Rettungsboot

Bootsführer Binnen

Amtlicher Teil

Allgemeine Grundlagen

Verhalten an Bord

Sicherheitsvorschriften

Gesetzliche Grundlagen

Gewässerkunde

Betonnung und Befeuerung

Boots- und Gerätekunde

Antriebskunde

Wetterkunde

Einsatzlehre/Führen von Wasserfahrzeugen

Umgang mit Tauwerk und Knoten

Fahren auf dem Wasser

Rettungsboot Spezifik

Boots- und Fahrtechnik

Bergen und Retten

Rettungsmanöver/-einsätze

Einsatz von Rettungsmitteln

Natur- und Gewässerschutz

Slippen, Bootstransport, Ladungssicherung

Prüfung (Theorie/Praxis)

41

2 Boote x 2 BootsF

Landesebene
Schulen
HIOS bzw. bei Trägerschaft Feuerwehr: LSTE

14

Erweiterung der
Fahrerlaubnis

Führerschein Klasse CE
(sofern beide Kfz über 7,5 t)

2 Kfz x 2 Kf

untere KatS-
Behörde

5.2 Wassergefahren-Zug

Zusätzlich zu den unter 5.1 genannten Ausbildungen sind folgende Ausbildungen erforderlich:

Lfd.
Nr.

Ausbildung

UE

Ausbildungsbedarf

Ausbildungs-
ebene/-ver-
antwortlicher

1

Führungs-
ausbildung

Zugführer Wassergefahrenzug
(Fachausbildung Wassergefahren soll vorhanden sein)

Führungsorganisation auf Zugführerebene

Kfz-Marsch

Ergänzende Zivilschutzausbildung

Besondere Einsatzlagen (Amok, Terrorismuslagen, CBRN)

Aufgaben des Zugführers

Führungsvorgang

Pressearbeit

Zusammenarbeit mit Dritten

Führungsmittel

Einsatzübung (Planspiel)

Erfolgskontrolle

(Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte der organisationsinternen Ausbildung gegen Nachweis möglich)

77

ZF
stv. ZF

Landesebene
Schulen
HIOS
bzw. bei Trägerschaft Feuerwehr:
F IV an LSTE

2

Übung

Marschübung

alle Einsatzkräfte
1 x alle 2 Jahre

untere KatS-
Behörde

6. Abkürzungsverzeichnis

Auf das gemeinsame Abkürzungsverzeichnis der Verwaltungsvorschriften zur Katastrophenschutzverordnung wird verwiesen (Anlage).

7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten

Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und am 31. Dezember 2026 außer Kraft.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 16. Dezember 2022

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