Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Ausführung der Verordnung über die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (Katastrophenschutzverordnung - KatSV) zum Fachdienst Bergung, Teilbereich Wassergefahren (VV-WG)
Aktuelle Fassung
1. Einleitung
Auf Grund von § 49 Absatz 2 Nummer 3 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutzgesetzes (BbgBKG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 197), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 19. Juni 2019 (GVBl. I S. 25) und § 8 der Verordnung über die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (Katastrophenschutzverordnung - KatSV) vom 17. Oktober 2012 (GVBl. II Nr. 87), die zuletzt durch Verordnung zur Änderung der Katastrophenschutzverordnung vom 16. Dezember 2021 (GVBl. II Nr. 102) geändert wurde, erlässt das Ministerium des Innern und für Kommunales folgende Verwaltungsvorschrift zum Fachdienst Bergung, Teilbereich Wassergefahren (VV-WG). Die hierin enthaltenen Festlegungen sollen eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung der Aufgabenträger des Katastrophenschutzes sowie der im Katastrophenschutz Mitwirkenden sicherstellen. Sie können auf Grundlage fachlicher Bedarfseinschätzungen erweitert werden.
Zum Fachdienst Wassergefahren zählen die Schnelleinsatzgruppen-Wassergefahren (SEG-W) und die Wassergefahren-Züge (WG-Z).
2. Aufgaben
2.1 Schnelleinsatzgruppen-Wassergefahren (SEG-W)
Die Schnelleinsatzgruppen-Wassergefahren (SEG-W) unterstützen die Einsatzleitung bei Großschadensereignissen/Katastrophen, indem sie Personen aus Wassergefahren retten, an der wasserseitigen Verstärkung von Deichen bei Hochwasser mitwirken und Tiere sowie Sachwerte aus überschwemmten Gebieten bergen.
Zu den Aufgaben zählen lage- und bedarfsabhängig insbesondere:
- Rettung von Personen und Tieren aus von Hochwasser überschwemmten Gebieten,
- Bergung von Sachwerten aus von Hochwasser überschwemmten Gebieten,
- Rettung von Personen aus Fahrzeugen im Gewässerbereich,
- sanitätsdienstliche Versorgung auf und am Wasser,
- Versorgungsmaßnahmen für noch nicht evakuierte Bevölkerung,
- Unterstützung bei der Hochwasserabwehr durch wasserseitigen Verbau von Folien/Vlies, Sandsäcken und Faschinen,
- Beseitigung von Treibgut zum Schutz von Brücken und Deichen,
- Transport von Einsatzkräften und -materialien in überschwemmte Gebiete und
- Mitwirkung bei der Suche nach Vermissten (z. B. Tauchaufgaben).
Die Aufgaben der SEG-W grenzen sich von den Aufgaben der sog. schweren Bergung (z. B. Bau von Steganlagen, Arbeitsplattformen, Kranbergung) insoweit ab, als die dafür erforderlichen materiellen und personellen Leistungen nicht von der SEG-W geleistet werden können. Gemäß § 3 Absatz 2 KatSV sind hierfür vorzugsweise die Einheiten der Bundesanstalt Technisches Hilfswerk (THW) einzusetzen. Die SEG-W können hierbei lediglich ergänzend unterstützen.
Auf Anforderung der Aufgabenträger im Brand- und Katastrophenschutz können die SEG-W darüber hinaus auch unterstützend bei der Beseitigung von Gewässerverunreinigungen oder zur wasserseitigen Brandbekämpfung eingesetzt werden.
Die SEG-W setzen ihr Personal auf Weisung des Leiters der SEG-W ein. Mehrere SEG-W können gemeinsam eingesetzt und durch einen zusätzlichen Führungstrupp einheitlich geführt werden.
2.2 Wassergefahren-Zug (WG-Z)
Als überregionale Einsatzunterstützungskapazität gemäß § 2 Absatz 5 Satz 2 KatSV sollte je Regionalleitstellenbereich ein Wassergefahren-Zug (WG-Z) zur Bündelung und sachgerechten Ergänzung der Kapazitäten von zwei SEG-W vorgehalten werden. Hierfür schließen die Aufgabenträger des Katastrophenschutzes innerhalb des Regionalleitstellenbereiches eine Vereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit. Ein WG-Z unterstützt die örtlich zuständige Einsatzleitung insbesondere bei langanhaltenden und sehr großflächigen Hochwassern.
3. Struktur
3.1 Schnelleinsatzgruppe-Wassergefahren (SEG-W)
Die Struktur der SEG-W gliedert sich wie folgt:

3.2 Wassergefahren-Zug (WG-Z)
Für Zwecke der überregionalen Einsatzunterstützung wird je Regionalleitstellenbereich ein Wassergefahren-Zug vorgehalten. Dieser setzt sich wie folgt zusammen:
Der KTW-B ist zur Eigensicherung gedacht und ist vorzugsweise aus dem Bestand der bei den SEE-San bzw. bei den MTF vorhandenen Fahrzeugen zu nehmen.
4. Ausstattung
4.1 Schnelleinsatzgruppen-Wassergefahren (SEG-W)
Die Ausstattung der SEG-W besteht insbesondere aus:
- Gerätewagen-Wassergefahren (GW-WG)
Geländegängiges Transport- und Zugfahrzeug der SEG-W zum Transport der Einsatzkräfte der Bootsstaffel, der persönlichen Schutzausrüstung sowie der aufgabenspezifischen Grundausstattung, Zugfahrzeug für den Trailer mit Mehrzweckboot; - 2 Mehrzweckboote (MZB) auf Trailer
Rettungs- und Mehrzweckboot aus Aluminium mit mindestens 90-PS-Außenbordmotor auf je einem, für den Straßenverkehr zugelassenen Transportanhänger; - Gerätewagen-Taucher (GW-T)
Geländegängiges Transport- und Zugfahrzeug der SEG-W zum Transport der Einsatzkräfte des Tauchtrupps sowie der Taucherausstattung, vgl. Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 „Tauchen“ (FwDV 8) bzw. Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung Regel 105-002 (DGUV-Regel 105-002), Zugfahrzeug für den Trailer mit Mehrzweckboot;
Sofern diese Einsatzfahrzeuge nicht vorhanden sind, können Fahrzeuge mit vergleichbarem Einsatzwert (sog. Platzhalterfahrzeuge) gemäß § 7 KatSV bis zur Ersatzbeschaffung angerechnet und weiterverwendet werden.
4.2 Wassergefahren-Zug (WG-Z)
Die Ausstattung des Wassergefahren-Zugs (WG-Z) besteht insbesondere aus
- Mannschaftstransportwagen Führungstrupp (MTW FüTr)
Führungsfahrzeug mit Ausstattung gemäß DIN 14507 Teil 5 (Kommandowagen);
Alternativ können Mannschaftstransportwagen Behandlung 1 Führung (MTW Beh 1 Fü) oder Mannschaftstransportwagen Behandlung 2 Patiententransportorganisation (MTW Beh 2 PtO) der Medizinischen Task Force (MTF) aus dem Regionalleitstellenbereich verwendet werden. - 2 Gerätewagen-Wassergefahren (GW-WG)
Geländegängiges Transport- und Zugfahrzeug der SEG-W zum Transport der Einsatzkräfte der Bootsstaffel, der persönlichen Schutzausrüstung sowie der aufgabenspezifischen Grundausstattung, Zugfahrzeug für den Trailer mit Mehrzweckboot; - 4 Mehrzweckboote (MZB) auf Trailer
Rettungs- und Mehrzweckboot aus Aluminium mit mindestens 90-PS-Außenbordmotor auf je einem, für den Straßenverkehr zugelassenen Transportanhänger; - 2 Gerätewagen-Taucher (GW-T)
Geländegängiges Transport- und Zugfahrzeug der SEG-W zum Transport der Einsatzkräfte des Tauchtrupps sowie der Taucherausstattung, vgl. Feuerwehr-Dienstvorschrift 8 „Tauchen“ (FwDV 8) bzw. Gesetzliche Unfallversicherung DGUV-Regel 105-002, Zugfahrzeug für den Trailer mit Mehrzweckboot; - Notfallkrankenwagen Typ B (KTW B)
Notfallkrankenwagen als Transportfahrzeug für Verletzte gemäß DIN EN 1789.
5. Ausbildung
5.1 Schnelleinsatzgruppen-Wassergefahren (SEG-W)
Die Ausbildung der Einsatzkräfte der SEG-W umfasst folgende Qualifizierungsmaßnahmen:
Lfd. Nr. | Ausbildung | UE | Ausbildungsbedarf | Ausbildungs- | |
1 | Grund- | Erste Hilfe | 9 | alle Einsatzkräfte | Standortebene/ HIOS bzw. bei Trägerschaft |
2 | Grund- | Deutsches Rettungs- | 16 | alle Einsatzkräfte | Standortebene/ HIOS bzw. bei Trägerschaft Feuerwehr = Träger des Brandschutzes |
3 | Grund- | Sprechfunker | 16 | alle Einsatzkräfte | Standortebene/ HIOS bzw. bei Trägerschaft Feuerwehr = Träger des Brandschutzes |
4 | Fach- | Wassergefahren Einsatzgrundlagen und Sicherheitsaspekte, Persönliche Schutzausrüstung (PSA) Kommunikation Führungsvorgang/ Befehlsgebung Rettung, Erstversorgung und Transport mit dem Motorrettungsboot (MRB), Rettung und Erstversorgung bei Tauchunfällen Gerätekunde Teamarbeit und Teamführung, Dokumentation Zusammenarbeit mit Einheiten auf dem Land Grundlagen Fließwasserrettung Schwimmen (aktiv und passiv) im fließenden Gewässer, Gerätekunde (Wurfretter, Leinen, Knoten), Kontaktrettung Einsätze in der SEG-WG spezielles Rettungsmaterial Hochwasser- und Katastrophenschutzeinsätze Grundlagenkenntnisse der Deichverteidigung Technische Hilfeleistung bei Wasserfahrzeugen Nachteinsätze Prüfung (Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte der organisationsinternen Ausbildung gegen Nachweis möglich) | 32 | Grundausbildung für alle Helfer | Standortebene/ HIOS bzw. bei Trägerschaft Feuerwehr = Träger des Brandschutzes |
5 | Fach- | Sanität Verhalten im Einsatz Einsatzgrundlagen, Einsatztaktik und Sicherheitsaspekte Bewusstlosigkeit und Kreislaufstillstand Rechtsfragen Atmung und Herz-Kreislauf Rettung und Transport Wundversorgung Knochen- und Gelenkverletzungen Hitzeschäden und Verätzungen SHT, Thorax- und Polytrauma Notfallbilder mit Leitsymptomen Trauma-Erstversorgung Ursachen für Notfälle Schnittstelle Rettungsdienst, Kindernotfalltraining Diagnostik Teamarbeit und Teamführung Dokumentation Assistenzmaßnahmen Erfolgskontrolle (Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte der organisationsinternen Ausbildung gegen Nachweis möglich) | 48 | Grundausbildung für alle Helfer | Standortebene/ HIOS bzw. bei Trägerschaft Feuerwehr = Träger des Brandschutzes |
6 | Fach- | Signalmann Grundkenntnisse über Aufbau und Wirkungsweise von Leichttauchgeräten Grundkenntnisse über Aufbau und Wirkungsweise von Tarier-und Rettungsmittel Kenntnisse über die verschiedenen Möglichkeiten der Signalgebung Grundkenntnisse über die Durchführung der verschiedenen Tauchtätigkeiten Führen des Logbuchs Grundkenntnisse über die Gefahren für den Taucher beim Abtauchen, Aufenthalt unter Wasser und Austauchen Grundkenntnisse über Tauchkrankheiten und das Einleiten der Behandlung Vorschriftenkunde-Sicherheitsunterweisung Kenntnisse über fachspezifische Vorschriften, insbesondere über die DGUV Regel 105-002 „Tauchen mit Leichttauchgeräten in Hilfeleistungsunternehmen“ Ankleiden des Tauchers mit Beurteilung der Vollständigkeit der Ausrüstung Führen des Tauchers beim Aufenthalt unter Wasser Notfall-und Tauchunfallübungen Rettung eines verunfallten Tauchers und Einleitung von Hilfemaßnahme (Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte der organisationsinternen Ausbildung gegen Nachweis möglich) | 20 | Signalmann (SM) | Landesschulen/ HIOS bzw. bei Trägerschaft Feuerwehr = Träger des Brandschutzes |
7 | Fach- | Einsatztaucher Stufe II Physikalische Grundlagen Anatomie und Physiologie Wirkungen des Drucks Tauchhygiene Notfall- und Tauchunfallübungen Gerätekunde Tauchanzüge Zusätzliche Tauchausrüstung Tarier- und Rettungsmittel Kompressoren Umgang mit Austauchtabellen Tauchersignale nach Anhang 5 der DGUV Regel 105-002 und Unterwasser-Verständigung Planung und Vorbereitung von Tauchgängen Suchmethoden und Orientierungstauchen Dokumentation Funktionsprüfungen der Geräte Gerätedesinfektion Konditionstraining mit und ohne Tauchgerät Suchaufgaben Rettungsübungen Tauchen unter erschwerten Bedingungen, z. B. Tauchen bei Nacht, in trüben sowie in strömenden Gewässern Gewöhnung an das Tieftauchen (Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte der organisationsinternen Ausbildung gegen Nachweis möglich) | 105 | Einsatztaucher | Landesebene/ HIOS bzw. bei Trägerschaft Feuerwehr = Träger des Brandschutzes |
8 | Führungs- | Taucheinsatzführer Führungslehre Grundausbildung gemäß DV 100 Tauchspezifische Führungslehre Konfliktbewältigung Psychisch belastende Einsätze Maßnahmen Unfallverhütung/Arbeitsschutz Unfallmanagement und Rettungskette Suchmethoden Dokumentation Gefährdungsbeurteilung Rechtsgrundlagen Einsatzübung (Planspiel) Einsatzübung (Praktisch) (Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte der organisationsinternen Ausbildung gegen Nachweis möglich) | 45 | TEF | Landesebene/ HIOS bzw. bei Trägerschaft Feuerwehr = Träger des Brandschutzes |
9 | Führungs- | Gruppenführer Wassergefahreneinsatz Kommunikation Methoden der Konfliktlösung Umgang mit Konflikten Gefahren an der Einsatzstelle Maßnahmen Unfallverhütung/Arbeitsschutz Besondere Einsatzlagen (Amok, Terrorismuslagen, CBRN) Aufgaben des Gruppenführers Führungsvorgang Strukturen im KatS Führung im Einsatz Zusammenarbeit mit Dritten Führungsmittel Ergänzende Zivilschutzausbildung Erfolgskontrolle (Anrechnung deckungs- | 56 | GF | Landesebene |
10 | Sonderlehrgang | Einheitsführer des | 16 | GF, stv. GF (TEF) | LSTE |
11 | Alarmierungsübung | alle Einsatzkräfte | untere KatS-Behörde | ||
12 | Übung | Vollübung | alle Einsatzkräfte | untere KatS- | |
13 | Fahrerlaubnis Rettungsboot | Bootsführer Binnen Amtlicher Teil Allgemeine Grundlagen Verhalten an Bord Sicherheitsvorschriften Gesetzliche Grundlagen Gewässerkunde Betonnung und Befeuerung Boots- und Gerätekunde Antriebskunde Wetterkunde Einsatzlehre/Führen von Wasserfahrzeugen Umgang mit Tauwerk und Knoten Fahren auf dem Wasser Rettungsboot Spezifik Boots- und Fahrtechnik Bergen und Retten Rettungsmanöver/-einsätze Einsatz von Rettungsmitteln Natur- und Gewässerschutz Slippen, Bootstransport, Ladungssicherung Prüfung (Theorie/Praxis) | 41 | 2 Boote x 2 BootsF | Landesebene |
14 | Erweiterung der | Führerschein Klasse CE | 2 Kfz x 2 Kf | untere KatS- | |
5.2 Wassergefahren-Zug
Zusätzlich zu den unter 5.1 genannten Ausbildungen sind folgende Ausbildungen erforderlich:
Lfd. | Ausbildung | UE | Ausbildungsbedarf | Ausbildungs- | |||||||
1 | Führungs- | Zugführer Wassergefahrenzug Führungsorganisation auf Zugführerebene Kfz-Marsch Ergänzende Zivilschutzausbildung Besondere Einsatzlagen (Amok, Terrorismuslagen, CBRN) Aufgaben des Zugführers Führungsvorgang Pressearbeit Zusammenarbeit mit Dritten Führungsmittel Einsatzübung (Planspiel) Erfolgskontrolle (Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte der organisationsinternen Ausbildung gegen Nachweis möglich) | 77 | ZF | Landesebene | ||||||
2 | Übung | Marschübung | alle Einsatzkräfte | untere KatS- | |||||||
6. Abkürzungsverzeichnis
Auf das gemeinsame Abkürzungsverzeichnis der Verwaltungsvorschriften zur Katastrophenschutzverordnung wird verwiesen (Anlage).
7. Inkrafttreten, Außerkrafttreten
Diese Verwaltungsvorschrift tritt am 1. Januar 2023 in Kraft und am 31. Dezember 2026 außer Kraft.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 16. Dezember 2022 | ||
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