Verwaltungsvorschrift des Ministeriums des Innern und für Kommunales zur Ausführung der Verordnung über die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (Katastrophenschutzverordnung - KatSV) zum Fachdienst Sanität (VV-San)
Aktuelle Fassung
1. Einleitung
Auf Grund des § 49 Absatz 2 Nummer 3 des Brandenburgischen Brand- und Katastrophenschutz-gesetzes (BbgBKG) vom 24. Mai 2004 (GVBl. I S. 197), das zuletzt am 19. Juni 2019 (GVBl.I/19 Nr. 42 und 43) geändert wurde und des § 8 der Verordnung über die Einheiten und Einrichtungen des Katastrophenschutzes (Katastrophenschutzverordnung - KatSV) vom 17. Oktober 2012 (GVBl. II Nr. 87), die zuletzt durch Verordnung zur Änderung der Katastrophenschutzverordnung vom 16. Dezember 2021 (GVBl. II Nr. 102) geändert wurde, erlässt das Ministerium des Innern und für Kommunales folgende Verwaltungsvorschrift zum Fachdienst Sanität (VV-San). Die hierin enthaltenen Festlegungen sollen eine einheitliche Aufgabenwahrnehmung der Aufgabenträger des Katastrophenschutzes sowie der im Katastrophenschutz Mitwirkenden sicherstellen. Sie können auf Grundlage fachlicher Bedarfseinschätzungen erweitert werden.
Zum Fachdienst Sanität zählen die Schnelleinsatzeinheiten-Sanität (SEE-San) und die Medizinischen Task Forces (MTF).
2. Aufgaben
2.1 Schnelleinsatzeinheiten-Sanität (SEE-San)
Die Schnelleinsatzeinheiten-Sanität (SEE-San) unterstützen den Rettungsdienst bei einem Massenanfall von Verletzten (MANV), indem sie sanitätsdienstliche Maßnahmen zur Abwendung lebensbedrohlicher Zustände und zur Herstellung der Transportfähigkeit durchführen, einen Behandlungsplatz zur Versorgung von 25 Verletzten/Stunde (BHP 25) aufbauen und betreiben sowie bei dem Patiententransport mitwirken.
Zu den Aufgaben zählen lage- und bedarfsabhängig insbesondere:
- Aufbau und Betrieb des Behandlungsplatzes,
- Zuführung von Gerät und sanitätsdienstlichem Verbrauchsmaterial,
- Unterstützung der Feuerwehr bei der Rettung von Personen aus Gefahrenbereichen,
- Betrieb einer Patientenablage,
- Sichtung und Registrierung Betroffener,
- Durchführung sanitätsdienstlicher Maßnahmen auf Weisung des Rettungsdienstes,
- Patiententransport,
- Unterstützung des Betreuungsdienstes bei der Betreuung Unverletzter.
Die SEE-San setzen ihr Personal auf Weisung der rettungsdienstlichen Einsatzleitung (Leitender Notarzt - LNA - und Organisatorischer Leiter Rettungsdienst - OrgL - ) ein. Mehrere SEE-San können gemeinsam einen BHP 50 oder BHP 100 betreiben.
Die Einsatzplanung für die Schnelleinsatzeinheiten-Sanität (SEE-San) ist mit dem Maßnahmeplan für den Massenanfall von Verletzten oder Erkrankten abzustimmen, den der Träger des bodenge-bundenen Rettungsdienstes gemäß § 13 Absatz 2 Nummer 1 des Brandenburgischen Rettungs-dienstgesetzes (BbgRettG) vom 14. Juli 2008, zuletzt geändert am 19. Juni 2019 (GVBl. I/19 Nr. 42) zu erstellen hat.
Weiterhin ist Abschnitt 5 der Verordnung über den Landesrettungsdienstplan (Landesrettungs-dienstplanverordnung - LRDPV) vom 24. Oktober 2011, zuletzt geändert durch Verordnung vom 28. Oktober 2022 (GVBl. II/22, [Nr. 72]), zu berücksichtigen.
2.2 Medizinische Task Forces (MTF)
Als überregionale Einsatzunterstützungskapazität gemäß § 2 Absatz 5 Satz 2 KatSV wird je Regionalleitstellenbereich eine Medizinische Task Force (MTF) im Rahmen der Ergänzung der Ausstattung des Katastrophenschutzes der Länder durch den Bund vorgehalten. Hierfür schließen die Aufgabenträger des Katastrophenschutzes innerhalb des Regionalleitstellenbereiches eine Vereinbarung über die kommunale Zusammenarbeit. Eine MTF unterstützt die örtlich zuständige Einsatzleitung insbesondere bei langanhaltenden und dynamischen Großschadensereignissen/ Katastrophen. Für die Hilfeleistung im sanitätsdienstlichen Bereich kommt insbesondere der Einsatz der Führungsgruppe mit der Behandlungsbereitschaft sowie der Patiententransportgruppe in Betracht. Die MTF kommt grds. nur in der länderübergreifenden Katastrophenhilfe sowie im Zivilschutz zum Einsatz.
3. Struktur
3.1 Schnelleinsatzeinheiten-Sanität (SEE-San)
Die Struktur der SEE-San gliedert sich wie folgt:


3.2 Medizinische Task Forces (MTF)
Die Struktur der MTF richtet sich nach dem Rahmenkonzept MTF in der jeweils gültigen Fassung.
4. Ausstattung
4.1 Schnelleinsatzeinheiten-Sanität (SEE-San)
Die Ausstattung der SEE-San besteht insbesondere aus:
- Mannschaftstransportwagen Führungstrupp (MTW FüTr)
Führungsfahrzeug der SEE-San mit Ausstattung gemäß DIN 14507 Teil 5 (Kommandowagen); - Wechselladerfahrzeug (WLF)
Wechselladerfahrzeug gemäß DIN 14505
(Das Wechselladerfahrzeug ist als multifunktionales Fahrzeug der SEE-San nicht fest zugeordnet.); - Abrollbehälter-BHP 25 (AB-BHP 25)
Abrollbehälter-BHP 25 mit Zelten, Zeltheizungen, Notstromaggregaten, Beleuchtungssätzen, Elektromaterial, Hygieneartikeln, Verbandsmaterialien, Krankentragen, Krankentragenlagerungsböcken, Infusionsstativen, Decken; - Gerätewagen-Sanität (GW-San)
Lastkraftwagen mit ergänzender, auch rettungsdienstlicher, Ausstattung zum Abrollbehälter - BHP 25 gemäß Beschaffung/Typenblatt des Bundes sowie zum Transport von bis zu sechs Einsatzkräften; - Mannschaftstransportwagen Behandlungsplatz 25 (MTW BHP 25)
Fahrzeug zum Transport von bis zu sechs Einsatzkräften mit sanitätsdienstlicher Grundausstattung (Transport-, Verbands- und Registrierungsmaterialien sowie Beatmungssets) zur Gewährleistung der unverzüglichen Arbeitsfähigkeit am Einsatzort; - Notfallkrankenwagen Typ B (KTW B)
Notfallkrankenwagen als Transportfahrzeug für Verletzte gemäß DIN EN 1789.
Sofern diese Einsatzfahrzeuge nicht vorhanden sind, können Fahrzeuge mit vergleichbarem Einsatzwert (sog. Platzhalterfahrzeuge) gemäß § 7 KatSV bis zur Ersatzbeschaffung angerechnet und weiter verwendet werden.
4.2 Medizinische Task Forces (MTF)
Die Ausstattung der MTF richtet sich nach dem Rahmenkonzept MTF in der jeweils gültigen Fassung.
5. Ausbildung
5.1 Schnelleinsatzeinheiten-Sanität (SEE-San)
Die Ausbildung der Einsatzkräfte der SEE-San umfasst folgende Qualifizierungsmaßnahmen:
Lfd. Nr. | Ausbildung | UE | Ausbildungsbedarf | Ausbildungs- | |
1 | Grund- | Ersthelfer | 9 | alle Einsatzkräfte | Standortebene/ HIOS |
2 | Grund- | Strukturen im KatS Registrierung Verhalten im Einsatz Persönliche Ausrüstung Betreiben von Ausgabestellen Grundlagen Unterbringung und Betreuungsmaßnahmen Psycholog. Belastung am Einsatzort Allgemeiner Arbeitsschutz Gefahren an der Einsatzstelle Umwelt-/Brandschutz Umgang mit elektr. Geräten Zeltbau Fahrzeug-/Gerätekunde (Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte | 16 | alle Einsatzkräfte | Standortebene/ HIOS |
3 | Grund- | Sprechfunker | 16 | alle Einsatzkräfte | Standortebene/ |
4 | Fach- | Sanität Bewusstlosigkeit und Kreislaufstillstand Rechtsfragen Atmung und Herz-Kreislauf Rettung und Transport Wundversorgung Knochen- und Gelenkverletzungen Hitzeschäden und Verätzungen SHT, Thorax- und Polytrauma Notfallbilder mit Leitsymptomen Trauma-Erstversorgung Ursachen für Notfälle Schnittstelle Rettungsdienst, Kindernotfalltraining Diagnostik Teamarbeit und Teamführung Dokumentation Assistenzmaßnahmen Erfolgskontrolle (Anrechnung deckungsgleicher Ausbildungsinhalte der organisationsinternen Ausbildung gegen Nachweis möglich) | 48 | alle Einsatzkräfte | Kreis-/ |
5 | Führungs- | Gruppenführer Führungsstile/-verhalten Sanitätseinsatz Kommunikation Methoden der Konfliktlösung Umgang mit Konflikten Gefahren an der Einsatzstelle Maßnahmen Unfallverhütung/Arbeitsschutz Besondere Einsatzlagen (Amok, Terrorismuslagen, CBRN) Aufgaben des Gruppenführers Führungsvorgang Strukturen im KatS Strukturen an der Einsatzstelle Führung im Einsatz Zusammenarbeit mit Dritten Führungsmittel Ergänzende Zivilschutzausbildung Erfolgskontrolle (Anrechnung deckungs- | 56 | GF | Landesebene |
6 | Führungs- | Zugführer Sanitätseinsatz Behandlungsplatz Führungsorganisation auf Zugführerebene Kfz-Marsch Strukturen im Zivilschutz/Ergänzende Zivilschutzausbildung (Bund) Besondere Einsatzlagen (Amok, Terrorismuslagen, CBRN) Aufgaben des Zugführers Führungsvorgang Pressearbeit Zusammenarbeit mit Dritten Führungsmittel Erfolgskontrolle (Anrechnung deckungs- | 77 | ZF | Landesebene |
7 | Sonderlehrgang | Einheitsführer des | 16 | ZF, stv. ZF | LSTE |
8 | Übung | Alarmierungsübung | alle Einsatzkräfte | untere KatS-Behörde | |
9 | Übung | Marschübung | alle Einsatzkräfte | untere KatS-Behörde | |
10 | Übung | Vollübung | alle Einsatzkräfte | untere KatS- | |
11 | Erweiterung | Führerschein Klasse C1 | 4 Kfz x 2 Kf | untere KatS- | |
5.2 Medizinische Task Forces (MTF)
Die Ausbildung der MTF richtet sich nach dem Rahmenkonzept über die ergänzende zivilschutzbezogene Ausbildung in der jeweils gültigen Fassung.
6. Abkürzungsverzeichnis
Auf das gemeinsame Abkürzungsverzeichnis der Verwaltungsvorschriften zur Katastrophenschutz-verordnung wird verwiesen (Anlage).
7. Schematische Darstellung des Behandlungsplatzes/Organisation des Raumes
Die schematische Darstellung des Behandlungsplatzes ist beispielhaft nachfolgend dargestellt:
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 16. Dezember 2022 | ||
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