Verwaltungsvorschriften zur Aufhebung der Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Honoraren bei der Mitwirkung an/Durchführung von Veranstaltungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (VV Honorare MBJS - VV Hon MBJS)
Aktuelle Fassung
Aufgrund des § 146 des Brandenburgischen Schulgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. August 2002 (GVBl. I Nr. 8) bestimmt der Minister für Bildung, Jugend und Sport:
1 - Aufhebung der Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Honoraren bei der Mitwirkung an/Durchführung von Veranstaltungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport
Die Verwaltungsvorschriften über die Gewährung von Honoraren bei der Mitwirkung an/Durchführung von Veranstaltungen im Geschäftsbereich des Ministeriums für Bildung, Jugend und Sport (VV Honorare MBJS - VV Hon MBJS) vom 13. Oktober 2016 (Abl. MBJS/16, [Nr. 28], S. 420) werden aufgehoben.
2 - In-Kraft-Treten
Diese Verwaltungsvorschriften treten am Tag nach der Veröffentlichung in Kraft.
Potsdam, den 1. Juli 2026
Der Minister
für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg
Gordon Hoffmann
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 1. Juli 2026 | Abl. MBJS/26, [Nr. 11], S. 134 | |
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