Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Vollstreckungsplan für das Land Brandenburg

Historische Fassung

I.

Der Vollstreckungsplan für das Land Brandenburg wird neu gefasst und tritt mit Wirkung vom 1. Juli 2004 in Kraft.

II.

Der Vollstreckungsplan für das Land Brandenburg erscheint als Sonderdruck.

III.

Die Allgemeine Verfügung der Ministerin der Justiz und für Europaangelegenheiten vom 6. Dezember 2002 (JMBl. 2003 S. 2) wird aufgehoben.

Potsdam, den 26. Juni 2004

Die Ministerin der Justiz und für Europaangelegenheiten

Barbara Richstein

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 26. Juni 2004 JMBl/04, [Nr. 7], S. 68
Außer Kraft getreten am 1. April 2005 durch Allgemeine Verfügung vom 31. Mai 2005 JMBl/05, [Nr. 4], S. 32

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