Neufassung des Verzeichnisses der außerdeutschen Länder
Aktuelle Fassung
Die Generalaktenverfügung, die mit Allgemeiner Verfügung des Ministers der Justiz vom 16. März 1991 (JMBl. S. 6) für das Land Brandenburg in Kraft gesetzt wurde, beinhaltet den Generalaktenplan, der als Anlage das Verzeichnis der außerdeutschen Länder enthält. Dieses Verzeichnis wurde neu gefasst.
Die Neufassung tritt mit Wirkung vom 1. Juni 2017 für den Bereich der Justizverwaltung des Landes Brandenburg in Kraft. Gleichzeitig tritt die Allgemeine Verfügung des Ministers der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz vom 17. Februar 2016 (JMBl. S. 23) außer Kraft.
Das Verzeichnis der außerdeutschen Länder wird den Gerichten und Justizbehörden als PDF-Datei zur Verfügung gestellt.
Potsdam, den 8. Juni 2017
Der Minister der Justiz und für Europa und Verbraucherschutz
Stefan Ludwig
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 8. Juni 2017 | JMBl/17, [Nr. 7], S. 54 | |
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