Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg zu erhebenden Verwaltungsgebühren

Historische Fassung

Das Ministerium des Innern setzt im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen folgendes fest:

  1. Die Stundensätze für den Verwaltungsaufwand zur Gebührenbemessung betragen ab dem 1. September 1998

    für den
    höheren Dienst ... 105,00 DM
    gehobenen Dienst ... 78,00 DM
    mittleren Dienst ... 61,00 DM
    einfachen Dienst ... 46,00 DM

  2. Inkrafttreten
    Dieser Runderlaß tritt mit Wirkung vom 1. September 1998 in Kraft.
Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 8. September 1998 ABl./98, [Nr. 40], S. 854
am 07.11.2019 außer Kraft getreten durch Bekanntmachung des MIK vom 18. Oktober 2019 ABl./19, [Nr. 44], S. 1201

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