Historische Fassung Richtwerte für die Berücksichtigung des Verwaltungsaufwandes bei der Festlegung der nach dem Gebührengesetz für das Land Brandenburg zu erhebenden Verwaltungsgebühren
Historische Fassung
Das Ministerium des Innern setzt im Einvernehmen mit dem Ministerium der Finanzen folgendes fest:
- Die Stundensätze für den Verwaltungsaufwand zur Gebührenbemessung betragen ab dem 1. September 1998
für den
höheren Dienst ... 105,00 DM
gehobenen Dienst ... 78,00 DM
mittleren Dienst ... 61,00 DM
einfachen Dienst ... 46,00 DM - Inkrafttreten
Dieser Runderlaß tritt mit Wirkung vom 1. September 1998 in Kraft.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
|---|---|---|
| Ursprüngliche Fassung vom 8. September 1998 | ABl./98, [Nr. 40], S. 854 | |
| am 07.11.2019 außer Kraft getreten durch Bekanntmachung des MIK vom 18. Oktober 2019 | ABl./19, [Nr. 44], S. 1201 | |
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