Historische Fassung
Umsatzsteuer
Abwicklung von Fleurop-Blumenlieferungen
Historische Fassung
Die Fleurop GmbH Berlin hat die Abrechnungen bei den Fleurop-Blumenlieferungsgeschäften im Inland gegenüber den Kunden (Auftraggebern) auf Bruttobeträge umgestellt. Im Übrigen erfolgt das Abrechnungsverfahren weiterhin nach dem BdF-Erlass vom 29.07.1968 - IV A/3 - S 7280 - 58/68 - (USt-Kartei § 14 S 7280 K.6).
Die Senatsverwaltung für Finanzen von Berlin hat im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden des Bundes und der Länder der Umstellung des Abrechnungsverfahrens auf Bruttobeträge, der Fortgeltung der bisherigen umsatzsteuerlichen Behandlung der Fleurop-Blumenlieferungsgeschäfte sowie der Verwendung von neuen Vordruckmustern zugestimmt.
Da von der Umstellung bundesweit ca. 8000 Floristen betroffen sein werden, übersende ich eine Kopie des Erlasses der Senatsverwaltung für Finanzen an die Oberfinanzdirektion Berlin.
Änderungshistorie
| Änderung und geänderte Gesamtfassung | Fundstelle der Änderung | |
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| Ursprüngliche Fassung vom 8. August 2000 | ||
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