Landesregierung Brandenburg

Historische Fassung Umsatzsteuer im Abzugsverfahren
Haftung bei fehlender Anwendung der Nullregelung wegen Leistungsbezügen von Scheinunternehmen

Historische Fassung

Der Bundesfinanzhof hat mit Urteil vom 17.06.2004, V R 61/00 entschieden, dass es bei richtlinienkonformer Auslegung der Vorschriften des § 18 Abs. 8 UStG, §§ 51 ff. UStDV (Umsatzsteuer im Abzugsverfahren, gültig bis 31.12.2001) für den Vorsteuerabzug keiner Rechnung im Sinne des § 14 UStG bedarf.

Dies bedeutet, dass:

  • bei „ohne-Rechnung-Geschäfte“ der Vorsteuerabzug zu gewähren ist, wenn die Steuer im Abzugsverfahren erhoben wurde und
  • die Nullregelung gem. § 52 Abs. 2 UStDV 1993 auch dann angewendet werden kann, wenn die Rechnung nicht ordnungsgemäß war (z. B. wenn Rechnungsaussteller nicht mit dem leistenden Unternehmer identisch ist). Entsprechendes gilt bei Rechnungen mit Steuerausweis.

Das Urteil wird im Bundesteuerblatt Teil II veröffentlicht. Offene Rechtsbehelfe sind unter Anwendung der o. g. Grundsätze abzuschließen. Die Verfügung der Oberfinanzdirektion Cottbus vom 10.11.1999, S 7350 - 0004 - St 244 hebe ich hiermit auf.

Änderungshistorie
Änderung und geänderte Gesamtfassung Fundstelle der Änderung
Ursprüngliche Fassung vom 15. November 2004

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